RIS AI
6 Treffer1536 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 2401–241916.2. Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…ist der wirtschaftliche Erfolg kein anderer als bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Gläubiger. Die Vorsteuerrückforderung stellt ebenfalls eine Insolvenzforderung dar. Rz 2411: Im Falle des abgetretenen Eigentumsvorbehaltes liegt bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes eine Lieferung des Abnehmers [(Insolvenz)Schuldners] an den Vorbehaltseigentümer vor (vgl…

UStR 2000 Rz 421–4313.7. Verschaffung der Verfügungsmacht
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Steuerschuld kraft Rechnungslegung (§ 11 Abs. 14 UStG 1994) vermeiden. Hinsichtlich des abgetretenen Eigentumsvorbehaltes siehe Rz 2409 bis Rz 2411. 3.7.6. Sicherungsübereignung Rz 431: An einem zur Sicherheit übereigneten Gegenstand wird durch die Übertragung des Eigentums noch keine Verfügungsmacht verschafft. Bei der Sicherungsübereignung erlangt…

UStR 2000 Rz 2603–260519.1.3. Übergang der Steuerschuld bei Lieferungen im Sicherungseigentum, Vorbehaltseigentum und Zwangsversteigerungsverfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…der Eigentumsvorbehalt zusammen mit seiner Kaufpreisforderung an den Dritten abgetreten, kommt es bei der Lieferung des Vorbehaltskäufers (Erwerber des Wirtschaftsgutes) an den Vorbehaltseigentümer (zB Kreditinstitut) im Zuge der Verwertung zum Übergang der Steuerschuld (siehe hierzu auch Rz 2411). Macht der Veräußerer selbst einen Eigentumsvorbehalt geltend…

UmgrStR 2002 Rz 917–9253.4.2.6.7. Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

3.4.2.6.7. Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern 3.4.2.6.7.1. Allgemeines Rz 917: Der Einbringende kann im Zuge der Einbringung gemäß § 16 Abs. 5 Z 3 UmgrStG Anlagegüter sowie Verbindlichkeiten (oder Teile davon) zurückbehalten. Die Regelung bezieht sich auf zum notwendigen…

EStR 2000 Rz 121–1342.4 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft. Die dingliche Berechtigung muss somit nur noch durch ein einseitiges Gestaltungsrecht erzwingbar sein (VwGH 9.6.1986, 84/15/0229). Rz 133: Der Käufer einer Sache unter Eigentumsvorbehalt ist idR wirtschaftlicher Eigentümer (VwGH 3.5.1983, 82/14/0243; VwGH 20…

RAE Rz 159–1652.6. Abtretung (Zession)
geltende FassungRichtlinien18.10.2005

…im Hinblick auf die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des übernommenen Schuldners wahrscheinlich ist, dass die abgetretene Forderung ohne Schwierigkeiten eingeht oder eingebracht werden kann. Rz 163: Die Abtretung ist ein privatrechtlicher Vorgang und wird durch Vertragsabschluss rechtswirksam. Vorsichtshalber ist der Abtretungsvertrag (Abtretungserklärung und Annahmebestätigung) schriftlich abzuschließen…