…Regressforderung; allfällige persönliche und sachliche Sicherheiten sind dabei zu berücksichtigen (VwGH 10.10.1996, 94/15/0102). Rz 2352: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind keine Voraussetzung für die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schon aus anderen Umständen erweist (zB Aufhebung eines Konkursverfahrens mangels Masse…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
13. Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) 13.1. Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit Rz 1330: Vollstreckbarkeit setzt voraus: Die Nichtentrichtung der Abgabe bis zum Fälligkeitstag und grundsätzlich die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe. Solange jedoch bei Selbstbemessungsabgaben die Voraussetzungen für eine Bescheiderteilung gemäß § 201 BAO, § 202 BAO oder vergleichbaren Bestimmungen…
16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…
12. Sachhaftungen (§ 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches…
14. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO) 14.1. Vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten sind einzumahnen (§ 227 Abs. 1 BAO) Rz 1360: Vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeiten sind einzumahnen, sofern sie nicht vor der Hinausgabe eines Mahnschreibens entrichtet wurden oder auf Grund des § 227 Abs. 4 BAO eine Mahnung nicht…
16.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO) Rz 1451: Während ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für…
18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…
15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…
Artikel 198 Von den Zollbehörden zu treffende Maßnahmen (1) Die Zollbehörden treffen die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Einziehung und Veräußerung oder Zerstörung, um die Waren zu verwerten: a)wenn eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren…
6.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO) Rz 739: Zahlungen und sonstige Gutschriften, die unter Bezugnahme auf eine zwingend vorgesehene oder freiwillige Mahnung (in der Regel mit Mahnschreiben; siehe Ausführungen zu § 227 BAO) erfolgen, sind in erster…
17. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) 17.1. Anwendungsbereich für die Aussetzung der Einbringung (§ 231 Abs. 1 BAO) Rz 1490: Die Aussetzung der Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht…
20. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit…
9. Warenbeschau (1) Für die Waren, die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen unterliegen, gelten die Vorschriften über die Vornahme der Beschau. Der Anmelder oder die von ihm zur Teilnahme an der Zollbeschau benannte Person muss der Zollstelle die zur Erleichterung ihrer Aufgabe erforderliche Unterstützung gewähren; bei nicht ausreichender…
3.23.3. Beschlagnahme durch anderen Behörden (1) Im Falle einer Beschlagnahme der Gegenstände durch eine andere Behörde sind diese über Verlangen der Behörde, von der die Beschlagnahme ausgesprochen wurde, auszufolgen. Bei der AusfolgungIm Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Ware gemäß…
3.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK) (1) Eine Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld entsteht auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen von Falschgeld in…
Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…
2.6. Abtretung (Zession) Rz 159: Bietet ein Abgabenschuldner zur Tilgung von Abgabenschulden die Abtretung (Zession) einer ihm gegen einen Dritten zustehenden Forderung an, so wird die Zession gemäß § 1392 ABGB erst dadurch wirksam, dass die Abgabenbehörde dieses Anbot annimmt. Rz 160: Zur Entrichtung von…
16.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners Rz 2420: Im Falle der im Zuge des Insolvenzverfahrens eingetretenen Uneinbringlichkeit von Forderungen des (Insolvenz)Schuldners betreffend Leistungen, die vom (späteren) (Insolvenz)Schuldnerer noch vor Insolvenzeröffnung erbracht wurdenhat, ist die Umsatzsteuer des (Insolvenz)Schuldners zu berichtigen. DieserFür…