…gv.at/Seiten/default.aspx BMWFW-Aussenwirtschaft http://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaft/Seiten/default.aspx Exportkontrolle-online http://www.bmwfw.gv.at/AUSSENWIRTSCHAFT/EXPORTKONTROLLE-ONLINE/Seiten/default.aspx (2) Zuständig zur Erteilung von Genehmigungen im Bereich Finanztransaktionen und Finanzembargos ist die Österreichische Nationalbank (OeNB)…
3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr (1) Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen. (2) Die kontrollpflichtigen Waren sind spätestens zu den in Abschnitt 2.1. Abs. 1 genannten Zeitpunkten bei einer zugelassenen Ausfuhrstelle zur Durchführung der Ausfuhrkontrolle zu gestellen.
Abschnitt 3.5. Ausfuhr Ausfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Ägypten | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2220 | Afghanistan | Wirtschaftliche Ressourcen | AH-2660 | Armenien | Waffenembargo | AH-3210 | Aserbaidschan | Waffenembargo | AH-3210 | Belarus…
6. Durchfuhrgenehmigung Die Arbeitsrichtlinien für Aus- und Einfuhrgenehmigungen gelten sinngemäß. Siehe zum Begriff "Durchfuhr" auch Abschnitt 3.4.12.
Abschnitt 3.6. Einfuhr Einfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Iran | Güterembargo | AH-2616 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Birma/Myanmar | Güterembargo, zum Teil ausgesetzt | AH-2676…
…bei der vorübergehenden Ausfuhr auf der zugrunde liegenden und gültigen außenhandelsrechtlichen Bewilligung wiederangeschrieben werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der außenhandelsrechtlichen Genehmigung ist eine Wiedereinfuhr der Waren weder bei noch offenen Mengen auf der außenhandelsrechtlichen Genehmigung noch bei aufrechter Gültigkeit der Bewilligung des zollrechtlich passiven Veredelungsverkehrs…
3. Lizenzbefreiungen: (1) Eine Lizenz ist in folgenden Fällen nicht erforderlich und nicht zu erteilen oder vorzulegen: a)Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder Ausfuhr von Erzeugnissen ohne kommerziellen Charakter gemäß Abschnitt 14.4. (Behältnisse und Verpackungen); b)Fälle, in denen gemäß Arbeitsrichtlinie ZK…
…vor dem Zeitpunkt der Annahme der Ausfuhranmeldung liegen. Zu den unterschiedlichen Bedeutungsinhalten des Begriffs "Ausfuhr" siehe die Arbeitsrichtlinien zu den Maßnahmen. (2) Ausfuhrgenehmigungen gelten bis zum eingetragenen letzten Tag der Gültigkeit jedoch gilt darüber hinaus: Für Genehmigungen, die aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union erteilt…
5.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren (1) Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen. (2) Bei der Einfuhr hat die artenschutzrechtliche Prüfung zwingend bei den zugelassenen Eingangsstellen an der EU-Außengrenze zu erfolgen. Die Waren sind daher bei einer solchen Eingangsstelle zur Durchführung der artenschutzrechtlichen…
2.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr (1) Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen. (2) Die kontrollpflichtigen Waren sind spätestens zu den in Abschnitt 2.1. Abs. 1 genannten Zeitpunkten bei einer zugelassenen Einfuhrstelle zur Durchführung der Einfuhrkontrolle zu gestellen.
…Dokumentenartencode in e-Zoll: X061 bis X068; Hinweis: Nähere Bestimmungen über die Verwendung und Behandlung der Dokumente (zB: Abschreibung von Teilmengen) sind der Arbeitsrichtlinie AH-1110 zu entnehmen. e)Bescheid über das Nichtvorliegen einer Genehmigungspflicht - Dokumentenartencode in e-Zoll: 4FSB; f)nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen (AT002…
…Abfertigung (1) Gemäß Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/125 kann vom Ausführer oder Einführer, wenn die Genehmigung nicht in einer Amtssprache des Mitgliedstaats ausgefüllt ist, in dem die Zollformalitäten erledigt werden, die Vorlage einer Übersetzung in eine solche Amtssprache verlangt werden. (2…
4. Rechte und Verpflichtungen (1) Die Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz berechtigt und verpflichtet dazu, die unter die Lizenz fallende Erzeugnismenge innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen bzw. auszuführen. Die Erteilung der Lizenz kann von der Stellung einer Sicherheit abhängig gemacht werden, die…
…Annahme der Einfuhranmeldung liegen. Zu den unterschiedlichen Bedeutungsinhalten des Begriffs "Einfuhr" siehe die Arbeitsrichtlinien zu den Maßnahmen. (2) Einfuhrgenehmigungen gelten bis zum eingetragenen letzten Tag der Gültigkeit, jedoch gilt darüber hinaus: Für Genehmigungen, die aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union erteilt werden, gilt die Verordnung…
…vorgelegt (Maßnahmen zur Nämlichkeitsfesthaltung wurden daher getroffen) und erfolgt keine Änderung des Ursprungs und der Textilkategorie der Waren im Zuge der Veredelung, dürfen Waren bei der vorübergehenden Ausfuhr auf der zugrunde liegenden und gültigen außenhandelsrechtlichen Einfuhrbewilligung wieder angeschrieben werden. 3.3. Wiedereinfuhr 3.3.1…
…gelten nicht als wirtschaftliche Ressourcen im Sinne der Verordnung und sind daher vom Ausfuhrverbot ausgenommen. Sendungen mit solchen Inhalten dürfen ohne Genehmigung an den Empfänger ausgeführt werden. (2) Nach Art, Beschaffenheit und Menge der Güter dürfen jedoch keine Bedenken gegen die zwingend einzuhaltende Voraussetzung "Ausschließlich…
…werden von der Maßnahme des Abschnitts 2A. nicht erfasst. Sendungen mit solchen Inhalten dürfen ohne Genehmigung an den Empfänger ausgeführt werden. 2A.4.3. Ausfuhr zum Zwecke der humanitären Hilfe 2A.4.3.1. Ausnahme für bestimmte Organisationen Gemäß Artikel 4a Absatz 1 der Verordnung…
…Absatz 1. Die Daten zu den für die Zollabfertigung zu verwendenden Feststellungsbescheiden werden vom BMWFW in gleicher Weise wie die Daten der Genehmigungen an das Abfertigungssystem e-Zollzoll übermittelt. Sind die Daten eines auf Papier ausgestellten Dokuments vom BMWFW nicht in die e-Zollzoll Datenbank…
4. Ausnahme bei mengenmäßigen BeschränkungenStrafbestimmungen (1) Rechtsgrundlage ist Artikel 127 Abs. 3 ZBefrVO. (2) Die Befreiung gilt für Textilwaren und Stahlwaren, die Quotenregelungen unterliegen, bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft für Waren, die entsprechend der ZBefrVO abgabenfrei eingeführt werden können. Hinweis…
2.2.2. Ausfuhrbeschränkungen (1) Für die Ausfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist gemäß § 1 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz eine Bewilligung des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung III/3 (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7480…