…tritt der Widerruf 16 Tage nach der Zustellung des Widerrufs an den Bürgen oder einer dieser Zustellung gleich gesetzten Handlung (Zustellfiktion) in Kraft. (5) Wird die Verpflichtungserklärung durch den Bürgen widerrufen, tritt der Widerruf am 16. Tag nach der Mitteilung des Bürgen an die Zollstelle…
…aus und hat einen Verkehrswert von 300 (400 - 100). Die Verkehrswerte der beiden Betriebe sind nach Zurechnung des Fremdkapitals je zur Hälfte gleich hoch, es kann daher die Zuteilung an die beiden je zur Hälfte beteiligten Gesellschafter ohne weitere Korrekturmaßnahmen (zum Kapitalkontenclearing siehe Abschnitt 5…
…Anmerkung der Rechtfertigung dieser Vormerkung kann die Abgabenbehörde das Exekutionsverfahren durch einen unmittelbar beim Exekutionsgericht zu stellenden Verwertungsantrag fortsetzen, ohne dass es dazu eines neuen, gegen den Erwerber der gepfändeten Liegenschaft gerichteten Exekutionstitels bedarf (OGH 4.11.1975, 4 Ob 599/75). 18.13. Zustellung…
…wegen wahrzunehmen. Diese Bestimmung wurde durch das FORG aus § 50 erster Satz BAO in § 53 erster Satz BAO verschoben. Die Auslegung des § 53 erster Satz BAO kann sich an jener des § 50 erster Satz BAO aF orientieren. Die amtswegige Wahrnehmung der Zuständigkeit bedeutet, dass ein…
…in der Eingabe enthaltenen Anbringens erfolgt. Die Gebührenschuld wird erst durch den Endbescheid ausgelöst. Rz 168: Die Zustellung der schriftlichen Erledigung kann auf verschiedene Arten erfolgen, wie zB im Postwege, durch wirksame Hinterlegung, automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise oder durch Aushändigung der…
…Zeugnischarakters dieser Tarifposten gelten hinsichtlich des Entstehens der Gebührenschuld sinngemäß die Bestimmungen für Zeugnisse. 8.2.6. Unterschriftsbeglaubigungen Rz 176: Die Gebührenschuld bei Unterschriftsbeglaubigungen (siehe Rz 610 ff) entsteht im Zeitpunkt der Unterzeichnung durch die Urkundsperson. Wurde die Unterschriftsbeglaubigung durch eine vergleichbare ausländische Urkundsperson vorgenommen…
…neuerlichen amtlichen Gebrauch in einem anderen Verfahren nur dann nicht einer weiteren Gebühr, wenn die bereits erfolgte Vergebührung nachgewiesen werden kann (insbesondere durch einen auf der Schrift angebrachten Entrichtungsvermerk oder durch Vorlage einer Bestätigung über die Gebührenentrichtung, siehe Rz 60 ff). Rz 124: Ein amtlicher…
…die Übermittlung an das Zollamt Wien sorgt. Sollten Unklarheiten oder Zweifelsfragen bestehen, ist Kontakt mit dem Zollamt Wien aufzunehmen. Eine Klärung in aktuellen Anlassfällen hat von den Zollstellen ausschließlich über das Zollamt Wien zu erfolgen. 5. Verfahren im Postverkehr 5.1. Verwendung der gelben Klebezettel…