…Österreich stammenden Erträge oder der Erträge österreichischer Anteilinhaber zu einem internationalen Zurechnungskonflikt. Österreich rechnet die Kapitalerträge den Anteilinhabern zu, der ausländische Staat aber dem Fonds in seiner Eigenschaft als Rechtsperson. Rz 558: Dieser Zurechnungskonflikt kann im Wege der DBA-Auslegung in der Weise gelöst werden…
…dann, wenn mit diesem Staat ein DBA besteht. Denn vor allem im Geltungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen ist vorzukehren, dass es nicht zu vermeidbaren grenzüberschreitenden Zurechnungskonflikten kommt. Rz 1211: Die Bestimmung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 ist auf Fruchtgenussberechtigte an Kapitalanteilen ausländischer Gesellschaften nicht anwendbar, da…
…ausländische AIF nach österreichischem Recht als transparent zu werten ist, kommt es zu einem Zurechnungskonflikt der in den AIF einfließenden Kapitalerträge. Durch einen solchen Zurechnungskonflikt kann Österreich in seiner Eigenschaft als Ansässigkeitsstaat der Investoren gehalten sein, die Doppelbesteuerung zu beseitigen (siehe dazu Rz 557 f…
4.1.8. Zusammenschlussstichtag Rz 1331: Nach § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 UmgrStG ist der Zusammenschlussstichtag jener Tag, mit dessen Ablauf das Vermögen mit ertragsteuerlicher Wirkung auf die übernehmende Personengesellschaft übergehen soll. Es ist daher für den oder die Übertragenden und…
5.1.9. Teilungsstichtag 5.1.9.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1536: Teilungsstichtag ist der Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit…
4.3. Übernehmende Personengesellschaft (§ 25 UmgrStG) Rz 1450: Gemäß § 25 Abs. 1 UmgrStG hat die übernehmende Personengesellschaft die steuerlichen Werte aus der Zusammenschlussbilanz fortzuführen. Das sind idR die Buchwerte und im Ausnahmefall der Aufwertungsverpflichtung bzw. -option die Teilwerte. 4.3.1. Rechtsnachfolge Rz 1451: Da…
2.4 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter 2.4.1 Allgemeines Rz 121: Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der Sicherung übereignet worden sind, werden demjenigen zugerechnet, der die Sicherung einräumt (Sicherungsgeber, § 24 Abs. 1 lit. a BAO). Wirtschaftsgüter, die zu treuen Handen übereignet oder für einen Treugeber…