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ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3.2.3. Fehlende Rückwarennachweise Fehlende Rückwarennachweise sind - von finanzstrafrechtlich relevanten Fällen abgesehen - weder ein Überlassungshindernis noch ein zulässiger Grund für die Ungültigkeitserklärung einer Zollanmeldung. Wird im Zuge einer Kontrolle festgestellt, dass Rückwarennachweise vom Anmelder nicht vorgelegt werden können oder diese unzulänglich sind, ist nach…

ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

15. Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632…

ZK-20313. Abfertigung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

3. Abfertigung Zu den allgemeinen Bestimmungen über die Zollanmeldung wird auf die Arbeitsrichtlinien "Zollanmeldung Standardverfahren" (ZK-1580), "Zollanmeldung im Informatikverfahren" (ZK-0612) sowie "Verbringung aus dem Zollgebiet" (ZK-2630) verwiesen. Der Abschnitt 3.1. und der Abschnitt 3.2. ergänzen diese Bestimmungen in Bezug auf…

UZK-IAKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 253 Erforderliche Informationen (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Der Anmelder stellt der Zollstelle, in der die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wird, die Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen…

UmgrStR 2002 Rz 917–9253.4.2.6.7. Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

3.4.2.6.7. Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern 3.4.2.6.7.1. Allgemeines Rz 917: Der Einbringende kann im Zuge der Einbringung gemäß § 16 Abs. 5 Z 3 UmgrStG Anlagegüter sowie Verbindlichkeiten (oder Teile davon) zurückbehalten. Die Regelung bezieht sich auf zum notwendigen…

UZK-IAArtikel 161 Rücknahme und Widerruf einer Verpflichtungserklärung im Fall einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 161 Rücknahme und Widerruf einer Verpflichtungserklärung im Fall einer Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln (Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 94 des Zollkodex) Die für die betreffende Zollstelle der Sicherheitsleistung zuständige Zollbehörde gibt in das in Artikel 273 Absatz 1 genannte elektronische System alle…

UZKKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 203 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die ursprünglich als Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und innerhalb von drei Jahren wieder in dieses Zollgebiet eingeführt und dort zur Überlassung zum zollrechtlich freien…

KStR 2013 Rz 1486–149127.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

25.1.327.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung Rz 1486: Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 ist für gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in der Regel nicht anzuwenden und daher unterliegen Ausschüttungen an gemäß § 1 Abs. 3 Z…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

UP-43007.4. Angaben über Zollrückvergütungen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

7.4. Angaben über Zollrückvergütungen Der Ausführer hat im Antragsformular zur Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED anzugeben, ob eine Zollrückvergütung in Anspruch genommen wurde bzw. wird oder nicht. 7.5. Zollrückvergütung im Falle von Irrtümern Wird ein Präferenznachweis irrtümlicherweise ausgestellt oder ausgefertigt…

KStR 2013 Rz 1240–124216.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.3.2 Besteuerungsvorbehalte (§ 10 Abs. 5 KStG 1988) Rz 1240: Durch das Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, wurde im Zusammenhang mit der geschaffenen Befreiung für Portfoliobeteiligungen an Körperschaften, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder bestimmten EWR-Staaten ansässig sind (§ 10…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…

ZK-15805.2. Ungültigerklärung nach Überlassung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

5.2. Ungültigerklärung nach Überlassung Zollanmeldungen können auf begründeten Antrag des Anmelders bzw. Vertreters nach Überlassung der Waren gemäß Artikel 148 UZK-DA nur in den nachstehend angeführten Fällen für ungültig erklärt werden: 5.2.1. Überführung in ein falsches Zollverfahren (Artikel 148 Abs. 1…

LStR 2002 Rz 1307–131039.3.2 Abgabenerklärung
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

39.3.2 Abgabenerklärung Rz 1307: Für die Anforderung des zu erstattenden Steuerbetrages (Bausparprämie) hat die Bausparkasse im Wege des Datenträgeraustausches oder der automationsunterstützten Datenübermittlung folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung zu übermitteln (§ 5 VO betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG 1988, BGBl. II Nr. 296…

ZT-25005. Rückmeldung durch die Kontingentstelle
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

5. Rückmeldung durch die Kontingentstelle Eine Rückmeldung durch die Kontingentstelle erfolgt nur, wenn die Kontingentstelle Nacherhebungen Erstattungen betreffend derartiger Nacherhebungen nachträgliche Vorschreibungen von Sicherheitsleistungen oder Freigabe von Sicherheiten durchgeführt hat.

UZK-IAAnhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…

UZK-DAAnhang 33-07 Erlass/Erstattung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-07 Erlass/Erstattung Gemeinsame Datenanforderungen (1)Begünstigter (Name und Anschrift) (2)Angabe des betreffenden Artikels des DelR (3)Zollstelle, die die Erstattung oder den Erlass gewährt hat (Bezeichnung und Anschrift) (4)Bezugnahme auf die Entscheidung über die Erstattung/den Erlass (5)Nachprüfende Zollstelle…