…im Sinne des steuerlichen Herstellungskostenbegriffes zu verstehen. Soweit die steuerlichen Herstellungskosten nicht zu aktivierende Eigenleistungen enthalten, fehlt es an der Grundlage für die Steuerfreiheit jenes über die steuerlichen Herstellungskosten hinausgehenden Subventionsteiles, der auf die nicht zu aktivierenden Eigenleistungen entfällt (ebenso Rz 6508 zu § 28 Abs…
…stellen keine nachträglichen Anschaffungskosten dar. Soweit sie auf den Anschaffungszeitraum entfallen, erhöhen sie den Kaufpreis und sind sie zu aktivieren. 6.4.1.5.2 Anschaffungsnebenkosten Rz 2186: Dazu zählen zB: Abgaben auf Grund des Abschlusses des Rechtsgeschäftes beispielsweise: Grunderwerbsteuer, NoVA, nicht als Vorsteuer abzugsfähige…
12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…
…3a.1a.4.3. Leistungen für den Bedarf des Personals Rz 485: Hinsichtlich Leistungen für den Bedarf des Personals siehe Rz 66 bis Rz 7374. 3a.1a.4.4. Eigenleistungen des Unternehmers Rz 486: Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch nach § 3a Abs. 1a UStG 1994 sind…
19a.4 Verrechnung (Aktivierung) von Wartetastenverlusten 19a.4.1 Allgemeines Rz 6042: Wartetastenverluste können auf zwei Arten genutzt werden, nämlich durch Verrechnung mit Gewinnanteilen und Einlagen (Einlageüberhängen) ins Gesellschaftsvermögen. Die Verrechnung mit späteren Gewinnen bewirkt, dass diese im Umfang der Wartetastenverluste nicht steuerpflichtig sind. Da…