…der Gewinnverwirklichung siehe Rz 2153 ff. 6.2.2.7 Grundsatz des Wertzusammenhangs Rz 2143: Es ist zwischen dem eingeschränkten Wertzusammenhang und dem uneingeschränkten Wertzusammenhang zu unterscheiden. Rz 2144: Dem eingeschränkten Wertzusammenhang zufolge darf eine in den Vorjahren vorgenommene Teilwertabschreibung wieder rückgängig gemacht werden (Zuschreibungswahlrecht)…
…idF vor dem RÄG 2014 in Verbindung mit §§ 6 Z 13 EStG 1988 6 Z 13 EStG 1988idF vor dem RÄG 2014 das Zuschreibungswahlrecht in der UGB-Bilanz dar. Es gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit (siehe Rz 433 f). Beanspruchen dürfen dieses Wahlrecht alle Steuerpflichtigen…
…1988 entsprechend - zu einer Durchbrechung der Maßgeblichkeit. Beispiel: Das ausländische Unternehmensrecht sieht ein Zuschreibungswahlrecht für eine im Anlagevermögen gehaltene Beteiligung des ausländischen Gruppenmitgliedes vor. Von diesem Zuschreibungswahlrecht wurde im Ausland nicht Gebrauch gemacht. Die unterlassene Ausübung des Zuschreibungswahlrechts ist auch für die steuerliche Gewinnermittlung bindend…
…Teilwert zum Jahresende 1997 auf 75.000 Euro, im Jahr 1998 zum Jahresende auf 110.000 Euro. Der Teilwertanstieg im Jahr 1997 führte im Jahr 1997 zu einem Zuschreibungswahlrecht, das nur im Falle seiner Ausübung steuerwirksam wäre. Der im Jahr 1998 eingetretene Teilwertanstieg ist im…
3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…
1.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG) 1.5.1. Allgemeines Rz 256: Während die §§ 2 bis 4 UmgrStG im Wesentlichen die steuerrechtlichen Folgen für eine Verschmelzung nach Art. I UmgrStG bei der übertragenden und übernehmenden Körperschaft regeln, befasst sich § 5 UmgrStG mit…
3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…
2.4 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter 2.4.1 Allgemeines Rz 121: Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der Sicherung übereignet worden sind, werden demjenigen zugerechnet, der die Sicherung einräumt (Sicherungsgeber, § 24 Abs. 1 lit. a BAO). Wirtschaftsgüter, die zu treuen Handen übereignet oder für einen Treugeber…
20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…
24. Rentenbesteuerung 24.0 Tabellarische Übersicht, Option Rz 7001: Die Rentenbesteuerung wurde mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2000 in den §§ 16 Abs. 1 Z 1, 18 Abs. 1 Z 1, 20 Abs. 1 Z 4 und 29 Z 1 EStG 1988 neu geregelt. Auf Grund…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
4.3. Übernehmende Personengesellschaft (§ 25 UmgrStG) Rz 1450: Gemäß § 25 Abs. 1 UmgrStG hat die übernehmende Personengesellschaft die steuerlichen Werte aus der Zusammenschlussbilanz fortzuführen. Das sind idR die Buchwerte und im Ausnahmefall der Aufwertungsverpflichtung bzw. -option die Teilwerte. 4.3.1. Rechtsnachfolge Rz 1451: Da…
15.7 Behandlung von Beteiligungen 15.7.1 Teilwertabschreibung und Zuschreibung Rz 1106: Mit der Ergebniszurechnung in der Gruppe ist der Ausschluss steuerwirksamer Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Gruppenmitgliedern verbunden, um mehrfache Verlustverwertungen in der Gruppe zu vermeiden, weil die wertmindernden Verluste des Gruppenmitglieds weitergeleitet und…
9.3.5 Behaltefristen Rz 3876: Die Behaltefrist beträgt grundsätzlich sieben Jahre. Rz 3877: Für folgende Wirtschaftsgüter ist die Behaltefrist von 15 Jahren vorgesehen: Grundstücke, auf deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten stille Reserven übertragen wurden und Gebäude, die iSd § 8 Abs. 2 EStG 1988 oder vorzeitig…