RIS AI
7 117 Treffer387 msnur geltende Fassungen
ZK-069014. Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung (Art. 53 Abs. 1 Buchstabe a UZK iVm Art. 146 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

…veröffentlichten Wechselkurs. Die Zollwertbestimmung nach Art. 70 UZK ist nicht möglich und es sind die nachrangigen Methoden der Zollwertbestimmung nach Art. 74 UZK anzuwenden. 14.4. Kassenwerte Für jene Währungen, für die kein Zollwertkurs festgesetzt wird, sind die vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzten Kassenwerte maßgebend.

ZollwertkurseEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Umrechnungskurse zur Ermittlung des Zollwertes sowie zur Berechnung der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer), der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien (Zollwertkurse) gemäß § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994, § 5 Abs. 5 und § 20 Abs…

ZK-069012. Bewertung von Software (12)
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

…veröffentlichten Wechselkurs. Die Zollwertbestimmung nach Art. 70 UZK ist nicht möglich und es sind die nachrangigen Methoden der Zollwertbestimmung nach Art. 74 UZK anzuwenden. 14.4. Kassenwerte Für jene Währungen, für die kein Zollwertkurs festgesetzt wird, sind die vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzten Kassenwerte maßgebend.

UZKKapitel 3 Währungsumrechnung und Fristen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Währungsumrechnung und Fristen Artikel 53 Währungsumrechnung (1) Die zuständigen Behörden veröffentlichen den Wechselkurs und/oder stellen ihn über das Internet zur Verfügung, der anwendbar ist, wenn eine Währungsumrechnung erforderlich ist, a)weil die Faktoren, nach denen der Zollwert der Waren ermittelt wird, in…

UZK-IAArtikel 146 Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 146 Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung (Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erfolgt die Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung aufgrund folgender Wechselkurse: a)für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der von der Europäischen Zentralbank…

ZK-1090Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 - Zollentrichtungskurse mit Wirkung vom 1. September 2026 geändert wird
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 - Zollentrichtungskurse mit Wirkung vom 1. AugustSeptember 2026 geändert wird GZ. 2026-0.640.518 0.720.648 vom 2927. JuliAugust 2026 Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen…

UZK-IAKapitel 3 Währungsumrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Währungsumrechnung Artikel 48 Wechselkurs für Zollzwecke (Artikel 53 des Zollkodex) (1) Der Wert des Euro wird für die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex genannten Zwecke einmal monatlich festgesetzt. Der anzuwendende Wechselkurs ist der letzte Wechselkurs, den die Europäische Zentralbank…

KassenwerteEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über Kassenwerte gemäß § 12 Abs. 4 des Konsulargebührengesetzes 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der geltenden Fassung. Stand: 1. SeptemberOktober 2026 | Land | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 € | Afghanistan | AFN | Afghani…

UStR 2000 Rz 688–6965. Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Vorschriften über den Zollwert der Waren heranzuziehen. Danach ist als Umrechnungskurs ein von der zuständigen Behörde jeweils ordnungsgemäß veröffentlichter Kurs anzuwenden. Zu diesem Zweck werden vom BM für Finanzen für die häufigsten ausländischen Währungen regelmäßig Zollwertkurse festgesetzt und veröffentlicht. Randzahlen 697 bis 705: derzeit frei

UZKArtikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts (1) Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen…

ZK-069013. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verfahren nach Titel VII UZK
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

13. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verfahren nach Titel VII UZK Der Umsatz wird bei der Einfuhr nach dem Wert des eingeführten Gegenstandes nach den jeweiligen Vorschriften über den Zollwert bemessen (§ 5 UStG 1994). Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist daher vom…

ZK-0690Anlage 4
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

Anlage 4 Kommentar WZO 23.1 Untersuchung der Definition "Begleitumstände des Kaufgeschäfts" nach Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a hinsichtlich der Verwendung von Verrechnungspreisstudien (13) 1.Ziel dieses Kommentars ist es, eine Orientierungshilfe bei der Verwendung einer in Übereinstimmung mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien erstellten Verrechnungspreisstudie…

ZK-0690Anlage 3
geltende FassungRichtlinien14.09.2016

Anlage 3 Kommentar WZO Preisanpassungsklauseln (1213) 1.Im Geschäftsleben können manche Verträge eine Preisanpassungsklausel enthalten, aus der hervorgeht, dass der Preis nur vorläufig festgesetzt wurde und dass die endgültige Festsetzung des zu zahlenden Preises von bestimmten Umständen abhängt, die im Vertrag selbst festgelegt werden. 2…

UZKKapitel 3 Zollwert der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Zollwert der Waren Artikel 69 Geltungsbereich Der Zollwert von Waren wird für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs und nichttarifärer Maßnahmen, die in Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen des Warenverkehrs geregelt sind, nach den Artikeln 70 und 74 ermittelt.

ZK-0690Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

Die Arbeitsrichtlinie ZK-0690 (Zollwert) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den vom Zollamt Österreich und den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

ZK-069011. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

11. Schlussmethode nach Art. 144 UZK-IA 11.1. Allgemeines Die Ermittlung des Zollwertes durch zweckmäßige Methoden setzt voraus, dass die vorangehenden Bewertungsmethoden nicht anwendbar sind, und beruht auf einer "angemessenen Flexibilität" von Art. 74 Abs. 23 UZK (siehe auchiVm Art. 144 Abs. 1 UZK…

ZK-06906. Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

6. Nachrangige Methoden der Zollwertbestimmung 6.1. Allgemeines Liegen die Voraussetzungen für Art. 70 UZK nicht vor, zB wegen fehlenden Kaufgeschäftes, ist der Zollwert nach einer der nachrangigen Methoden nach Art. 74 UZK der Zollwertbestimmung zu ermitteln. Der Übergang zu der jeweils nächsten Bewertungsmethode ist…

ZK-06908. Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe b UZK iVm Art. 141 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

8. Transaktionswert ähnlicher Waren (Art. 74 Abs. 2 Buchstabe b UZK iVm Art. 141 UZK-IA) Zollwert nach dieser Methode ist der Transaktionswert ähnlicher Waren, die zum selben Zeitpunkt oder annähernd zu demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt wurden (siehe erläuternde Anmerkungen im…

UStR 2000 Rz 2681–273120. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…vom BMF im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"auf EVI, der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes, monatlich als Zollwertkurse kundgemacht und auch im AÖFin der Findok amtlich veröffentlicht. Ab 1. Jänner 2013 kann der Unternehmer auch den letzten, von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Umrechnungskurs anwenden…

ZK-069010. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA
geltende FassungRichtlinien28.02.2020

10. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA Die Anwendung des Bewertungskriteriums des errechneten Wertes bleibt in der Regel auf Fälle beschränkt, in denen der ausländische Hersteller dem inländischen Abnehmer oder der Zollbehörde die erforderlichen Preisberechnungen zur Verfügung stellt und sich bereit erklärt, gegebenenfalls später…