Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung Kapitel 1 Entstehen der Zollschuld Abschnitt 1 Einfuhrzollschuld Artikel 77 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr…
2. Allgemeines (1) Die Zollschuld entsteht immer kraft Gesetzes (ex lege) durch Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des jeweils in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestandes. (2) Systematisch geht der UZK in der Weise vor, dass die Art. 77 bis 79 UZK Einfuhrzollschuld-Tatbestände und die Art. 81 und…
Artikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser…
Artikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für ausfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Ausfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger…
Artikel 102 Mitteilung der Zollschuld (1) Die Zollschuld wird dem Zollschuldner in der Form mitgeteilt, die an dem Ort, an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, vorgeschrieben ist. Eine Mitteilung nach Unterabsatz 1 ist in den folgenden Fällen nicht…
3.5. Zollschuldner Art. 79 Abs. 3 UZK: In den Fällen nach Abs. 1 Buchstaben a und b ist Zollschuldner, a)wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war, und für…
Abschnitt 2 Ausfuhrzollschuld Artikel 81 Ausfuhr und passive Veredelung (1) Eine Ausfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von ausfuhrabgabenpflichtigen Waren in das Ausfuhrverfahren oder das Verfahren der passiven Veredelung. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter…
Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.
3.9. Zollschuld bei Bestehen von Verboten oder Beschränkungen (Art. 83 UZK) (1) Eine Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld entsteht auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen von Falschgeld in…
Artikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit (1) Entsteht durch Überführung von Waren in ein Zollverfahren eine Zollschuld, so werden die Waren dem Anmelder erst überlassen, wenn der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht…
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld Artikel 83 Verbote und Beschränkungen (1) Eine Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld entsteht auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen…
3.5. Schuld 3.5.1 Grundsätze (1) Zu einer Schuld führt die Abgabe einer Wiederausfuhranmeldung, einer Wiederausfuhrmitteilung oder einer summarischen Ausgangsanmeldung für die betroffene Ware, was auch veredelte Waren aus der Überführung der betroffenen Ware in die aktive Veredelung nach der Verordnung (EU) Nr…
6. Steuerschuld Verbrauchsteuern zählen zu den Selbstberechnungsabgaben. Im Regelfall ist eine (monatliche) Steueranmeldung abzugeben und die Steuer zu entrichten. Nur in besonderen Fällen kommt es zu einer bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung (§ 201 BAO). Die VSt-Ges enthalten eigene Regelungen über die Steuerschuld, insbesondere im Hinblick auf die…
1.40. Zollschuld - Artikel 5 Z 18 UZK Zollschuld ist die Verpflichtung einer Person, den aufgrund der geltenden zollrechtlichen Vorschriften für eine bestimmte Ware vorgesehenen Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu entrichten. 1.41. Zollschuldner - Artikel 5 Z 19 UZK Zollschuldner ist eine zur Erfüllung…
Artikel 87 Ort des Entstehens der Zollschuld (1) Die Zollschuld entsteht an dem Ort, an dem die Zollanmeldung oder die Wiederausfuhranmeldung nach den Artikeln 77, 78 und 81 abgegeben wird. In allen anderen Fällen entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand, der…
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
Kapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Artikel 101 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird von den Zollbehörden, die für den…
Abschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen Artikel 170 Abgabe einer Zollanmeldung (1) Unbeschadet des Artikels 167 Absatz 1 kann eine Zollanmeldung von jeder Person abgegeben werden, die in der Lage ist, sämtliche Informationen beizubringen, die für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem…
7. Erlöschen der Zollschuld (Art. 124 - 126 UZK, Art. 103 UZK-DA) 7.1. Allgemeines Mit dem Erlöschen der Zollschuld entfällt für den Zollschuldner die Verpflichtung zur Entrichtung der vorgesehenen Eingangs- oder Ausgangsabgaben. Wie das Entstehen der Zollschuld, so erfolgt auch das Erlöschen der Zollschuld…
Kapitel 4 Erlöschen der Zollschuld Artikel 103 Verstöße, die sich nicht wesentlich auf die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens auswirken (Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h Ziffer i des Zollkodex) In folgenden Fällen gilt ein Verstoß als nicht wesentlich für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens: a…