…im Rahmen eines bescheidförmigen Verfahrens zu unterscheiden. Rz 12037: Folgenden Organisationen wird gemäß § 10 Z 1 der Verordnung der Zugang für die FinanzOnline-Teilnahme von der Finanzverwaltung ohne Antrag ermöglicht: 1.Eine Organisation, die auf der HomepageWebseite des Bundesministeriums für Finanzen als spendenbegünstigt ausgewiesen ist (…
…im Rahmen eines bescheidförmigen Verfahrens zu unterscheiden. Rz 12037: Folgenden Organisationen wird gemäß § 10 Z 1 der Verordnung der Zugang für die FinanzOnline-Teilnahme von der Finanzverwaltung ohne Antrag ermöglicht: 1.Eine Organisation, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen als spendenbegünstigt ausgewiesen ist (…
…II Nr. 529/2003) Rz 1390: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu übermitteln: Bezeichnung des Rechtsträgers Vertragsnummer Name des Abgabepflichtigen Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Abgabepflichtigen Adresse des Abgabepflichtigen Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung…
…II Nr. 530/2003) Rz 1335: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu übermitteln: Bezeichnung des Rechtsträgers Vertragsnummer Name des Abgabepflichtigen Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Abgabepflichtigen Adresse des Abgabepflichtigen Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
11.2.3a.4. Innerbetriebliches Steuerungsverfahren Rz 1564f: Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts können durch die Anwendung eines innerbetrieblichen Steuerungsverfahrens gewährleistet werden, wenn dadurch ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Leistung geschaffen wird. Es sind keine speziellen technischen Übermittlungsverfahren…
1.6. Zugelassene Versender/Empfänger (Artikel 314/315 UZK-IA) Allgemeines Eine Teilnahme am Informatikverfahren ist grundsätzlich Voraussetzung zur Erlangung der gesonderten Bewilligung als zugelassener Versender und/oder zugelassener Empfänger. Eine Bewilligung zur Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten ist erforderlich. Eine gesonderte…
8.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG) Rz 143: Für Eingaben und Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; §§ 4 ff E-GovG) eingebracht werden, ermäßigen sich die in den Tarifposten…
1.2. Antragsverfahren 1.2.1. Antragstellung Der Antrag auf Erteilung einer Informatikbewilligung hat mittels Vordruck Za 289 - Antrag auf Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren (e-zoll Bewilligung) - zu erfolgen und ist im Internet auf der BMF-Homepage unter nachfolgendem Link verfügbar: http://formulare.bmf…
…gilt als Gebührenanzeige. Die Abrechnung ist elektronisch zu übermitteln, sofern dies dem Verpflichteten auf Grund der technischen Voraussetzungen zumutbar ist. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen wird die elektronische Übermittlung der Abrechnung und das Verfahren näher geregelt (FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 97/2006…
3.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz 3.34.1. Mehrkindzuschlag Rz 167: Für die Gewährung des Mehrkindzuschlags ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…
…BGBl. I Nr. 10/2004) für den Zuwendenden berechnen lassen und dieses der Finanzverwaltung im Wege von FinanzOnline mit dem Gesamtbetrag der im Kalenderjahr von der jeweiligen Person geleisteten Beträge bis Ende Februar des Folgejahres übermitteln. Der Zuwendende, der Sonderausgaben absetzen möchte, ist somit verpflichtet…
1.5. Versandverfahren - NCTS Einführung NCTS bedeutet "New Computerised Transit System", welches als elektronisches Versandverfahren entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission ab 1. Juli 2003 in Österreich bei allen Zollstellen eingeführt wurde. Allgemeines Die Regelverfahren unter Vorlage des Einheitspapiers sind seit 1. April 2004 als…
2.18. Verschlussanerkenntnisse [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik]
11.2.3a. Elektronische Rechnung (Rechtslage für Umsätze ab 1. Jänner 2013; § 11 idF AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016) 11.2.3a.1. Begriff Rz 1564c: Rechnungen…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-2260 (Arbeitsrichtlinie Versand) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…
1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…
27.5. Aufsichtsmaßnahmen Rz 3516: Zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens räumt § 27 Abs. 5 UStG 1994 den Finanzämtern das Recht zur Besichtigung von in Transportmitteln oder Transportbehältnissen beförderten, abgeholten oder verbrachten Gegenständen sowie zur Einsichtnahme in die diese Gegenstände begleitenden Geschäftspapiere wie Frachtbriefe, Lieferscheine, Rechnungen und…
Anlage 2 - Fax an WB Fallback-Endegestrichen Betreff: Ende des Fallbackverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren ! Werte e-zoll-Anwender ! Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist wieder funktionsfähig. Ihre Anmeldungen und sonstigen Anträge werden daher wieder elektronisch verarbeitet. Wir danken für Ihr Verständnis…
…Einhebung, Sicherung und Einbringung von Zwangsstrafen gemäß § 111 BAO wegen Unterlassung der Meldung gemäß § 5 WiEReG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 14 Abs. 6 und § 16 WiEReG); siehe oben, Rz 54. 3.33. Digitalsteuer Rz 166: Für die Erhebung der Digitalsteuer ist das Finanzamt für…