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EStR 2000 Rz 2441–24666.9.3.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…als Zinsaufwand zu erfassen sind. Fassung ab 2015 Langfristige, formal unverzinsliche oder nicht marktüblich verzinste Verbindlichkeiten sind ab einem Wirtschaftsjahr, das im Jahr 2015 beginnt, marktüblich abzuzinsen, wenn sie in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Zinskomponenten enthalten ("verdecktes Kreditgeschäft"). Diese stellen nicht Anschaffungskosten der Verbindlichkeit, sondern laufenden Zinsaufwand…

EnAbgR Rz 187–2034.1.2 Vorleistungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

4.1.2 Vorleistungen 4.1.2.1 abzugsfähige Vorleistungen Rz 187: Für den Antragsteller abzugsfähige Vorleistungen liegen nur dann vor, wenn ein Unternehmer Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 oder 2 UStG 1994 erbracht hat, bei denen der Antragsteller Leistungsempfänger war…

EStR 2000 Rz 2539–25616.16 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Gewährung von Subventionen
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes um den Teil der künftigen Annuitätenzuschüsse zu kürzen, der auf das Kapital entfällt. Der durch den jeweils vereinnahmten Annuitätenzuschuss abgedeckte Zinsanteil führt zur Kürzung des in der jeweiligen Annuität enthaltenen absetzbaren Zinsaufwandes (§ 20 Abs. 2 EStG 1988). 6.16.2.3 Aufwands…

KStR 2013 Rz 130922.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Abs. 1 ATAD zurück (zu Aufwendungen, die nach den Vorgaben der ATAD jedenfalls als Zinsaufwendungen zu behandeln sind, siehe sogleich Rz 1309bc f). Rz 1309av: Ob Vergütungen für die Überlassung des Kapitals fix oder variabel ausgestaltet ist oder ob die Kapitalrückzahlung von bestimmten Bedingungen bzw…

EStR 2000 Rz 1421–14285.5.13 Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…sich hinsichtlich der Zuordnung der Schulden zum Betrieb bzw. zum Privatbereich keine Bindung für nachfolgende Zeiträume, in denen die Zinsaufwendungen anfallen (VwGH 23.3.2000, 97/15/0164). Rz 1422: Wird ein betrieblich veranlasster Aufwand durch Fremdmittel finanziert, so sind die Zinsen auch dann Betriebsausgaben…

KStR 2013 Rz 1278–128221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

18.2.3.221.2.3.2 Zuordenbarkeit der Finanzierungsaufwendungen Rz 1278: Es bedarf einer kausalen Sachverhaltsfeststellung, dass der Beteiligungserwerb und eine zeitnah gelagerte Kreditaufnahme nach Entstehung und Zweckbestimmung miteinander verbunden sind. Der Veranlassungszusammenhang bestimmt sich nach der tatsächlichen Darlehensverwendung, die auf den Erwerb einer…

KStR 2013 Rz 130922.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…vgl. auch Rz 1248ao; EStR 2000 Rz 135 ff). Im Bilanzwert eines zugehörigen Vermögenswertes enthaltene kapitalisierte Zinsen: Dabei handelt es sich um Zinsaufwendungen, die anlässlich der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes anfallen und - soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen - auf dieses aktiviert werden…

KStR 2013 Rz 1249–125520. Abzugsfähige Ausgaben nach § 11 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

1720. Abzugsfähige Ausgaben nach § 11 KStG 1988 17.120.1 Allgemeines Rz 1249: Eine Ergänzung erfährt die allgemeine Vorgabe der Übernahme der Betriebsausgaben des EStG 1988 durch Sonderbestimmungen, die das KStG 1988 vorsieht. Diese sind: Die in § 11 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 geregelte…

EStR 2000 Rz 1429–14325.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung Rz 1429: Verbindlichkeiten für Liegenschaften belasten diese gleichmäßig. Daher sind die Zinsen in dem Ausmaß abzugsfähig, mit dem die Liegenschaft dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist (VwGH 21.5.1985, 85/14/0004). Rz 1430: Bei einem hergestellten…

EStR 2000 Rz 1435–14395.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben Rz 1435: Zinsen für Verbindlichkeiten, die vor der Betriebseröffnung aufgenommen wurden, sind Ausgaben, wenn damit betrieblich veranlasste Leistungen oder betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter finanziert werden. Rz 1436: Werden im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen…

KStR 2013 Rz 130922.5.3.2 Erhöhungen des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 1 Z 1 EBITDA-Ermittlungs-VO)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…12a KStG 1988 hinzuzurechnenden Beträgen zählen auch abzugsfähige Zinsaufwendungen des jeweiligen Wirtschaftsjahres (§ 1 Z 1 lit. c EBITDA-Ermittlungs-VO). Dabei handelt es sich um die in den Zinsüberhang eines Wirtschaftsjahres gemäß § 12a Abs. 3 KStG 1988 einfließenden Zinsaufwendungen (zum Zinsbegriff siehe Rz 1309at ff…

