…des FM-GwG sind daher stets auch für Zwecke des KESt-Abzuges zu verwenden. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass nicht die Körperschaft, sondern eine dahinter stehende dritte Person Zurechnungsempfänger der Kapitalerträge ist (insbesondere bei einer als transparent anzusehenden ausländischen Stiftung), darf ein Kapitalertragsteuerabzug nur dann unterbleiben…
…zeitlicher Hinsicht so gelegen ist, dass eine umfassende Amtshilfe seitens des Drittstaates bereits für das Wirtschaftsjahr der erstmaligen Einbeziehung der ausländischen Körperschaft möglich ist (siehe auch Rz 1159). Beispiel: Österreich schließt mit einem Drittstaat X ein DBA mit großer Auskunftsklausel ab. Das Abkommen tritt am…
…der nicht unbeschränkten Steuerpflicht und führt daher zur Nacherfassung der im Zeitpunkt des Wechsels noch offenen Verluste bei der beteiligten Körperschaft bzw. dem Gruppenträger. Denn die anteilig zugerechneten ausländischen Verluste sollen das Gruppenergebnis nicht endgültig reduzieren. Rz 1101: Ab dem Wechsel in die unbeschränkte Steuerpflicht…
…behandelt wird. Auch wenn bei der ausländischen Körperschaft die Gewinnbesteuerung prinzipiell oder aufgrund einer ausgeübten Optionsmöglichkeit (zur Besteuerung als Personengesellschaft) auf Gesellschafterebene erfolgt, steht dies der Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung nicht entgegen. Rz 1205: Handelt es sich bei der Untergesellschaft um eine Körperschaft, die ihren…
…einem Betriebsvermögen gehören und von denen ein Steuerabzug vorzunehmen ist, sowie mit ihren vergleichbaren ausländischen Kapitalerträgen beschränkt körperschaftsteuerpflichtig (siehe Rz 417 bis 428). 2.1.1.2.22.1.2.2 Ausländische Körperschaften Rz 322: Körperschaften, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland…
…BWG sind daher stets auch für Zwecke des KESt-Abzuges zu verwenden. Rz 7748a: Ergeben sich Anhaltspunkte, dass nicht die Körperschaft, sondern eine dahinter stehende dritte Person Zurechnungsempfänger der Kapitalerträge ist (insbesondere bei einer als transparent anzusehenden ausländischen Stiftung), darf ein Kapitalertragsteuerabzug nur dann unterbleiben…
…§ 98 bis 102 EStG 1988) 25.127.1 Beschränkte Steuerpflicht ausländischer Körperschaften Rz 1475: § 21 Abs. 1 KStG 1988 regelt die sachliche Steuerpflicht der gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte (siehe Rz 131 bis 135), die mit ihren Einkünften gemäß…
…ab der Veranlagung 2004 den inländischen "Unternehmern kraft Rechtsform" (siehe Rz 399) vergleichbare Körperschaften, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, diesen auch für Zwecke der Einkünftezuordnung gleichgestellt. Rz 134: Indizien für die Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft sind unter anderem: eigene Rechtspersönlichkeit nach ausländischem Recht…
…Rz 93: Ausländische Investmentfonds sind in Österreich keine Steuerrechtssubjekte. Dies gilt unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung und somit auch, wenn eine Vergleichbarkeit mit inländischen Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 vorhanden ist; es erfolgt kein Typenvergleich. 2.2.1.2. Ausländische Immobilienfonds …
…KStG 1988) und ausländischen Körperschaften, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht (§ 10 Abs. 1 Z 6 KStG 1988), soweit nicht die Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen anzuwenden ist. Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen, siehe Rz 1200 bis 1227: Diese Befreiung betrifft qualifizierte Beteiligungen an ausländischen Körperschaften (…
…Da der Körperschaftsteuersatz um 13 Prozentpunkte niedriger ist als der österreichische, unterliegen Ausschüttungen an die Privatstiftung nicht der Beteiligungsertragsbefreiung. Rz 47: Sind die Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 4 oder 5 KStG 1988 steuerpflichtig, ist auf Antrag die als Vorbelastung der Ausschüttung anzusehende ausländische Steuer auf…
…3 KStG 1988 genannten Körperschaften vergleichbare Körperschaft ist. Der Hauptgesellschafter darf weder eine österreichische Kapitalgesellschaft (AG und GmbH) noch eine EU-Kapitalgesellschaft (Rz 425) sein. 2.1.3.3. Vergleichbarkeit mit inländischen Kapitalgesellschaften Rz 438: Die umzuwandelnde ausländische Körperschaft muss eine den inländischen Kapitalgesellschaften (AG…
…Voraussetzung der Steuerpflicht im anderen EU-Staat, die dann nicht gegeben ist, wenn die Einkünfte der Gesellschaft aufgrund einer subjektiven Steuerbefreiung von der Körperschaftsteuer befreit sind). Die Beteiligung der ausländischen Muttergesellschaft muss an einer Aktiengesellschaft, GmbH oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft bestehen, die unbeschränkt steuerpflichtig ist…
…genannten Körperschaften vergleichbare ausländische Körperschaften sind gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 den inländischen gleichgestellt, wenn sie im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind, so dass die "Isolationstheorie" nicht anzuwenden ist. 3.3.3 Einkommen Rz 401: Einkommen der unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften…
…die FinCo Ltd. eine konzernzugehörige, niedrig besteuerte, einer jur. Person des privaten Rechts vergleichbare ausländische Körperschaft ist. Zur Vermeidung des Abzugsverbotes wird das Darlehen nunmehr an die Conduit B.V. weitergereicht, bei der die Kriterien einer Nicht- oder Niedrigbesteuerung jedoch gemäß § 12 Abs. 1 Z…
…von einer Aufwertung in der UGB-Bilanz unberührt bleibt. 1.3.1.5.2. "Importverschmelzungen" Rz 160a: Soweit schon vor der Verschmelzung inländische Betriebsstätten der ausländischen übertragenden Körperschaft vorliegen, ändert sich durch Übergang von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht nichts an der Steuerhängigkeit der stillen…
…sein, hat die Abgabenbehörde das Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen des Art. I UmgrStG eigenständig zu beurteilen. Die zuständige Abgabenbehörde hat gleichfalls zu entscheiden, ob eine Auslandsverschmelzung den inländischen Verschmelzungsvorschriften entspricht (vgl. Rz 38 ff) bzw. die verschmolzenen ausländischen Rechtsträger inländischen Körperschaften vergleichbar sind (vgl. Rz 39).
…beherrschte ausländische Körperschaft gemäß § 10a Abs. 8 KStG 1988 als Finanzunternehmen einzustufen, kommt die Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung nur dann zur Anwendung, wenn nicht mehr als ein Drittel der Passiveinkünfte iSd § 10a Abs. 2 KStG 1988 des Unternehmens aus Transaktionen mit der inländischen beherrschenden Körperschaft…
…wenn die beherrschende Körperschaft selbst oder zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% der Stimmrechte oder unmittelbar oder mittelbar mehr als 50% des Kapitals hält oder Anspruch auf mehr als 50% der Gewinne der ausländischen Körperschaft (beherrschte Körperschaft) hat. Rz 1248cc…
…Tätigkeit als wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit hängt nicht davon ab, ob die ausländische Körperschaft aus ertragsteuerlicher Sicht betriebliche oder außerbetriebliche Einkünfte erzielt. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall auch eine mit entsprechender Substanz ausgestattete vermögensverwaltende Tätigkeit einer ausländischen Körperschaft eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit darstellt.