…als Arbeitgeber anzusehen ist, erfolgt die Besteuerung bei Zufluss im Wege des Lohnsteuerabzuges. Ein (zusätzlicher) Kapitalertragsteuerabzug kommt nicht in Betracht. 10.1.2.3 Sonstige arbeitnehmerbezogene Privatstiftungen Rz 241: Privatstiftungen, deren Zweck auf Förderungsmaßnahmen zugunsten der Belegschaft des stiftenden Arbeitgebers gerichtet sind, die aber die…
…bei der Gesellschaft eine Betriebsausgabe und beim Gesellschafter-Geschäftsführer eine Betriebseinnahme; der unangemessene Teil stellt eine verdeckte Ausschüttung dar. Die arbeitnehmerbezogenen Befreiungsbestimmungen des § 3 EStG 1988 kommen nicht zur Anwendung. Bewirtungsaufwendungen durch die Körperschaft aus Anlass eines persönlichen Ereignisses des Gesellschafter-Geschäftsführers, wie zB Geburtstag…
42.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366 Rz 10343: § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Familienzusammenführung - Berufsoffizier des Bundesheeres (Rz 343 und Rz 354) (1994) Der Antragsteller ist Berufsoffizier des Bundesheeres. In der Zeit vom 28.7. bis 29.8.1992 war er im…
1.5. Kontaktpersonen im Zollverfahren Grundsätzlich gilt, dass die nachstehend genannten Personen auch in Personalunion ausgeübt werden können. 1.5.1. Zollverantwortliche Person Der Zollverantwortliche handelt für den Bewilligungsinhaber und wird in der Bewilligung als die Person angeführt, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Informatikverfahrens…