…am Zinsertrag EU-Quellensteuer einzubehalten, sofern kein Grund für eine Nichterhebung der EU-Quellensteuer vorliegt. 30.1.7.8 Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der Kreditinstitute Rz 7972g: Die Abgabenbehörden können die unter Rz 7772 ff angeführten Aufzeichnungen dann einsehen, wenn ein Finanzstrafverfahren wegen eines vorsätzlichen…
…der Wertausgleich nicht auf andere Weise erfolgt, mit dem Erwerb der Anteile als unentgeltlich zugewendet. Die Wertverhältnisse sind im Zweifel durch das Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen. Rz 306: Durch diese Bestimmung (siehe Rz 305) wird bewirkt, dass die fehlende, im Umtauschverhältnis zum Ausdruck kommende Äquivalenz…
…benachrichtigen die zuständigen Behörden der ÜLG, die sie unverzüglich aus dem Verzeichnis der registrierten Ausführer in dem ÜLG streichen. Fertigen registrierte Ausführer vorsätzlich oder fahrlässig Erklärungen zum Ursprung oder andere Belege mit sachlich falschen Angaben an oder lassen sie anfertigen, um vorschriftswidrig oder in betrügerischer…
…Art. 140 Abs. 2 UZK-IA hat erst dann zu erfolgen, wenn die allg. Zweifel als begründete Zweifel anzusehen sind und nicht ausgeräumt werden können. Auf das EuGH Urteil vom 16.6.2016,die Leistung einer Sicherheit nach C-291/15Art. 91 UZK, wird hingewiesen.
…muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Nämlichkeit der zur Abfertigung beantragten Waren mit den vom Präferenznachweis erfassten Waren gegeben ist und dass trotz der hervorgekommenen formellen Mängel kein Zweifel am erklärten Ursprung der Waren besteht. Unbedeutende formelle Mängel sind demnach zu tolerieren. Werden solche Mängel…
…im Fall von Forstpflanzen und Forstpflanzenerzeugnissen dem Bundesamt für Wald (BFW). Sofern sich im Zuge der Zollkontrolle Bedenken in Bezug auf die Gültigkeit des Pflanzengesundheitszeugnisses ergeben oder (etwa im Hinblick auf die mitgeführte Menge) Zweifel am Vorliegen eines persönlichen Gebrauchs bestehen, ist das BAES bzw…
…Verstoß gemäß Art. 24 Abs. 2 UZK-IA im Verhältnis zu Zahl oder Umfang der zoll- oder steuerrelevanten Vorgänge geringfügig ist und keine Zweifel am guten Glauben des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bestehen. Die Entscheidung ist schriftlich zu dokumentieren und zu begründen. 6.1.2. Anspruch auf…
…wenn keine Zweifel darüber bestehen, dass sie den nichtpräferenziellen Ursprung eines Landes oder Gebietes unter Berücksichtigung der Tatbestandsmerkmale des Art. 60 UZK bescheinigen. Ungeachtet ihrer Form und ihres Inhalts wird die indizielle Wirkung diese freiwillig vorgelegten Ursprungszeugnisse entkräftet, wenn aufgrund derer Zweifel am angemeldeten Ursprung…
…dass sie formell in Ordnung ist. Die elektronische Ausstellung ist aber kein Beweis für die materielle Richtigkeit einer Warenverkehrsbescheinigung. Zweifel am erklärten Ursprung der Waren sind immer mit einem zwischenstaatlichen Verifizierungsverfahren abzuklären. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5.2. entnommen werden. Kann…
…Besonderen Bestimmungen der APS Arbeitsrichtlinie UP-8101. (Achtung betreffend Gültigkeit Form A-Zeugnisse siehe Abschnitt 2.6.) Hinweis: Liegen betreffend den Originalpräferenznachweis begründete Zweifel am Ursprung der Waren vor und wird ein Verifizierungsverfahren (siehe Abschnitt 5.2.) eingeleitet, so ist die Ausstellung eines Ersatzpräferenzursprungsnachweises bis…
…Zweifel über die notwendige vergleichbare Qualifikation und besteht die bestellte Person auf ihre "Zulassung", kann diese nach erfolgter Ablehnung einen Antrag beim Bundesministerium für Finanzen einbringen. Dieses entscheidet mit Bescheid über das Vorliegen der vergleichbaren Qualifikation. Sollte die Meldestelle gemäß § 12 KMG keine Zweifel am…
…bzw. ab 1.1.2015 "Thailand", führt dies nicht automatisch zur Ablehnung der Zollpräferenzen. In derartigen Fällen liegt ein begründeter Zweifel am Ursprung der Waren vor. Ob die betreffenden Form A-Zeugnisse zu Recht bzw. Unrecht ausgestellt wurden, kann nur durch die Zollbehörden im Rahmen…
…werden muss, wenn die ZollstelleZollbehörde dies verlangt." Soweit zusätzliche Auskünfte nach Art. 140 Abs. 1 UZK-IA ("begründete Zweifel am angemeldeten Transaktionswert") verlangt werden, wird auf den Kommentar Nr. 6 des Kompendiums der Zollwerttexte hingewiesen (siehe Anlage 7 zu dieser ARL). 0.5. Schlussfolgerungen des…
…dass sie formell in Ordnung ist. Die elektronische Ausstellung ist aber kein Beweis für die materielle Richtigkeit einer Warenverkehrsbescheinigung. Zweifel am erklärten Ursprung der Waren sind immer mit einem zwischenstaatlichen Verifizierungsverfahren abzuklären. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5.2. entnommen werden. Kann…
…dass sie formell in Ordnung ist. Die elektronische Ausstellung ist aber kein Beweis für die materielle Richtigkeit einer Warenverkehrsbescheinigung. Zweifel am erklärten Ursprung der Waren sind immer mit einem zwischenstaatlichen Verifizierungsverfahren abzuklären. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5.2. entnommen werden. Kann…
…dass sie formell in Ordnung ist. Die elektronische Ausstellung ist aber kein Beweis für die materielle Richtigkeit einer Warenverkehrsbescheinigung. Zweifel am erklärten Ursprung der Waren sind immer mit einem zwischenstaatlichen Verifizierungsverfahren abzuklären. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5.2. entnommen werden. Kann…
…dass sie formell in Ordnung ist. Die elektronische Ausstellung ist aber kein Beweis für die materielle Richtigkeit einer WarenverkehrsbescheinigungWVB. Zweifel am erklärten Ursprung der Waren sind immer mit einem zwischenstaatlichen Verifizierungsverfahren abzuklären. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5.2. entnommen werden. Kann…
16.2.3.1.1 Verdachtsfälle Rz 1233: Die nach § 10 Abs. 1 Z 7 und Abs. 3 KStG 1988 zustehenden sachlichen Befreiungen kommen in Verdachtsfällen nicht zur Anwendung. Verdachtsfälle sind solche, die nach dem Gesamtbild der Sachverhaltselemente auf die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauches (Steuerhinterziehung) schließen…
A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…
13.4 Voraussetzungen Rz 600: Für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung ist das Vorliegen der objektiven und der subjektiven Voraussetzung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erforderlich. Änderungen, die sich nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber ergeben, haben auf die Beurteilung, ob eine verdeckte Ausschüttung…