…am 2. März 2010 [Datum der Veröffentlichung + 20]. 1.1.2. Spezifische Rechtsnormen zu außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen Das Außenwirtschaftsrecht umfasst aus dem unmittelbar anwendbaren Recht der Europäischen Gemeinschaft Rechtsakte auf Grund von Art. 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex Art. 133 des…
…Ausfuhr Ausfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Ägypten | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2220 | Afghanistan | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2660 | Armenien | Waffenembargo | AH-3210 | Aserbaidschan | Waffenembargo | AH-3210 | Belarus | Waffenembargo |…
Abschnitt 3.6. Einfuhr Einfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Iran | Güterembargo | AH-2616 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Birma/Myanmar | Güterembargo, zum Teil ausgesetzt | AH-2676…
…zur Hilfeleistung 3.03.1. Anwendungsvorschriften und RechtsgrundlagenAnwendung 3.0.1. Rechtsgrundlage Allgemeine Rechtsgrundlage ist(1) Im Katastrophenhilfefall werden außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen bei der Verbringung von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bzw. in das Bundesgesetz überGemeinschaftsgebiet (auch die EinräumungRückbringung von Privilegien und Immunitäten für internationale Organisationen, BGBl…
9. Warenbeschau (1) Für die Waren, die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen unterliegen, gelten die Vorschriften über die Vornahme der Beschau. Der Anmelder oder die von ihm zur Teilnahme an der Zollbeschau benannte Person muss der Zollstelle die zur Erleichterung ihrer Aufgabe erforderliche Unterstützung gewähren; bei nicht ausreichender…
…dass für diese Ausfuhrgüter eine Ausnahmebestimmung vorliegt. (3) Zu beachten ist, dass auch andere außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen Anwendung finden können (siehe Abschnitt 5.). 2A.5. Ausfuhrabfertigung (1) Die Ausfuhr von Verteidigungsgütern und Feuerwaffen unterliegt - sofern kein Ausfuhrverbot besteht - einer Ausfuhrgenehmigungspflicht. (2) Die Genehmigung wird schriftlich oder…
…Ausfuhrzollstelle zu Ausgangszollstelle Die Verbringung von Gütern, die bereits bei einer zulässigen Ausfuhrzollstelle eines Mitgliedstaats der Europäischen Union zur Ausfuhr abgefertigt wurden, zu einer Ausgangszollstelle, die auch in einem anderen Mitgliedstaat als die Ausfuhrzollstelle gelegen sein kann, ist keine Durchfuhr im Sinne der außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen.
…Anwendung von mehreren Maßnahmen nebeneinander (1) Sind, wie im TARIC-Kapitel 93, die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen für Verteidigungsgüter und diejenigen für Feuerwaffen nebeneinander angeführt, so ist für die angemeldeten genehmigungspflichtigen Güter nur eine für diese Güter gültige Genehmigung vorzulegen. (2) Sind die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen für andere…
…Rahmen der freien Beweiswürdigung als Beweismittel dafür herangezogen werden, ob betroffene Güter einer außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahme unterliegen. Diese Auskünfte zur Güterliste können vom BMWFW schriftlich oder mittels E-Mail erteilt werden und gelten nur für den Einzelfall. Die mittels E-Mail erteilten Auskünfte dürfen darüber hinaus…
…wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vorschriften über die Inanspruchnahme der Zollbefreiung für Muster und Proben werden durch die Befreiung von außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen nicht berührt und sind daher entsprechend den einschlägigen Vorgaben einzuhalten. Anführung der Befreiung in der Zollanmeldung In der Einfuhranmeldung muss der…
55A. Strafbestimmungen 5.15A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130; im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.
…Ware und ihrer Einreihung in den Zolltarif sind erforderlich, damit festgestellt werden kann, welche Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben sind und welche sonstigen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen und Verpflichtungen gelten. Im Zollrecht gibt zwei Arten von Ursprung, den nichtpräferenziellen Ursprung und den Präferenzursprung…
…vor dem Zeitpunkt der Annahme der Ausfuhranmeldung liegen. Zu den unterschiedlichen Bedeutungsinhalten des Begriffs "Ausfuhr" siehe die Arbeitsrichtlinien zu den Maßnahmen. (2) Ausfuhrgenehmigungen gelten bis zum eingetragenen letzten Tag der Gültigkeit jedoch gilt darüber hinaus: Für Genehmigungen, die aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union erteilt…
6A. Strafbestimmungen 6A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.)
5. Strafbestimmungen 5.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für…
…dafür herangezogen werden, ob betroffene Güter einer außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahme unterliegen. h)Voranfrage: Eine Voranfrage ist eine rechtsverbindliche Feststellung mittels Bescheid des BMAWBMWET über das Nicht-Vorliegen oder das Vorliegen eines Verbotes oder einer Genehmigungspflicht und gegebenenfalls über die Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Rechtsgeschäftes. Beurteilt werden Gut…
4A. Durchfuhr von Geldern oder wirtschaftlicher Ressourcen Nach der Formulierung des Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1755 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als…
65. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für…
44A. EinfuhrDurchfuhr von Gütern und Technologien Derzeit keine Maßnahme(1) Den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche Ressourcen (der Begriff umfasst alle Güter) zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen. Wenn die umfassten…
65A. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Gemeinschaft einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, für alle natürlichen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebietes der…