…eine längerwährend unbeanstandet geübte Verwaltungspraxis oder die Klärung von Rechtsfragen durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts - Tatsachen- oder Rechtsfragen echt strittig sind (VfGH 11.12.1986, G 119/86). Rz 449: Ist die den Gegenstand des Beschwerdebegehrens bildende Frage etwa durch Rechtsprechung der Höchstgerichte geklärt…
…werden. Rz 208: Ein Antrag ist jedenfalls erforderlich, wenn abgabenrechtliche Begünstigungen auch für einen begünstigungsschädlichen Betrieb eintreten sollen. In einem derartigen Fall ist die Umsatzgrenze des § 45a BAO unbeachtlich. Siehe Rz 870 (Musteranträge). 1.2.5.8 Form und Inhalt von Bescheiden gemäß § 44 Abs…
…durch das Insolvenzgericht öffentlich bekannt zu machen ist) fällig werden, kann daher wegen des Vorranges der insolvenzrechtlichen vor den steuerrechtlichen Vorschriften kein Säumniszuschlag mehr festgesetzt werden. Rz 926: Wird einer Revision an den VwGH (§ 30 Abs. 2 VwGG) oder einer Beschwerde vom VfGH (§ 85 Abs…
… 212a BAO). Somit schließen beide Maßnahmen einander wechselseitig aus (VwGH 30.11.1989, 88/13/0213). Der Beschwerde an den VfGH oder der Revision an den VwGH wurde aufschiebende Wirkung zuerkannt, die sich auf diese Abgaben erstreckt. Der Haftende ist weder in Anspruch genommen noch…
…eine Unbilligkeit der Einhebung der Umsatzsteuernachforderung vorliegen, wenn die wirtschaftliche Situation des Beschwerdeführers tatsächlich eine solche ist, dass die Zahlung der in Rede stehenden geschuldeten Abgaben selbst bei Einräumung von Zahlungserleichterungen für ihn eine besondere Härte bedeutet (VwGH 3.10.1988, 87/15/0103). Rz…
…Beschwerde gegen den Abgabenbescheid erfolglos bleibt (VwGH 22.3.2000, 99/13/0181). Rz 1228: Der herangezogene Haftungspflichtige ist jedenfalls als Partei anzusehen; daher steht der Einsichtnahme des Haftungspflichtigen in die Akten des Abgabenverfahrens (§ 90 BAO) die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht des § 48a BAO keinesfalls entgegen (VwGH…
…Haftungspflichtige seine Inanspruchnahme dem Grunde nach. Rz 622: Abgaben, bezüglich derer dereiner Beschwerde an den VfGH (gemäß § 85 VfGG) oder dereiner Revision an den VwGH durch Beschluss(gemäß § 30 VwGG) eine aufschiebende Wirkung zuerkannt hatist, werden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung herausgenommen (siehe Rz…
…leistet, sondern auch Erlöse aus der Verwertung von Pfandgegenständen oder Überweisungen durch Gerichte in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Rz 742: Zahlungen eines Drittschuldners dürfen nur auf jene Abgaben, die Gegenstand der Forderungspfändung sind, verrechnet werden (VwGH 5.4.1989, 88/13/0204). Rz 743: § 214 Abs. 6…
…ursprünglichen Säumniszuschlagsbescheid eingebrachte Beschwerde als auch gegen den Herabsetzungsbescheid gerichtet. 9.13. Abänderung gemäß § 295a BAO Rz 1002: Nach § 295a BAO kann ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für…
…ideelle Vereine oft eine wirtschaftliche (Neben-)Tätigkeit entfalten. Dadurch wird oft eine vereins- und abgabenrechtliche Abgrenzung zum Typus "wirtschaftlicher Verein" erforderlich. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erbschaften sind der allgemeinen Vereinssphäre und nicht einem bestimmten Geschäftsbetrieb des Vereins zuzurechnen (VwGH 26.5.2021, Ra 2019/15/0046…
