…bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien rechtsformunabhängig erfasst, wenn die Regelungen des § 40 ImmoInvFG nicht schon gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG zur Anwendung gelangen. Damit wird eine wirtschaftliche Definition des ausländischen Immobilienfonds im Gesetz verankert. Rz 118: Die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG…
…ff). Rz 92: Als ausländische Investmentfonds gelten: OGAW, deren Herkunftsmitgliedstaat nicht Österreich ist, einschließlich Gebilde, die eine Bewilligung gemäß Art. 5 OGAW-RL benötigen (siehe Rz 97); AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG…
…verstanden, die in den Anwendungsbereich der §§ 40 bis 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (in der Folge "ImmoInvFG") fallen. Das sind überblicksartig: Immobilienfonds in Form eines Sondervermögens gemäß § 1 Abs. 1 ImmoInvFG; in- und ausländische AIF in Immobilien (siehe zum Begriff Rz 88), ausgenommen solche, die unter …
… 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht. Der ausschüttbare Jahresgewinn eines Immobilienfonds setzt sich aus folgenden Gewinnarten zusammen (taxative Aufzählung): dem Bewirtschaftungsgewinn, dem Aufwertungsgewinn, dem Wertpapier- und Liquiditätsgewinn und…
…Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes errichtet wurden, zur Rückstellungsdeckung geeignet. Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen können auch Anteile an ausländischen OGAWs (§ 188 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011) des offenen Typs oder ausländische Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien des offenen Typs, die laut Fondsbestimmungen außer in Immobilien nur…
…erteilt wird, dann gilt der Fonds nicht als im anderen Staat ansässig und genießt keine Abkommensberechtigung. Gilt der ausländische Immobilieninvestmentfonds im ausländischen Steuerrecht als Steuersubjekt und befinden sich seine Anteile im Streubesitz, dann ist er auch im abkommensrechtlichen Sinne ansässig und somit abkommensberechtigt (vgl. Rz…
…Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen…
…Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen 4.1.1.2.1. Meldefonds 4.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
…3.5.4. Endbesteuerung Rz 415: Mit der Abfuhr der aus einem inländischen Immobilienfonds ausbezahlten Kapitalertragsteuer bzw. mit der Abfuhr des dem Verrechnungskonto des Anlegers angelasteten Betrages an Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Investmentfonds, sind die Erträge bei einer natürlichen Person, die den Fondsanteil…
…Inländische Fonds 7.4.3.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 573: Veranlagen österreichische Immobilieninvestmentfonds iSd § 40 ImmoInvFG die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile österreichischer Immobilieninvestmentfonds im Besitz ausländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der den Fonds - und in weiterer…
… 14 ImmoInvFG (bei inländischen Immobilieninvestmentfonds iSd ImmoInvFG) und entsprechend dem § 14 ImmoInvFG ermittelte Gewinne (bei AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG) an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet. Gewinne aus ausländischen Immobilien (Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne) bleiben dabei außer…
…aus Investmentfonds nur insoweit steuerpflichtig, als sie aus Ertragsbestandteilen bestehen, die unter § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 fallen. Soweit Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge nicht aus inländischen Zinsen und Dividenden bestehen, unterliegen sie nicht der beschränkten Steuerpflicht, weil diese Einkünfte (zB Substanzgewinne, ausländische Zinsen…
…Ermittlung der ertragsteuerlichen Behandlung und die Veröffentlichung der ertragsteuerlichen Daten samt zugrundeliegender steuerrelevanter Daten durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG wurden mit der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIF (Fonds-Melde-Verordnung 2015 - FMV 2015)…
…FMV 2015) bei der Meldestelle gemäß § 12 KMG schriftlich zu registrieren. Als Verwaltungsgesellschaften werden in § 1 Abs. 3 Z 4 FMV 2015 Kapitalanlagegesellschaften, AIFM im Sinne des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes - AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013, und sonstige Rechtsträger, die Vermögen im Sinne von …
…die dem KESt-Abzug unterliegenden Erträge. In Punkt 12 wird die einzubehaltende KESt ausgewiesen, wobei die allfällige Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Dividenden nach Maßgabe der Auslands-KESt VO 2012 berücksichtigt wird. Diese Berücksichtigung erfolgt pro Land (per country limitation) und der Anrechnungshöchstbetrag beträgt unabhängig vom…
…solche bei Nullkuponanleihen und sonstigen Forderungswertpapieren), soweit keine Befreiung vom KESt-Abzug vorliegt Gewinnanteile stiller Gesellschafter Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften Immobiliengewinne inländischer Immobilien eines in- oder ausländischen § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebildes Wertsteigerungen von Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft, soweit diese Sitz oder Geschäftsleitung…
…des § 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG 1988 und ausländische Beteiligungserträge im Sinne des § 13 Abs. 2 KStG 1988 steuerfrei bleiben, und Kapitalerträge aus nicht dem "public placement" unterliegenden Anteilscheinen an Immobilien-Investmentfonds, sofern sie nicht aus Sparguthaben und Forderungswertpapieren im Sinne des …
…Beteiligungserträge ausländischer Gesellschaften oder gewisse Erträge, die Investmentfonds oder Immobilien-Investmentfonds zugehen), § 99a Abs. 8 EStG 1988 (Zinsen- und Lizenzgebühren), § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 (Beteiligungserträge) oder wegen des Fehlens der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988. Die Rückzahlung der Körperschaftsteuer an ausländische…
…EStG 1988 geeignet sind. Dem Grunde nach gehören dazu insbesondere Aktien, GmbH-Anteile, Anteile an Kapitalanlagefonds, § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegende Gebilde, Optionen, Termingeschäfte, stille Beteiligungen, Darlehen und Schuldverschreibungen. Rz 6148: Die Veräußerungsfiktion greift daher immer dann, wenn durch Umstände, welcher Art auch…