…Art. III per 31.12.X8 (Rz 774) | 30.9.X9 | 2.10.X9 | Zurückweisung wg. Verspätung | keine Einbringung iSd Art. III (Rz 774) | 1.10.X9 | 5.10.X9 | Zurückweisung wg. Verspätung | keine Einbringung iSd Art…
…3.9. dargestellte Vorgangsweise gemäß Art. 180 UZK-IA verwiesen. 6.9. Zurückweisung der Waren wegen Schadhaftigkeit oder Nichtübereinstimmung mit Vertragsbedingungen (Art. 118 UZK) (1) Eine Erstattung oder ein Erlass einer Einfuhrzollschuld ist insoweit zu gewähren, als die Mitteilung der Zollschuld Waren betrifft, die vom…
…Abgabenentrichtung keine Nachfrist zu; ein Anspruch auf Hemmung ist somit nicht gegeben. Rz 336: § 212 Abs. 3 BAO gilt nicht in den Fällen der Zurückweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens wegen mangelnder Aktivlegitimation des Antragstellers. 3.19. Bescheidbeschwerde gegen Bescheide betreffend Abweisung einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 4 BAO)…
Artikel 20 Ablehnung eines Antrags auf zentrale Zollabwicklung Bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des CCI bzw. des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU kann die entscheidungsbefugte Zollbehörde Anträge auf zentrale Zollabwicklung ablehnen, wenn die Bewilligung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde…
4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…
Artikel 32 Ablehnung eines Antrags (Artikel 22 des Zollkodex) Die Ablehnung eines AEO-Antrags betrifft keine den Antragsteller begünstigenden Entscheidungen, die nach den zollrechtlichen Vorschriften bereits erlassen wurden, es sei denn, beim Erlass dieser begünstigenden Entscheidungen war von der Erfüllung von AEO-Voraussetzungen ausgegangen worden…
…nicht erwarten kann. Eine Korrektur des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises kommt nur in Betracht, wenn Verkäufer und Käufer wegen der Schadhaftigkeit gemäß den vertraglichen Gewährleistungspflichten vor oder spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem maßgebenden Zeitpunkt einen neuen Preis vereinbaren. Dies setzt voraus…
…auf eine bestimmte Sache beziehen, dass es lediglich auf die Eigenschaft der Sache und nicht auf die berechtigte Person ankommt, gehen regelmäßig im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über. 1.3.1.3. Abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge 1.3.1.3.1. Allgemeines Rz 118…
6. Überprüfung der Anmeldung Die Fallback-Anmeldungen sind von den Kundenteams auf ihre Richtigkeit hin zumindest soweit zu überprüfen, um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle…
2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…
1.45.4. Zollvertretung bei besonderen Verpflichtungen (zB bei besonderen Verfahren) Wird eine Zollanmeldung abgegeben, die für eine bestimmte Person besondere Verpflichtungen mit sich bringt, dies ist insbesondere der Fall bei der Anmeldung zu einem besonderen Verfahren, so ist die Anmeldung gemäß Artikel 170 Abs…
4. Änderung einer Zollanmeldung (Artikel 173 UZK) 4.1. Änderung vor Überlassung Auf Antrag des Anmelders bzw. Vertreters kann die zuständige Zollstelle gemäß Artikel 173 Abs. 1 UZK zulassen, dass eine bereits angenommene Zollanmeldung geändert wird. 4.1.1. Ausnahmen von einer Änderung Eine Änderung…
5.2. Ungültigerklärung nach Überlassung Zollanmeldungen können auf begründeten Antrag des Anmelders bzw. Vertreters nach Überlassung der Waren gemäß Artikel 148 UZK-DA nur in den nachstehend angeführten Fällen für ungültig erklärt werden: 5.2.1. Überführung in ein falsches Zollverfahren (Artikel 148 Abs. 1…