…Vermutung, während des Beschwerdeverfahrens würden weitere Teilbeträge voraussichtlich uneinbringlich werden, eine derartige rechtswidrige Vorgangsweise. Rz 805: Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ist - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte - anzunehmen, dass der in der Insolvenzquote nicht mehr Deckung findende Teil der Abgabenforderung uneinbringlich sein wird (VwGH 26.06.2000, 95…
…tritt die übernehmende Körperschaft auch in alle verfahrensrechtlichen Rechtspositionen der übertragenden Körperschaft ein, dh. dass abgabenrechtliche Ansprüche, Schulden und Haftungsschulden, Berechtigungen und Pflichten verfahrensrechtlicher Art auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen. Bescheide, die dem Rechtsvorgänger gegenüber ergangen sind, wirken auch gegen den Rechtsnachfolger. Rz 143: Ist die…
…lassen erkennen, dass diese Teile nicht zum Spruch des Bescheides gehören. Der Aussage über das Vorsoll und die Differenz zwischen dem Vorsoll und der Abgabenhöhe kommt jedenfalls dann ausschließlich Informationscharakter zu, wenn für diese Differenz keine Fälligkeit festgesetzt wird (VwGH 24.9.2002, 2001/14…
… VwGH 27.09.2000, 95/14/0056). Daher steht die Rechtskraft der Bestätigung eines Sanierungsplanes über das Vermögen des Vereins der Geltendmachung von Haftungsansprüchen (etwa bei der Vertreterhaftung gegenüber dem Vertreter) nicht entgegen. Rz 842: Die Haftungsgeltendmachung setzt nicht voraus, dass die Bescheide über den…
…diesem Zeitpunkt entstanden ist (VwGH 20.1.2010, 2006/13/0015), die Entscheidungspflicht über Anbringen (zB Abgabenerklärungen, Anträge auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO, Anträge auf Aufhebung gemäß § 299 BAO), die vorher eingereicht wurden, die Berichtigung (§ 293 BAO, § 293a BAO, § 293b BAO) von Bescheiden…
…des maßgeblichen Bescheides oder Erkenntnisses, bei Selbstbemessungsabgaben im Zeitpunkt der Mitteilung ihrer Höhe an das Finanzamt, wenn sie nicht in anderer Form entrichtet wurden (§ 214 Abs. 4 lit. a oder b BAO). Rz 128: Sehen Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch einen abgabenrechtlich Haftungspflichtigen vor…
…Fälligkeit der mit dem früheren Bescheid festgesetzten Abgabe ergeht und der neue Bescheid einen entsprechenden Hinweis enthält (VwGH 18.12.1985, 85/13/0072); würde ein solcher Hinweis fehlen, so wäre der von der Bekanntgabe des neuen Bescheides abgeleitete Fälligkeitstag nicht nur für den Mehrbetrag…
…0093 sowie VwGH 27.5.1999, 99/15/0014). Die Vermögensübertragung erfolgt nach § 14 Abs. 2 UmgrStG für ertragsteuerliche Zwecke mit Ablauf des Einbringungsstichtags. Ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Tag sind die Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Z 5 UmgrStG der übernehmenden Körperschaft zuzurechnen. Bescheide…
…Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige Eingaben (jeweils samt Beilagen) unterliegen einer Gebühr von 30 Euro. Vorlageanträge und Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (samt Beilagen) unterliegen einer Gebühr von 15 Euro. Von einer Beschwerde gesondert eingebrachte Anträge …
…der Zwecke stellt sich zB im Grunde als eine gewerbliche Tätigkeit dar) oder werden von der Körperschaft Zwecke verwirklicht, die nicht in der Rechtsgrundlage enthalten sind, können abgabenrechtliche Begünstigungen nicht gewährt werden (VwGH 26.1.1994, 92/13/0059). Dies gilt auch für den Fall…