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EStR 2000 Rz 2230–22626.4.3 Teilwert
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…an einem anderen Bewertungsstichtag darstellt. Aus dem Stichtagsprinzip ist abzuleiten, dass bei der Ermittlung des Teilwertes auf die Verhältnisse des nachfolgenden Jahres nicht Bedacht zu nehmen ist. Der Teilwert ist ein Zusammenhangswert. Der Teilwert von Anlagegütern kann daher aus dem Zusammenhang der einzelnen Wirtschaftsgüter im…

UZK-IAKapitel 3 Zollwert der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Zollwert der Waren Artikel 127 Allgemeine Bestimmungen (Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Für die Zwecke dieses Kapitels gelten zwei Personen als verbunden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a)Sie sind leitende Angestellte oder Direktoren im Unternehmen der…

ZK-069010. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

10. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA Die Anwendung des Bewertungskriteriums des errechneten Wertes bleibt in der Regel auf Fälle beschränkt, in denen der ausländische Hersteller dem inländischen Abnehmer oder der Zollbehörde die erforderlichen Preisberechnungen zur Verfügung stellt und sich bereit erklärt, gegebenenfalls später…

ZK-0690Anlage 4
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

Anlage 4 Kommentar WZO 23.1 Untersuchung der Definition "Begleitumstände des Kaufgeschäfts" nach Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a hinsichtlich der Verwendung von Verrechnungspreisstudien (13) 1.Ziel dieses Kommentars ist es, eine Orientierungshilfe bei der Verwendung einer in Übereinstimmung mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien erstellten Verrechnungspreisstudie…

UmgrStR 2002 Rz 670–6863.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…

UZKArtikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts (1) Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen…

ZK-06908. Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe b UZK iVm Art. 141 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

8. Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe b UZK iVm Art. 141 UZK-IA) Zollwert nach dieser Methode ist der Transaktionswert ähnlicher Waren, die zum selben Zeitpunkt oder annähernd zu demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt wurden (siehe erläuternde Anmerkungen im…

ZK-0690Anlage 3
geltende FassungRichtlinien14.09.2016

Anlage 3 Kommentar WZO Preisanpassungsklauseln (1213) 1.Im Geschäftsleben können manche Verträge eine Preisanpassungsklausel enthalten, aus der hervorgeht, dass der Preis nur vorläufig festgesetzt wurde und dass die endgültige Festsetzung des zu zahlenden Preises von bestimmten Umständen abhängt, die im Vertrag selbst festgelegt werden. 2…

ZK-06907. Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe a UZK iVm Art. 141 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

7. Transaktionswert gleicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe a UZK iVm Art. 141 UZK-IA) Das Bewertungskriterium des Preises gleicher Waren ist heranzuziehen, wenn das primäre Bewertungskriterium des Kaufpreises der zu bewertenden Waren nicht angewendet werden kann (zB weil der tatsächlich gezahlte oder zu…

ZK-06901. Transaktionswert nach Art. 70 UZK iVm Art. 71 UZK und 72 UZK)
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

1. Transaktionswert nach Art. 70 UZK iVm Art. 71 UZK und 72 UZK) Der Zollwert eingeführter Waren (Legaldefinition in § 4 Abs. 2 Z 10 ZollR-DG) ist der Transaktionswert, das ist der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft…

ZK-06900. Rechtsgrundlagen Gliederung im UZK
geltende FassungRichtlinien01.04.2020

0. Rechtsgrundlagen Gliederung im UZK Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1. Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November…

EStR 2000 Rz 2124–21366.2 Bewertungsgrundsätze
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…

VPR 2021 Rz 200–2031.3.7.4. Konzernsynergien
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.7.4. Konzernsynergien Rz 200: Ein Synergieeffekt ist eine positive Wirkung, die sich aus der Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Organisationen (Unternehmen) ergibt, und entsteht sonach aus dem Zusammenwirken von Faktoren, die sich gegenseitig fördern bzw. gemeinsam mehr bewirken als jeder für sich allein…

UZKArtikel 71 Bestandteile des Transaktionswerts
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 71 Bestandteile des Transaktionswerts (1) Bei der Ermittlung des Zollwerts nach Artikel 70 sind dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen: a)die folgenden Kosten, soweit diese dem Käufer entstehen, aber nicht in dem für die Waren tatsächlich gezahlten…

ZK-069011. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

11. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA 11.1. Allgemeines Die Ermittlung des Zollwertes durch zweckmäßige Methoden setzt voraus, dass die vorangehenden Bewertungsmethoden nicht anwendbar sind, und beruht auf einer "angemessenen Flexibilität" von Art. 74 Abs. 23 UZK (siehe auchiVm Art. 144 Abs. 1 UZK…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A. Definitionen und übergreifende Themen A.1. Allgemeine Definitionen Rz 1: Die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953…

ZK-069012. Bewertung von Software (12)
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

12. Bewertung von Software (12) Die Software wird auf einem Aufzeichnungsträger aufgebracht eingeführt, der nicht mit anderen Waren, für die die Software bestimmt ist, gestellt wird. In diesem Fall setzt sich der Zollwert aus dem Wert des Datenträgers und der darauf gespeicherten Software zusammen. Beinhaltet…

UZK-IAArtikel 128 Transaktionswert
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 128 Transaktionswert (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Transaktionswert der zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union verkauften Waren wird zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung aufgrund des unmittelbar vor dem Verbringen der Waren in das Zollgebiet erfolgten Verkaufs bestimmt. (2) Wurden…

UZK-IAArtikel 134 Transaktionen zwischen verbundenen Personen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 134 Transaktionen zwischen verbundenen Personen (Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe d des Zollkodex) (1) Sind Käufer und Verkäufer miteinander verbunden, so werden die Begleitumstände des Kaufgeschäfts sofern erforderlich geprüft um festzustellen, ob die Verbundenheit den Preis beeinflusst hat, und dem Anmelder wird Gelegenheit gegeben…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…