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8 Treffer1545 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…gestellten Nachsicht auferlegten Bedingungen nicht ein, so kann der belangten Behörde nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn sie den Nachsichtsantrag aus Zweckmäßigkeitsgründen abweist (VwGH 29.11.1988, 88/14/0136). Rz 1695: Bei der Ausübung des Ermessens ist zu berücksichtigen, ob sich eine Nachsicht und…

RAE Rz 159–1652.6. Abtretung (Zession)
geltende FassungRichtlinien18.10.2005

…tritt eine Tilgung der Schuld insoweit ein, als der Übernehmer (somit das Finanzamt) vom Dritten (übernommenen Schuldner) tatsächlich befriedigt wird. Rz 161: Aus Zweckmäßigkeitsgründen ist hingegen die Entrichtung von Abgabenschulden im Weg einer Abtretung an Zahlungs Statt ausgeschlossen. Eine solche Abtretung hätte nämlich zur Folge…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…des Abgabenschuldners gegenüber dem Bund dienen Eilnachrichten. Das Finanzamt kann auf Ansuchen des Abgabepflichtigen eine an eine bestimmte Dienststelle gerichtete Eilnachrichtenverzichtserklärung ausstellen, die aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht länger als sechs Monate zu befristen ist. Wird einem diesbezüglichen Ersuchen nicht entsprochen, so ist der Einschreiter hievon durch…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…ist, anzugeben. Rz 264: Wochen- und Tagesraten sind von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen; aus Gründen der Zweckmäßigkeit bieten sich jedoch Monatsraten an. 3.12. Allgemeines Rz 265: Das Finanzamt soll aus Zweckmäßigkeitsgründen, insbesondere im Interesse einer besseren Überschaubarkeit, keine ein Jahr überschreitende Zahlungserleichterung bewilligen. Sollte…

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…zu verbuchen. Diese Bestimmung räumt der Abgabenbehörde Ermessen ein. Die Gebarung der Nebenansprüche wird aus Zweckmäßigkeitsgründen immer mit jener der Stammabgabe zusammengefasst verbucht. Wenn auch die nicht wiederkehrend zu erhebenden Abgaben nach Möglichkeit aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen zusammengefasst verbucht werden, so darf aus diesem Umstand dem Abgabepflichtigen…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…oder aber sich auf ein Zollverfahren eingelassen hat, ohne auch nur einigermaßen für die Abdeckung einer allenfalls entstehenden Abgabenschuld Vorsorge zu treffen. In solchen Fällen wird regelmäßig von einem Überwiegen der Zweckmäßigkeitsgründe über die Billigkeitsgründe auszugehen sein, dh. auf die Leistung einer Sicherheit wird nicht…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

I Einleitung Die Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002) stellen einen Auslegungsbehelf zum Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991 idF AbgÄG 2001 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…