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EStR 2000 Rz 1467–1488Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig. Anbahnungsspesen Rz 1468: Siehe "Bewirtungsspesen" sowie Rz 4702 ff und 4808 ff. Angehörige Rz 1469: Siehe Rz 1127 ff. Anlaufkosten Rz 1470: Siehe "Ingangsetzungskosten" (Rz 1561). Antiquitäten Rz 1471: Siehe Rz 4797 ff. Anwaltskosten Rz 1472: Siehe "Prozesskosten" (Rz 1621), "Rechtsberatungskosten…

ZK-06903. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

3. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK Die Abzugsposten in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Der getrennter Ausweis (früherNicht in den Zollwert Art. 33 ZK) ist nunmehr entfallen. Sindeinzubeziehen sind die in Art. 72 UZK angeführten (nicht in den Zollwert einzubeziehenden) Bestandteile…

EStR 2000 Rz 1695–1708Waffen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

Waffen Rz 1695: Siehe Rz 4755, Stichwort "Waffen". Wecker Rz 1696: Siehe Rz 4756, Stichwort "Wecker". Werbung Rz 1697: Die Kosten der betrieblich veranlassten Werbung sind abzugsfähig (zB Fernsehspots, Einschaltung in Tageszeitungen). Zur Bewirtung siehe Rz 4808 ff, zu Werbegeschenken siehe Stichwort "Geschenke" (Rz 1548…

LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB Schreibtisch, Schreibtischlampe stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung oder Umschulung; sie sind daher in diesem Zusammenhang nicht abzugsfähig. Es können aber Arbeitsmittel gemäß § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 1575–1586Kongress
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…sowie LStR 2002, Rz 839 bis 864. Kraftfahrzeug Rz 1580: Siehe "Personenkraftwagen" (Rz 1612 ff). Krankheitskosten Rz 1581: Die Aufwendungen sind nur dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn entweder eine typische Berufskrankheit vorliegt oder der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Beruf eindeutig feststeht (VwGH 15.11.1995…

EStR 2000 Rz 1531–1541Finanzierungskosten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Freimachung eines Gebäudes von bestehenden Bestandsrechten sind auf das Gebäude zu aktivieren (VwGH 5.7.1955, 39433493/53/53). Freiwilliger Sozialaufwand Rz 1539: Dieser ist idR als Betriebsausgabe abzugsfähig (zB Gewährung von Betriebsausflügen, Veranstaltung von Weihnachtsfeiern usw.). Beim Arbeitnehmer sind diese Leistungen prinzipiell steuerpflichtiger Arbeitslohn…

EStR 2000 Rz 1640–1644Sicherstellung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…des Eigentümers des Objektes erzielt werden. Sponsorzahlungen an politische Parteien sind nicht mit steuerlicher Wirkung absetzbar und zwar auch dann nicht, wenn eine gewisse Werbewirkung damit verbunden ist. Sprachkurs Rz 1644: Aufwendungen für einen Sprachkurs können als Fortbildungskosten abzugsfähig sein, siehe LStR 2002 Rz 363…

EStR 2000 Rz 4030–403710.2 Werbungskosten (§ 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Begriff der Betriebsausgaben unterscheidet. Die Unterschiede zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten liegen lediglich im Umfang der Einkunftstatbestände begründet. So sind Aufwendungen oder Ausgaben für den Erwerb oder die Wertminderung von Wirtschaftsgütern im außerbetrieblichen Bereich nur insoweit abzugsfähig, als dies ausdrücklich vorgesehen ist. Demnach können solche Aufwendungen…

EStR 2000 Rz 1457–14665.7 ABC der Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…ff). Wird die Abfertigung hingegen an einen als Dienstnehmer beschäftigten nahen Angehörigen geleistet, der den Betrieb unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt übernimmt, ist sie nicht abzugsfähig, da auf Grund des gebotenen Fremdvergleiches davon auszugehen ist, dass der Erwerber auf den Abfertigungsanspruch verzichtet (vgl…

LStR 20025.9 ABC der Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9 ABC der Werbungskosten 5.9.1 Arbeitsessen Siehe Rz 314.

