RIS AI
16 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67% B.6.1.9.1. Allgemeines Rz 938: Seit 1. April 2014 gilt eine Sonderregelung (Nach § 6 Abs. 79 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 1318/2014 bzw. nunmehr2021 (zuvor § 6 Abs. 97…

UZK-DAArtikel 173 Geltungsdauer einer Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 173 Geltungsdauer einer Bewilligung (Artikel 22 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Wird eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erteilt, beträgt die Geltungsdauer nicht mehr als fünf Jahre ab dem Datum, an dem die Bewilligung wirksam wird. (2) Die Geltungsdauer…

VB-03502.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien14.06.2011

2.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.

UZK-DAArtikel 156 Frist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 156 Frist (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Eine Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach Artikel 155 wird unverzüglich erlassen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Annahme des Antrags.

UZK-DAArtikel 171 Frist für den Erlass einer Entscheidung über einen Bewilligungsantrag gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 171 Frist für den Erlass einer Entscheidung über einen Bewilligungsantrag gemäß Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Ist an einem Antrag auf eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex nur ein Mitgliedstaat beteiligt…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Allgemeine und besondere Verfahrensvorschriften für zollrechtliche Entscheidungen | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 22 bis 23 | Art. 11 bis 18 | Art. 10 bis 15 | - Für das formelle Antrags- und Bewilligungsverfahren sind die allgemeinen Bestimmungen über…

ZK-23702.4.1.8. Entscheidungsfrist
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.4.1.8. Entscheidungsfrist | UZK | DA | IA | TDA | 22 (3) | 13, 171 | - | - Für die Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern gilt die generelle Entscheidungsfrist des Art. 22 UZK von 120 Tagen ab Annahme des Antrags. Abweichend…

VB-03012.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

2.6. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.

VB-05003.1.4. Allgemeine offene Genehmigung
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

…eine vorübergehende Ausfuhr aus der Union für eine Ausstellung in einem Drittland in Frage kommen. Eine allgemeine offene Genehmigung berechtigt im Gegensatz zu einer normalen Genehmigung zu einer mehrmaligen vorübergehenden Ausfuhr. Die Genehmigung kann für jede vorübergehende Ausfuhr von Waren der ständigen Sammlung in beliebiger…

ZK-25902.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

2.5.1.5. Änderungen / Erneuerungen Änderungen wie zB Hinzufügen einer Warennummer bzw. eines Ortes oder Korrektur der Ausbeute, usw. können über Antrag oder von Amts wegen in CDA bei einer aufrechten Bewilligung durchgeführt werden. Die durchgeführten Änderungen sind ggfs. auch rückwirkend (zB ab dem…

UZK-DAArtikel 251 Geltungsdauer von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 251 Geltungsdauer von Bewilligungen, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind (1) Bewilligungen, die auf Basis der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 oder der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 gewährt wurden und die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt…

UZK-TDAAnhang 7
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 7 [Grafik]   Erläuterungen Bewilligungsnummer Die Nummer der Bewilligung beginnt stets mit dem ISO-Alpha-2-Code des erteilenden Mitgliedstaats, gefolgt von einer der folgenden Abkürzungen: AEOC für die AEO-Bewilligung - Zollrechtliche Vereinfachungen AEOS für die AEO-Bewilligung - Sicherheit AEOF für die AEO-Bewilligung…

UZK-IAArtikel 346 Übergangsbestimmungen zu vor dem 1. Mai 2016 gestellten Bewilligungsanträgen
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 346 Übergangsbestimmungen zu vor dem 1. Mai 2016 gestellten Bewilligungsanträgen Die Zollbehörden können vor dem 1. Mai 2016 gestellte Anträge auf Erteilung von Bewilligungen gemäß dem Zollkodex und der vorliegenden Verordnung annehmen. Die für die BeschlussfassungEntscheidung zuständige Zollbehörde kann Bewilligungen gemäß dem Zollkodex und…

GK-0500Schweiz
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Schweiz | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Artikel 9 des Abkommens über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße | ja, siehe Anm. | ja, siehe Anm. | 1.Gemeinschaftslizenz (siehe Abschnitt 1.1.5.); 2.Drittlandverkehr…

ZK-25602.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Frist für die Erledigung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215; Art. 257 | Art. 1; Art. 170; Art. 174 | Art. 325 | - Die Frist für die Erledigung ist die…

VB-05003.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.