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VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz VB-0330 Abschnitt 7.1.1. und VB-0330 Abschnitt 7.1.2., wird verwiesen. (3) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2001, 2000/17/0265). Die Erledigung einer Beschwerde durch das Verwaltungsgericht durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 Abs. 1 BAO) ist ebenfalls eine das Beschwerdeverfahren abschließende Erledigung. Rz 506: Der Gesetzesauftrag, anlässlich einer der in § 212a Abs. 5…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (5) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 20.000 Euro; daneben unterliegen die den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…da die steuerpflichtigen Bezüge unter der Erklärungspflicht von 10.900 Euro liegen? § 42 EStG 1988 regelt, wann durch den Steuerpflichtigen eine Steuererklärung einzureichen ist. Unter anderem ist dies gemäß § 42 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige durch das Finanzamt…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in der Arbeitsrichtlinie Artenschutz VB-0330 Abschnitt 7.1.1. und VB-0330 Abschnitt 7.1.2. wird verwiesen. (3) Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11 FinStrG), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Der Versuch…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…Exemplare an den früheren Eigentümer im Rahmen des Gnadenrechts nach § 187 FinStrG ist im Hinblick auf Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 nicht möglich. (11) Gemäß § 8 Abs. 8 ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Gemeinnützige Bauvereinigungen Rz 114: Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemeinnützigen Bauvereinigungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs. 1 Z 8 iVm Abs. 2 erster Satz BAO; Rz 66). Aus dieser speziellen Zuständigkeitsbestimmung ergibt sich auch die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe für…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…die Verhängung von Mutwillensstrafen ist jenes Finanzamt, dessen Tätigkeit offenbar mutwillig in Anspruch genommen wird oder dem gegenüber in der Absicht der Verschleppung einer bei ihm anhängigen Angelegenheit unrichtige Angaben gemacht worden sind (§ 112a BAO). 3.38.1.4. Verspätungszuschlag Rz 180: Zuständig für die…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…die einzige Abzugsteuer, für deren Erhebung nicht das für den Abzugsverpflichteten zuständige Finanzamt zuständig ist, sondern das für den Abgabepflichtigen zuständige Finanzamt. Ebenso ist die besondere Vorauszahlung an das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Veräußerers zuständige Finanzamt abzuführen. Dies umfasst auch die…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Erstbescheides) und der Beschwerdevorentscheidung die Sache an die Abgabenbehörde zurückverweisen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden müssen oder ein Bescheid hätte unterbleiben können (§ 278 Abs. 1 BAO). Das Zollamt Österreich hat in diesem Fall die maßgeblichen Ermittlungen…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einer Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung oder Zollamt Österreich) oder zwischen einem Finanzamt und einer sonstigen Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung (Amt für Betrugsbekämpfung oder Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge). Die Zentralen Services (§ 64 BAO) haben eine Unterstützungsfunktion, weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…kann sich an jener des § 50 erster Satz BAO aF orientieren. Die amtswegige Wahrnehmung der Zuständigkeit bedeutet, dass ein Anbringen, das bei einem unzuständigen Finanzamt eingebracht worden ist, von diesem nicht erledigt werden darf, sondern (auf Gefahr des Einschreiters) - nicht fristwahrend - an die zuständige Stelle…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Namen abgeben oder der Vertreter bringt diesen Antrag namens des Vertretenen ein (Vollmacht muss vorliegen). Rückwaren: Bei zollfreier Einfuhr als Rückware, ist jeder Zollbeteiligte, also auch der indirekte Vertreter im eigenen Namen, antragsberechtigt für den nachträglich auszustellenden Grundlagenbescheid. Das Umsatzsteuerrecht knüpft an die steuerfreie Wiedereinfuhr…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einbehält und an das Finanzamt für Großbetriebe abführt (§ 108g Abs. 5 vorletzter und letzter Satz EStG 1988). 3.1.11. Mitteilung über Leistungen Rz 111: Für die Entgegennahme von Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Umsatzsteuer des…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Für die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung) sowie die damit einhergehende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der multilateralen Risikobewertung ist gemäß § 118b BAO das Finanzamt für Großbetriebe zuständig; siehe oben, Rz 78a. 3.38.7. Anzeigepflichten Rz 191: Die…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für die Erhebung folgender Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren: Eingabengebühr für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (§ 17a Z 6 VfGG) Eingabengebühr für Revisionen und Anträge an den Verwaltungsgerichtshof (§ 24a Z 6 VwGG) Eingabengebühr für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes (§ 1 der…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rückzahlung an einen Nichtberechtigten Rz 1937: Erfolgte die Rückzahlung an einen Nichtberechtigten, so ist Folgendes zu beachten: Bei einem Fehler des Abgabepflichtigen: Schuldbefreiende Wirkung für das Finanzamt; der Abgabepflichtige müsste mit Klage gegen den Nichtberechtigten vorgehen. Bei einem Fehler des Finanzamtes: Keine schuldbefreiende Wirkung für…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Gliederung der Behörde (BFG 22.2.2022, RV/7102838/2021). Rz 2: Das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe traten für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit 1. Jänner 2021 an die Stelle des am 31. Dezember 2020 zuständig gewesenen Finanzamtes (§ 323b Abs. 1 BAO). Die…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Gleichzeitig damit ist in den oben genannten Fällen eine Nachversteuerung der bezughabenden Kapitalerträge vorzunehmen. Die nachzuerhebende Steuer ist im Abzugsweg von der depotführenden Bank, der Versicherung oder der BV-Kasse einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Kapitalertragssteuer beträgt 27,5% vom Saldo Auszahlungsbetrag abzüglich…