4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…
…943 | 24.09.1996 | Schweiz | Betriebsstättengewinnermittlung, indirekt, Veräußerung | Rz 352 | EAS 974 | 02.12.1996 | Deutschland | Zinsenverzicht, Gesellschafterkapitalzuführung | - | EAS 979 | 02.12.1996 | Spanien | Liefergewinnbesteuerung, Baubetriebsstätte | Rz 366 | EAS 1061…
…internationalen Schachtelbeteiligung oder einer ausländischen Beteiligung, welche die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 5 oder 6 KStG 1988 erfüllt, führen im Falle eines betrieblich veranlassten Zinsenverzichtes des Gläubigers zu einer steuerbaren Vermögensvermehrung. Auf Grund des seinerzeitigen Abzugsverbotes wird jedoch eine außerbilanzmäßige Korrektur möglich sein.
20.2.5 Befreiungen 20.2.5.1 Genussscheine und junge Aktien Rz 6219: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 ist die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von Genussscheinen im Sinne des § 6 des Beteiligungsfondsgesetzes und für die Erstanschaffung junger Aktien bestimmter…
22.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen Rz 1309bc: Die allgemeine Definition von Zinsen im Sinne des § 12a Abs. 3 KStG 1988 geht auf die ATAD zurück. Die ATAD enthält darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Zinsaufwendungen, die…
20.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen Rz 6225: Der Rechtslage vor dem BBG 2011 entsprechend soll nur für bestimmte Einkünfte keine 25- bzw. 27,5-prozentige Endbesteuerung greifen. Aufgrund der Anknüpfung von § 93 EStG 1988 an die Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es…
Darlehen Rz 720: Die Darlehenshingabe kann als solche verdeckte Ausschüttung sein. Dies ist bspw. der Fall, wenn die Darlehensrückzahlung nur vorgetäuscht wird bzw. von vorneherein nicht gewollt ist (VwGH 5.10.1993, 93/14/0115) oder bereits bei Zuzählung (zB wegen mangelnder Bonität des Gesellschafters…
29.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen…
3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…
Artikel 112 Sonstige Zahlungserleichterungen (1) Die Zollbehörden können dem Zollschuldner andere Zahlungserleichterungen als einen Zahlungsaufschub gewähren, sofern eine Sicherheit geleistet wird. (2) Werden nach Absatz 1 Zahlungserleichterungen gewährt, so werden Kreditzinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht…
18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…
29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…
22.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988) 22.4.1 Allgemeines Rz 1309ar: Für die Ermittlung des Zinsüberhangs sind gemäß § 12a Abs. 3 KStG 1988 die abzugsfähigen Zinsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres den steuerpflichtigen Zinserträgen gegenüberzustellen. Die in den Zinsüberhang einfließenden Zinsaufwendungen und Zinserträge…
21.1.9 Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Konzern (§ 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988) Rz 1266ad: Nach § 12 Abs. 1 Z 9 KStG 1988 idF AbgÄG 2014 ist die Abzugsfähigkeit von Zinsen in Zusammenhang mit einer Fremdfinanzierung…
1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…
5.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben 5.5.13.1 Allgemeines Rz 1421: Dem Steuerpflichtigen steht es frei, seinen Betrieb mit Eigen- oder Fremdkapital auszustatten (Grundsatz der Finanzierungsfreiheit). Ob ein Finanzierungsaufwand zu Betriebsausgaben führt, entscheidet sich - ungeachtet der betriebswirtschaftlichen Betrachtung - für Zwecke der Einkommensbesteuerung nach…
18.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung Rz 5676: Wird der Preis für einen veräußerten Betrieb laut Kaufvertrag in mehreren Teilbeträgen (Raten) entrichtet, deren Anzahl bereits bei Vertragsabschluss feststeht, handelt es sich nicht um eine Betriebsveräußerung gegen Rente. Rz 5677: Soll die Bezahlung des vereinbarten Preises…
22.5.3.3 Verminderungen des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 1 Z 2 EBITDA-Ermittlungs-VO) Rz 1309bw: Der Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung des § 12a KStG 1988 ist gemäß § 1 Z 2 lit. a iVm Z 3 EBITDA-Ermittlungs-VO zunächst um Zuschreibungen von Wirtschaftsgütern…
26.4.4.328.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge) Rz 1536: Beim Verlustabzug ist auf Sanierungsgewinne gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b erster Teilstrich KStG 1988 die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Die Vortragsgrenze ist gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 lit…
6.9.3.3 Einzelfälle Rz 2441a: Altersteilzeit Rz 2441a: Nach § 27 Abs. 2 AlVG haben seit 1. Oktober 2001 Anspruch auf Altersteilzeit Männer, die das 55. und Frauen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig…