…bei so genannter Exterritorialität zum Inland. Seit Inkrafttreten des ZK gibt es nur ein Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Gemeinden Jungholz und Mittelberg (vormals "Zollausschlussgebiete") sowie Zollfreizonen und Zolllager sind umsatzsteuerrechtlich Inland. Umsätze in diesen Gebieten - ausgenommen Einfuhren in Jungholz und Mittelberg - sind daher steuerbare Inlandsumsätze…
Artikel 4 Zollgebiet (1) Zum Zollgebiet der Union gehören die folgenden Gebiete, einschließlich ihrer Küstenmeere, ihrer inneren Gewässer und ihrer Lufträume: das Gebiet des Königreichs Belgien, das Gebiet der Republik Bulgarien, das Gebiet der Tschechischen Republik, das Gebiet des Königreichs Dänemark mit Ausnahme der Färöer…
…Inlandsbegriff Rz 456: Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991 in den ehemaligen Zollausschlussgebieten Mittelberg und Jungholz führen zu keiner Steuerpflicht. Wird ein zunächst in diesen Gemeinden (also für Zwecke der Normverbrauchsabgabe nicht im Inland) zugelassenes Kraftfahrzeug in das übrige Bundesgebiet…
…anderen Gesetzen von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit werden. Rz 3: Inland Inland im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 ist das österreichische Bundesgebiet einschließlich der Zollausschlussgebiete. Rz 4: Geschäftsleitung oder Sitz § 1 Abs. 2 KStG 1988 verweist hinsichtlich der Begriffe "Geschäftsleitung" und "Sitz" auf …
…Lieferungen und der Verbrauch im Inland mit Ausnahme der ehemaligen Zollausschlussgebiete Jungholz und Mittelberg, die von Deutschland beliefert werden. Analog zum Verbrauchsteuerregime und den Abgaben auf elektrische Energie und auf Erdgas wird die Abgabe in den ehemaligen Zollausschlussgebieten nicht erhoben. Rz 128: Steuerbar und steuerpflichtig…
…des Stromzählers sein. 1.1.3 Steuergebiet Rz 18: Der Besteuerung unterliegen gemäß § 1 Abs. 3 ElAbgG alle Lieferungen und der Verbrauch im Inland mit Ausnahme der ehemaligen Zollausschlussgebiete Jungholz und Mittelberg, die von Deutschland beliefert werden und nach deutschem Recht der deutschen Stromsteuer unterliegen.
…Regel der Zähler. 2.1.3 Steuergebiet Rz 71: Der Besteuerung unterliegen gemäß § 1 Abs. 3 ErdgasAbgG alle Lieferungen und der Verbrauch im Inland mit Ausnahme der ehemaligen Zollausschlussgebiete Jungholz und Mittelberg, die von Deutschland beliefert werden und nach deutschem Recht der deutschen Erdgassteuer unterliegen.
Anlage 3 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen aus bestimmten Drittländern in die Union verboten ist (Anhang VI der Verordnung (EU) 2019/2072) | | Warenbezeichnung | KN-Code | Drittland, Gruppe von Drittländern oder bestimmtes Drittlandsgebiet | 1. | Pflanzen von…
Anlage 4 Liste der Schutzgebiete für Feuerbrand (Anhang III der Verordnung (EU) 2019/2072Anhang III Abschnitt a Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/2072) a)Estland; b)Spanien (ausgenommen die Autonomen Gemeinschaften Andalucía, Aragón, Castilla la Mancha, Castilla y León, Extremadura, die Autonome Gemeinschaft Madrid…
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen.
Anlage 5 Liste der Grenzkontrollstellen Die nachstehend angeführten Grenzzollstellen sind als Grenzkontrollstellen für die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die als Wirt für Schädlinge oder als Mittel zu deren Verbreitung dienen können, einschließlich Erde und Nährsubstrat, festgelegt: 1.Zollstelle Flughafen Wien Güterabfertigung (330100…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen anlässlich der Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die als Wirt für Schädlinge oder als Mittel zu deren Verbreitung dienen können, einschließlich Erde und Nährsubstrat sowie bestimmte gebrauchte…
2.3. Ausnahmen (1) Pflanzenschutzmittel, die als Rückwaren gemäß Artikel 185 ff ZK zurückgebracht werden, sind von den Beschränkungen des § 27 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7419"). (2) Die Beschränkungen gelten weiters nicht für Pflanzenschutzmittel, die…
Anlage 1 Liste der Waren, die Beschränkungen nach dem Saatgutgesetz 1997 unterliegen; Kleinmengen Bei den nachstehend angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartencode "7219" anzugeben. Warenkatalog: | KN-Code | Warenbezeichnung |…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zur Verhinderung der Einbringung von invasiven gebietsfremden Arten in die Union anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die…
3. Ausnahmen 3.1. Reiseverkehr und Kleinsendungen (1) Im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2020/178, mit der u.a. auch eine Klarstellung in Bezug auf die phytosanitären Importbestimmungen für den Reiseverkehr und für Kleinsendungen gemäß Artikel 7 bzw. Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019…
3. Ausnahmen (1) Die Beibringung einer Einfuhrbescheinigung gemäß Abschnitt 2.2. ist nicht erforderlich für Saatgut, das 1.den Ursprung in einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz hat oder 2. a)in einem Drittstaat erzeugt worden ist, und…
Artikel 244 Gebäude und Tätigkeiten in einer Freizone (1) Die Errichtung von Gebäuden in einer Freizone bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Zollbehörden. (2) Nach Maßgabe der zollrechtlichen Vorschriften sind alle industriellen und gewerblichen Tätigkeiten sowie alle Dienstleistungen in einer Freizone zulässig. Die Ausübung dieser…
3.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird ein Zusatzzoll, entweder ein Zusatzzoll Zucker (ZZ) oder ein Zusatzzoll Mehl (ZM), eingehoben. Dieser Zusatzzoll ist im TARIC ersichtlich und als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt…
Abschnitt 3 Freizonen Artikel 243 Bestimmung einer Freizone (1) Die Mitgliedstaaten können Teile des Zollgebiets der Union zu Freizonen bestimmen. Für jede Freizone legen die Mitgliedstaaten die geografischen Begrenzungen sowie die Ein- und Ausgänge fest. (2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission Informationen über ihre bestehenden…