5.4.2 Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln (§ 2 Pendlerverordnung) 5.4.2.1 Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit (§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. a Pendlerverordnung) Rz 253: Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht…
12.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988) Rz 828: Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise…
12.3.2 Belastung des Einkommens Rz 821: Eine "Belastung" im Sinne des § 34 EStG 1988 setzt grundsätzlich Geldausgaben des Steuerpflichtigen voraus, von denen nicht nur sein Vermögen, sondern sein laufendes Einkommen betroffen ist (vgl. VwGH 15.03.1988, 87/14/0071, betr. die Hingabe…
12.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988) Rz 833: Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt insoweit vor, als die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet. Rz 834: Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes ist das…
12.3 Voraussetzungen (§ 34 Abs. 1 EStG 1988) 12.3.1 Art der Berücksichtigung Rz 819: Außergewöhnliche Belastungen sind von Amts wegen zu berücksichtigen (Rechtsanspruch), sobald sie der Abgabenbehörde bekannt werden. Allerdings ist die Behörde wie bei sämtlichen im Interesse des Steuerpflichtigen gelegenen Abzugsposten nicht…
14.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben 14.3.5.1 Personen- und Kombinationskraftwagen Rz 4769a: Die Begriffe "Personenkraftwagen" und "Kombinationskraftwagen" sind entsprechend der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 auszulegen. Die Verordnung ist in Bezug auf die Einkommensteuer auf…
14.3 Angemessenheitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988) 14.3.1 Allgemeines Rz 4761: § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 sieht für bestimmte Aufwendungen eine besondere Angemessenheitsprüfung vor. Die Angemessenheitsgrenze ist nach der Verkehrsauffassung unabhängig vom geschäftlichen oder…
12.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges Rz 817: Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussgrundsatz, § 19 Abs. 2 EStG 1988). Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme führt noch zu keiner Belastung des Einkommens. Die Belastung des…
4.2.2 Wohnraumbewertung ab 1. Jänner 2013 (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 366290/20122024) Rz 149: § 2 (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung…
5.9.9.3 Auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung Rz 344: Bei einer dauernden Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte (im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft der Partner) des Steuerpflichtigen oder der Steuerpflichtige selbst am Familienwohnsitz steuerlich…
5.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) Rz 248a: Für die steuerliche Berücksichtigung der Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: | | Freibetrag/ Absetzbetrag/ Gutschrift | Anspruchsvoraussetzung | LStR 2002 | Verkehrsabsetzbetrag | Absetzbetrag | Einkünfte aus einem…
12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…
12.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) Rz 868: Unterhaltsleistungen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Derart berücksichtigungsfähige Zahlungen unterliegen nur dem Selbstbehalt des Verpflichteten (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Darunter fallen…
14 Nichtabzugsfähige Ausgaben (§ 20 EStG 1988) 14.1 Allgemeines Rz 4701: § 20 EStG 1988 gilt für alle Einkünfte bzw. alle Einkunftsarten gleichermaßen und zielt jeweils darauf ab, die Einkommenserzielung von der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung abzugrenzen. Zwischen Betriebsausgaben und Lebenshaltungskosten darf die Grenze nicht anders gezogen…
12.5 Behinderungen (§ 34 Abs. 6 EStG 1988 und § 35 EStG 1988) 12.5.1 Anspruchsvoraussetzungen bei Behinderung Rz 839: Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen (außergewöhnliche Belastungen) durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung, bei Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag durch eine Behinderung des (Ehe-) Partners (§ 106…
12.5.2.4 Körperbehinderung mit KFZ- oder Taxinutzung Rz 847: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag…
42.3a Steuerliche Behandlung von Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind Rz 1406a: Die an einem TwinningTwinning ist ein Instrument des Verwaltungsaufbaus und beruht auf der Zusammenarbeit zwischen Behörden und/oder anerkannten ermächtigten Einrichtungen (mandatierten Stellen -Projekt beteiligten mandated…
12.8.4 Alters- und Pflegeheim Rz 887: Die Kosten der Unterbringung und der Verpflegung stellen grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen iSd des § 34 EStG 1988 dar. Außergewöhnliche Belastungen können aber gegeben sein, wenn Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen verursachen (VwGH 16.12.1987, 86/13…
12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988) 12.1 Allgemeines Rz 814: Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz 815: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen setzt…
12.5.2 Behinderung des Steuerpflichtigen selbst oder seines (Ehe-)Partners 12.5.2.1 Allgemeines Rz 841: Mehraufwendungen infolge einer längerfristigen körperlichen oder geistigen Behinderung des Steuerpflichtigen selbst, seines (Ehe-)Partners bei Bestehen des Anspruchs auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder seines Ehepartners oder eingetragenen Partners…