…dienen, sind gemeinnützig. 1.1.5.2 Mildtätige Zwecke Bei den in diesem ABC aufgelisteten Zwecken handelt es sich um eine demonstrative Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Arbeitslosigkeit Rz 82: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit als solche bedeuten noch keine Hilfsbedürftigkeit, deren Linderung bzw. Beseitigung…
Veränderungen, organisatorische Rz 6876: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Veränderungen, rechtliche Rz 6877: Siehe unter "Abfindungen" (Rz 6822). Verdienstentgang Rz 6878: Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit…
…in der Abwicklung eines eingegangenen Vertragsverhältnisses, Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, schwere Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit und vergleichbare Unwägbarkeiten) unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, sind diese Umstände allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0018…
…EStG 1988 steuerfrei belassen werden? Fall 2: Jänner bis Mai jeweils 15 Überstunden Juni bis August arbeitsunfähig (100% Entgeltfortzahlung) September bis Dezember jeweils 15 Überstunden Summe: 135 Überstunden Können die im Krankenentgelt für die Monate Juni bis August enthaltenen Überstundenzuschläge unter Hinweis auf § 68 Abs…
…auszugehen (VwGH 14.2.1978, 0106/75; VwGH 18.2.1981, 3142/80, betreffend eine Zusage, bei der der Begünstigte bei Erteilung bereits über 65 Jahre alt war und die Alterspension bereits ab dem 68. Lebensjahr geflossen wäre und die Arbeitsunfähigkeitspension ab sofort möglich war).
…89/15/0067). Eine Vermögenslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 16.10.2002, 99/13/0060). Rz 1238: Im Rahmen von Zweckmäßigkeitsüberlegungen wird jeweils die Einbringlichkeit der in Frage stehenden Abgaben beim Erstschuldner zu prüfen sein…
…steuerpflichtige Einnahme in jener Einkunftsart, die der Ausfall betroffen hätte. Nicht maßgeblich ist, ob tatsächlich ein Verdienstausfall stattgefunden hat (siehe EStR 2000 Rz 1071). Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 zu…