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UZKArtikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…nicht erfüllt war. (3) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstaben a und b ist Zollschuldner, a)wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war, und für Rechnung der Person handelte…

ZK-07702. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Verwirklichung zum Entstehen einer Zollschuld führt, bilden für alle hierfür jeweils in Betracht kommenden Zollschuldner einen einheitlichen Entstehungsgrund für ihre gemeinsame Zollschuld, unabhängig davon, ob sie selbst diesen Tatbestand gesetzt haben oder aber aufgrund eigener Zollschuldner-Tatbestände herangezogen werden können; so gilt zB die vorschriftswidrige…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…aber nicht vor, wenn und soweit vorhersehbaren Arbeitsbelastungen (zB durch Rückstände) nicht rechtzeitig durch organisatorische Maßnahmen begegnet wird. (6) Bei Zollschulden stellt die buchmäßige Erfassung nach den angeführten Grundsätzen eine unter Sanktion (Verzugszinsenforderung) stehende Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union dar. 5.1.5. Nachträgliche buchmäßige…

UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zollrechtlich freien Verkehr, auch im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung, b)vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren…

UZKArtikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Voraussetzungen für die Befreiung abläuft. (3) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstabe a ist Zollschuldner, a)wer die betreffende Verpflichtung zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die betreffende Verpflichtung nicht erfüllt war, und für Rechnung der Person handelte…

ZK-07703.5. Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Erfüllung der Voraussetzungen für die Befreiung abläuft. In den Fällen nach Abs. 2 Buchstabe a ist Zollschuldner, wer a)die betreffende Verpflichtung zu erfüllen hatte, b)wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die betreffende Verpflichtung nicht erfüllt war, und für Rechnung der Person handelte…

UZKArtikel 84 Mehrere Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.

UZKArtikel 102 Mitteilung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…nach den zollrechtlichen Vorschriften von der Pflicht zur Mitteilung der Zollschuld befreit sind. (2) Stimmt der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag mit dem in der Zollanmeldung angegebenen Betrag überein, so gilt die Überlassung der Waren durch die Zollbehörden als Mitteilung der Zollschuld an den Zollschuldner…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…muss, oder von jeder Person, die in deren Rechte eintritt oder deren Verpflichtungen übernimmt. (2) Gemäß Art. 109 Abs. 2 UZK kann der Abgabenbetrag von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. In diesem Fall ist der Dritte damit auch antragslegitimiert. 6.3.3. Formerfordernisse…

UZKArtikel 113 Zwangsvollstreckung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.

UZKAbschnitt 2 Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die Ausfuhrabgaben nicht oder nur teilweise erhoben werden, so ist Zollschuldner auch…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2 darf diese Frist zehn Tage ab dem Tag der Mitteilung der Zollschuld an den Zollschuldner nicht überschreiten. Im Falle der Globalisierung der buchmäßigen Erfassung nach Maßgabe des…

VS-10006. Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…oder in das Steuergebiet eingebracht werden, unterliegen grundsätzlich einer Verbrauchsteuer. Weiters ist zu prüfen, welcher Verbrauchsteuer die vstW unterliegen und ob im konkreten Fall nach dem betreffenden VSt-Ges eine Steuerschuld entstanden ist. Wurde ein Steuerschuldentstehungstatbestand verwirklicht, regeln die VSt-Ges die Steuerschuldnerschaft, die Steueranmeldung…

UZKArtikel 109 Abgabenentrichtung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3) Der Zollschuldner kann in jedem Fall vor Ablauf der ihm eingeräumten Zahlungsfrist den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ganz oder teilweise entrichten…

UZKArtikel 87 Ort des Entstehens der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 87 Ort des Entstehens der Zollschuld (1) Die Zollschuld entsteht an dem Ort, an dem die Zollanmeldung oder die Wiederausfuhranmeldung nach den Artikeln 77, 78 und 81 abgegeben wird. In allen anderen Fällen entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand, der…

UZKKapitel 4 Erlöschen der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

…Vorschriften über die Nichterhebung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags im Falle einer gerichtlich festgestellten Insolvenz des Zollschuldners erlischt die Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld: a)wenn die Zollschuld dem Zollschuldner nach Artikel 103 nicht mehr mitgeteilt werden kann, b)durch Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags,…

ZK-15801.40. Zollschuld - Artikel 5 Z 18 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…1 UZK vorgesehen: direkte Vertretung: der Zollvertreter handelt im Namen und für Rechnung einer anderen Person. indirekte Vertretung: der Zollvertreter handelt im eigenen Namen und für Rechnung einer anderen Person. Zollschuldner sind in diesem Fall sowohl der Vertreter als auch die vertretene Person. Für die…

UZK-DAArtikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…wenn die Zollschuld durch einen Verstoß nach Artikel 79 des Zollkodex entstanden ist, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)Es gibt zumindest noch einen weiteren Zollschuldner im Sinne des Artikels 79 Absatz 3 Buchstaben b oder c des Zollkodex. b)Der betreffende Einfuhr- oder…

UZKAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…und wissenschaftliche Zwecke stehen. (3) Für die Zwecke der Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften gilt die Zollschuld dennoch als entstanden, wenn die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder das Bestehen einer Zollschuld nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Grundlage für die Festlegung der Sanktionen sind.

UZKKapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird von den Zollbehörden, die für den Ort zuständig sind, an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, festgesetzt, sobald die erforderlichen Angaben vorliegen. (2) Unbeschadet des Artikels 48 können die…