…8 EStG 1988. Muss allerdings eine Ausbildungsmöglichkeit außerhalb des Einzugsbereiches deswegen in Anspruch genommen werden, weil ein Zugang im Einzugsbereich nicht möglich ist (zB infolge besonderer Zugangsbeschränkungen oder eines strengen Auswahlverfahrens, VwGH 25.09.2002, 98/13/0167) liegt Zwangsläufigkeit vor und steht der Freibetrag…
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.
2. Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze 2.1. Mitwirkung der Zollbehörden und der Zollorgane (1) Die Zollbehörden und die Zollorgane haben gemäß § 7 PyroTG 2010 in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben an der Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes 2010 mitzuwirken. (2) Gemäß § 29 Abs…
2. Einfuhr-, Durchfuhr- und Verbringungsbeschränkungen 2.1. Einfuhr von Schieß- und Sprengmitteln 2.1.1 Anwendungszeitpunkt Im Sinne des Sprengmittelgesetzes 2010 ist unter Einfuhr jedes tatsächliche Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln über die Staatsgrenze nach Österreich unmittelbar aus einem Drittstaat zu verstehen (siehe auch Abschnitt…
2. Einfuhr aus Drittländern 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Sofern kein Einfuhrverbot besteht (siehe Anlage 3), unterliegen die in Anlage 1 und in Anlage 2 genannten Waren im Zeitpunkt der Verbringung in die Union der amtlichen Kontrolle durch die zuständigen Behörden, unabhängig davon, welche Art des…
2.3.3. Sicherheitsleistung Die Bewilligung der aV ist zwingend von der Leistung einer Sicherheit gemäß Art. 89 ff UZK abhängig. Ausnahmen: Der Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen für eine gesetzliche Befreiung von der Sicherheitsleistung oder ihm wurde oder wird eine Befreiung von der Leistung einer…
2. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr) 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Im Sinne des Waffengesetzes 1996 ist unter Einfuhr die Verbringung von Schusswaffen und Munition hierfür aus einem Drittstaat - ausgenommen aus der Schweiz und aus Liechtenstein (siehe Abschnitt 0.3.) - nach Österreich zu verstehen. Die Einfuhrbeschränkungen sind daher…
2.2. Art der Beschränkung (1) Gemäß § 37 Abs. 1 Saatgutgesetz 1997 dürfen die in der Anlage 1 angeführten Waren nur dann eingeführt werden, wenn 1.eine vom Bundesamt für Ernährungssicherheit, Institut für Saatgut, Spargelfeldstraße 191, Postfach 400, 1220 Wien, Telefon 050 555 31121 DW…