14.8 Nichtabzugsfähige Steuern (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) 14.8.1 Steuern vom Einkommen Rz 4847: Veranlagte bzw. im Abzugsweg erhobene Einkommensteuer (wie die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) und entsprechende ausländische Steuern sind gemäß § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht abzugsfähig…
… 225 Abs. 1 BAO) Rz 1303: Die Geltendmachung der Sachhaftung an beweglichen körperlichen Gegenständen erfolgt durch Erlassung eines die Beschlagnahme der haftenden Sache aussprechenden Bescheides. Die Ausfolgung des beschlagnahmten Gegenstandes kann durch Verhängung einer Zwangsstrafe (§ 111 BAO) erzwungen, könnte aber auch durch Anwendung unmittelbaren Zwanges…
…die ZM ist ein Anbringen zur Erfüllung von Verpflichtungen iSd § 85 BAO; die Einreichung der ZM kann nach § 111 BAO mit Zwangsstrafe erzwungen werden; bei Nichtabgabe der ZM kann ein Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO verhängt werden. 121.3.3. Betroffene Unternehmer Rz 4153: Gemäß Art…
…Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 lit. a bis c BAO) 3.38.1.1. Zwangsstrafe Rz 177: Zur Verhängung von Zwangsstrafen ist jenes Finanzamt zuständig, das die Befolgung seiner Anordnung erzwingen will (§ 111 BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38.1.2. Ordnungsstrafe Rz 178: Zuständig…
…Dazu ist die Verordnung BGBl. II Nr. 192/2004 ergangen. Rz 7535: Die Verhängung einer Zwangsstrafe ist bei Nichtabgabe der Erklärung möglich. Vor der Festsetzung ist die Zwangsstrafe anzudrohen und eine angemessene Frist zu setzen (siehe § 111 BAO). Bei Nichtabgabe der Erklärung besteht Schätzungsbefugnis gemäß…
…Verpflichtung betrifft auch Zeiträume vor Konkurseröffnung, unabhängig von einer vorhandenen Kostendeckung, und ist mit Zwangsstrafe durchsetzbar (VwGH 3.3.1987, 86/14/0130). 28.4.3.228.4.3.3 Erklärungspflicht unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtiger Rz 7547: Eine unbeschränkt steuerpflichtige Person hat gemäß § 42 Abs…
…a FinStrG führt die Verletzung der Mitteilungspflicht daher zu einer Finanzordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro geahndet wird. Die Abgabenbehörde kann bei Unterlassung der Mitteilung auch eine Zwangsstrafe nach § 111 BAO verhängen, um die Befolgung zu erzwingen. Rz 451: Aufgrund der Systematik des…
…und auch keine Leermeldung ab, kann ihn das Zollamt mit einer Erinnerung ersuchen, die Abgabe einer Altlastenbeitragsanmeldung innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Dabei kann auch eine Zwangsstrafe (§ 111 BAO) für den Fall angedroht werden, dass dem Ersuchen nicht Folge geleistet wird. Dafür steht im BMF…
…gesetzt. Bezüglich Fälligkeiten, die aus einem Haftungsbescheid resultieren, siehe Rz 9 und Rz 1204. Rz 3: Beispiele für den Eintritt der Fälligkeit einen Monat nach Zustellung des Bescheides: Abschlusszahlung an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Verspätungszuschlag (§ 135 BAO), Zwangsstrafe (§ 111 BAO), Ordnungsstrafe (§ 112 BAO), Mutwillensstrafe (§ 112a BAO)…
…zwischen dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung, Verhängung, Einhebung, Sicherung und Einbringung von Zwangsstrafen gemäß § 111 BAO wegen Unterlassung der Meldung gemäß § 5 WiEReG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 14 Abs. 6 und …
…Tagen gerechnet vom vorgesehenen Abgabetermin (siehe Abschnitt 6.3.1.) keine ergänzende Zollanmeldung abgegeben wurde, so ist der Bewilligungsinhaber zur Abgabe der ergänzenden Zollanmeldung aufzufordern und die Androhung einer Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO im Falle der Nicht-Befolgung der Aufforderung auszusprechen. Weiters ist wie folgt…
…Betracht, unabhängig davon, ob ein solcher Bescheid immer von Amts wegen ergeht (zB Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe oder eines Verspätungszuschlages, Haftungsbescheid) oder ob der Verpflichtung zur Einreichung eines Anbringens nicht entsprochen wurde (zB Schätzung der Bemessungsgrundlagen mangels Einreichung einer Abgabenerklärung). 4.7.5…
…keine Anwendung; für sonstige Nebenansprüche gemäß § 3 Abs. 2 BAO wie Verspätungszuschlag, Anspruchszinsen, Abgabenerhöhung oder Zwangsstrafe kommt ein Säumniszuschlag gegebenenfalls in Betracht. Rz 921: Anwendung des § 217 Abs. 4 BAO. Rz 922: Ausnahmsweise Säumnis (§ 217 Abs. 5 BAO). Rz 923: Bundesabgaben betreffende Säumniszuschläge, die den…
…abzugsfähig. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten bereits nach Verhängung einer Strafe anfallen und durch die mit den Kosten verbundene Erfüllung der Verpflichtung die Verhängung einer weiteren Strafe abgewendet wird (zB Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB wegen verspäteter Offenlegung eines Jahresabschlusses beim Firmenbuch).
…24.6.2010, 2010/16/0014].) und zwangsweise Einbringung (vgl. zB VwGH 25.4.1996, 96/16/0068) sowie die Androhung und Festsetzung von Zwangsstrafen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0204). Die gesetzliche Definition des Begriffes "Erhebung" wurde durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl…
…Rz 53: Das Finanzamt Österreich ist Verwaltungsstrafbehörde bei der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren betreffend Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Geldwäschevorbeugung (§ 52b GSpG und § 52c GSpG). Rz 54: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG sowie deren Einhebung, Sicherung und Einbringung (…
§§ 22 Altlastensanierungsgesetz 22- Strafbestimmungen §§ 22 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz 22 Abs. 1 Eine Person, die sich weigert, die Deponie zu umzäunen, begeht eine Verwaltungsübertretung; verwirklicht wird dabei ein Dauerdelikt. Tatbestandsgemäße Einzelhandlungen bis zur Erlassung eines Straferkenntnisses sind daher nur als eine Verwaltungsübertretung anzusehen und dementsprechend auch…
6A. Strafbestimmungen 6A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung (siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.)
65. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebiets der Union, für…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) und die Ausfuhr von Waren ohne Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3.2.) sind gemäß § 21 Abs. 1 VNG als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung…