… (4)Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss; (5)Verwaltung des Vereinsvermögens; (6)Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern; (7)Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins. § 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder (1)Der/die Obmann/Obfrau führt…
…3 EStG 1988 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Rz 29: Eine öffentliche Stiftung liegt vor, wenn diese entweder im Eigentum oder unter der Verwaltung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft steht. Zur Auslegung des Begriffes "öffentliche Stiftung" können das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, BGBl…
…Pflegekosten) und die allgemeinen Verwaltungskosten einschließlich der gewöhnlichen AfA (auch für Wirtschaftsgebäude) sind bei der Berechnung der Einkünfte aus der nachhaltigen und außerordentlichen Waldnutzung nach dem Verhältnis der Holzmengen zu berücksichtigen. Rz 7332: Wird bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für das stehende Holz der höhere…
… 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht. Der ausschüttbare Jahresgewinn eines Immobilienfonds setzt sich aus folgenden Gewinnarten zusammen (taxative Aufzählung): dem Bewirtschaftungsgewinn, dem Aufwertungsgewinn, dem Wertpapier- und Liquiditätsgewinn und…
…117: Keine Rechtsgemeinschaft liegt vor, wenn jeder der Einschreiter eine eigenständige Eingabe einbringt. Jede dieser Eingaben ist selbständig zu vergebühren. Beispiel 1: Zwei Parteien bringen ein eigenes - aber inhaltsgleiches - außerordentliches Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht ein. Es liegt keine gemeinschaftliche Eingabe vor. Die Rechtsmittel sind selbständig zu…
…an die Verwaltungsgerichte. | Abgabensachen sind alle Angelegenheiten, die sich auf Abgaben iSd Finanzverfassung beziehen. Unter öffentliche Abgaben fallen auch die Kurtaxe, Kommissionsgebühren und Verwaltungsabgaben. | Die Gebührenbefreiung erstreckt sich auch auf die Einhebung und Vollstreckung von Abgaben sowie auf alle ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel…
…4 VwGG). Wurde die Revision nicht vom Zollamt als belangte Behörde im Verfahren erhoben, so ist es künftig somit Aufgabe des Zollamtes als Partei die Revisionsbeantwortung an den Verwaltungsgerichtshof zu erstellen. Im Fall einer außerordentlichen Revision ist im Sinn des § 30a Abs. 7 VwGG keine…
…auch schon nach dem bisherigen OECD-Kommentar durch fremdübliche Verzinsungen abzugelten (OECD-MK Art. 7 Z 49 idF vor 2010). Insoweit ergibt sich aus dem AOA light keine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis. Eine Finanzierungsgesellschaft ist kein geld- oder kreditwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des OECD-MK.
…In der Regel wird nur betrieblicher Aufwand zu berücksichtigen sein, während Steuern, Zinsaufwand und außerordentlicher Aufwand aus der Kostenbasis auszuscheiden sein werden. Auf durchlaufende Posten muss kein Gewinnaufschlag berücksichtigt werden (Verrechnung "at cost"), wenn fremde Dritte in vergleichbaren Situationen genauso kalkulieren und auf einen Gewinnaufschlag…
…Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen bestimmt sind; c)ausschließlich für die Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen bestimmt sind; d)zur Deckung außerordentlicher Ausgaben notwendig sind, sofern die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der…