EStR 2000 Rz 1629–1638Sachbezüge
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…sind grundsätzlich Betriebsausgabe (Lohnbestandteil). Bezüglich naher Angehöriger siehe Rz 1161 ff. Sachwalterschaft, gerichtliche Erwachsenenvertretung Rz 1629a: Abzugsfähig ist die Verwaltung von Betriebsvermögen (auf Grund gesetzlicher oder letztwilliger Anordnungen), nicht aber die Kosten von Erbschaftsstreitigkeiten. Sanierungskosten Rz 1630: Vorzeitig anfallende Kosten, die der Herbeiführung des Schuldnachlasses…

EStR 2000 Rz 2164–21736.4 Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwert
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

6.4 Anschaffungs- und Herstellungskosten, Teilwert 6.4.1 Anschaffungskosten 6.4.1.1 Allgemeines Rz 2164: Das EStG 1988 enthält keine gesetzliche Umschreibung des Begriffes. Da die allgemeinen und die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Bereich der Anschaffungskosten nicht voneinander abweichen, gilt der unternehmensrechtliche…

EStR 2000 Rz 1079–10925.2 Betriebsausgaben - Allgemeines
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…gesetzliche oder berufsrechtliche Bestimmungen verstoßen, können Betriebsausgabe sein (vgl. VwGH 15.12.1987, 87/14/0134); betreffend Schmiergelder siehe Rz 4840 ff. Rz 1090: Ersparte Ausgaben sind nicht abzugsfähig. Eine irrtümlich geleistete Nichtschuld führt zu einem Rückforderungsanspruch, sodass (auch beim § 4 Abs. 3 EStG - Ermittler…

EStR 2000 Rz 1569–1574Kammerbeiträge
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…führt nicht dazu, dass Aufwendungen für die Reinigung verschmutzter (bürgerlicher) Kleidung als Werbungskosten anerkannt werden (VwGH 26.9.2000, 94/13/0171). Ein als Betriebausgabe abzugsfähiges Arbeitsmittel liegt nur dann vor, wenn es sich um typische Berufs- oder Arbeitsschutzkleidung handelt. Darunter fallen ua.: Arbeitsschutzkleidung: Schutzhelm…

EStR 2000 Rz 1662–1670Umgründung, Kosten einer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2534). Die Vereinbarung einer Auflage zur Abfindung des anderen Kindes ist keine Betriebsschuld, damit zusammenhängende Wertsicherungen und Zinsen sind nicht abzugsfähig (VwGH 04.11.1980, 0804/80). Unfallkosten Rz 1667: Die Abzugsfähigkeit hängt grundsätzlich vom in jedem Fall zu prüfenden Grad des Verschuldens ab. Betreffend…

EStR 2000 Rz 790–7934.8.2 Anschaffungskosten im betrieblichen Bereich
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 27a Abs. 1 EStG 1988 unterliegen, sind vor allem Schuldzinsen (Finanzierungskosten), Depotgebühren und laufende Bankspesen nicht abzugsfähig. Das Abzugsverbot gilt auch dann, wenn mit den entsprechenden Einkünften aus Kapitalanlagen/Derivaten in die Regelbesteuerung optiert wird; dies gilt nicht bei Einkünften aus Kryptowährungen (siehe Rz 6105…

EStR 2000 Rz 737–7404.6.1.4 Nicht abzugsfähige Vorsteuer
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Z 12 EStG 1988 vor, dass bei solchen Berichtigungen in keinem Fall eine Änderung der entsprechenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen hat. Vielmehr sind die Mehr- bzw. Minderbeträge an abzugsfähiger Vorsteuer stets als Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben zu behandeln, es sei denn, dass noch eine entsprechende…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…

EStR 2000 Rz 1671–1678Verflochtene Unternehmen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…so weit sie überhöht sind, die betriebliche Veranlassung. Vergnügungssteuer Rz 1672: Diese ist als betrieblich veranlasste Steuer abzugsfähig. Verkehrsunfall Rz 1673: Siehe "Schadensfälle" (Rz 1634 f). Verlassenschaftsverfahren Rz 1674: Kosten des Verlassenschaftsverfahrens sind nicht betrieblich veranlasst (VwGH 29.11.1963, 1059/62). Verlust Rz 1675…

LStR 2002 Rz 3835.9.21.5 Fachliteratur
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

5.9.21.5 Fachliteratur Rz 383e: Aufwendungen für Fachliteratur sind als Werbungskosten absetzbar (Rz 353). Die Fachliteratur muss jedoch im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre stehen. Allgemein bildende Werke (zB Nachschlagwerke, Lexika) stellen keine Fachliteratur dar. Zeitungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen nicht absetzbar…