KStR 2013 Rz 130922.8 Zinsvortrag (§ 12a Abs. 6 Z 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Zinsvortrag kann - ähnlich dem Verlustvortrag - zeitlich unbefristet verwertet werden. Im Unterschied dazu ist die Verwertung des EBITDA-Vortrags zeitlich auf die darauffolgenden 5 Wirtschaftsjahre begrenzt (siehe zum EBITDA-Vortrag näher Rz 1309dy ff). Rz 1309dr: Der Zinsvortrag erhöht die Zinsaufwendungen im Sinne des § 12a Abs…

KStR 2013 Rz 1283–128821.2.3.4 Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien DBA-Einkünften
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

18.2.3.421.2.3.4 Finanzierungsaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien DBA-Einkünften Rz 1283: In einigen Doppelbesteuerungsabkommen ist das Besteuerungsrecht hinsichtlich bestimmter Zinseinkünfte ausschließlich dem Quellenstaat zugewiesen. Die aus derartigen Kapitalinvestitionen in den DBA-Staaten resultierenden Zinsen (oft aus Staatsanleihen) sind in Österreich…

KStR 2013 Rz 1272–127721.2.3 Anwendungsfälle spezieller Art im Bereich von Körperschaften
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

18.2.321.2.3 Anwendungsfälle spezieller Art im Bereich von Körperschaften 18.2.3.121.2.3.1 Finanzierungsaufwendungen für den Erwerb von Beteiligungen 218.2.3.1.1 Inländische Beteiligungen Rz 1272: Bei Körperschaften ist das Abzugsverbot der Finanzierungsaufwendungen von Beteiligungen durch den…

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…1988 die "Zinsschranke" eingeführt (siehe dazu ausführlich KStR 2013 Rz 1309aa ff), derzufolge ein Zinsaufwand eines Wirtschaftsjahres nur im Ausmaß von 30% des steuerlichen EBITDA (= verrechenbares EBITDA) dieses Wirtschaftsjahres abzugsfähig ist. Im Hinblick auf Umgründungen sind dabei insbesondere folgende Regelungen zu beachten: Ein im…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Z 6 EStG 1988 durch. Beispiel: Die österreichische Muttergesellschaft gewährt an ihre niederländische Tochtergesellschaft einen zinsenfreien Kredit. Nach den OECD-VPL wäre der Ansatz eines Zinsaufwands fremdverhaltenskonform. Gemäß Art. 9 DBA-Niederlande wird in den Niederlanden der fremdübliche Zinsaufwand gewinnmindernd abgesetzt. Würde auf österreichischer Seite …

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…In der Regel wird nur betrieblicher Aufwand zu berücksichtigen sein, während Steuern, Zinsaufwand und außerordentlicher Aufwand aus der Kostenbasis auszuscheiden sein werden. Auf durchlaufende Posten muss kein Gewinnaufschlag berücksichtigt werden (Verrechnung "at cost"), wenn fremde Dritte in vergleichbaren Situationen genauso kalkulieren und auf einen Gewinnaufschlag…

VPR 2021 Rz 318–3212.2.3.2. Zinsen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…7 Z 43 idF vor 2010). Der daraus resultierende Zinsaufwand ist nach Maßgabe der Betriebsstättenkapitaldotierung an die Betriebsstätte weiterzugeben. Für die Ermittlung des Zinsaufwands einer Betriebsstätte ist daher wie folgt vorzugehen: a)Der Betriebsstätte sind Zinszahlungen des Unternehmens insoweit zuzuordnen, als sie mit Krediten zusammenhängen…

EStR 2000 Rz 6132–613520.2.1.9 Besondere Entgelte und Vorteile
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…ein bei ihm bestehendes Guthaben anstelle von Zinsen günstigere Kreditbedingungen gewährt. In diesen Fällen ist der ersparte Zinsaufwand als Kapitalertrag einzustufen. Beispiel 1: Bei einer Bank besteht ein Guthaben aus einer Geldeinlage von 700.000. Der Anleger nimmt bei derselben Bank einen Kredit von 1…

KStR 2013 Rz 130922.9 EBITDA-Vortrag (§ 12a Abs. 6 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…in persönlicher Hinsicht generell oder aufgrund der Ausnahme für eigenständige Körperschaften nicht der Zinsschranke unterliegen, können hingegen keinen EBITDA-Vortrag geltend machen. Rz 1309ed: Sollten in einem Wirtschaftsjahr die Zinsaufwendungen (inklusive eines Zinsvortrages) niedriger sein als die Zinserträge (Nettozinsertrag), ist der Zinsüberhang für Zwecke des …