5.1.4.3.4. Reduzierte Freimengen/Freigrenzen im Grenzverkehr Reduzierte Freimengen bzw. -grenzen im Reiseverkehr (Grenzverkehr) gelten für: Personen mit Wohnsitz im Grenzgebiet (das ist das Gebiet, das in einer Entfernung von bis zu 15 Kilometer Luftlinie vom Ort der Einreise liegt) Grenzarbeitnehmerinnen/Grenzarbeitnehmer…
5.1.4.3. Reisefreimengen Im Zuge der Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr, üblicherweise nach mündlichen Zollanmeldungen oder konkludenten Handlungen (Abschnitt 5.1.5.), kommen häufig Befreiungstatbestände des UStG 1994 zur Anwendung. Für die steuerfreie Einfuhr von vstW für den persönlichen Ge…
1.2. Eingeschränkte Freimengen und Freigrenze (355) 1.2.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren, die von Reisenden im so genannten "Grenzverkehr" (siehe Abschnitt 1.2.2.) in ihrem persönlichen Gepäck zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden, innerhalb folgender eingeschränkter Freimengen und Freigrenzen (§ 6 Abs. 6 UStG…
4.7.2. Unterscheidung gewerblich - privat Art. 32 SystemRL beinhaltet Hinweise, die der Auslegung des Begriffes Eigenbedarf dienen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: handelsrechtliche Stellung und die Gründe des Besitzers für den Besitz der vstW Ort, an dem sich die vstW befinden, oder, gegebenenfalls…
6.4.3.4. Verbrauchsteuerbefreiung für Bordvorrat im Luft- und Schiffsverkehr Gegenstand der Verbrauchsteuerbefreiung sind vstW, die als Bordvorräte zum Verbrauch oder zur einmaligen Verwendung durch Reisende oder die Besatzung an Bord eines im Verkehr über die Grenze des Steuergebietes zu gewerblichen Zwecken eingesetzten Luftfahrzeugs…
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.
1. Befreiungen für den Reiseverkehr 1.1. Allgemeine Freimengen und Freigrenze (301) 1.1.1. Warenkreis Waren im persönlichen Gepäck (Abschnitt 1.3.1.) aus Drittländern kommender Reisender sind innerhalb der nachstehend angeführten Freigrenzen und Freimengen abgabenfrei, soweit es sich um nichtgewerbliche Einfuhren (Abschnitt 1…
4.7. Verbringen zu privaten Zwecken Wenn eine Privatperson für den Eigenbedarf vstW im freien Verkehr eines anderen MS (also versteuert) erwirbt und selbst in das Steuergebiet verbringt, kommt es grundsätzlich zu keiner weiteren Steuerschuldentstehung im Steuergebiet. Anders als im gewerblichen Verkehr gilt beim Verbringen…
3.3. Aufgaben der Ausgangszollstelle (1) Bei ungebrochener Durchfuhr ist zu prüfen, ob die Ausfuhrbewilligung des Versandlandes vorliegt und in dieser als Bestimmungsland ein anderes Land als Österreich angegeben ist. Ergibt diese Prüfung keine Beanstandung, so sind auf der rechten oberen Ecke der Vorderseite der…
7.1.2. Verwaltungsübertretungen (1) Die Durchfuhr der in der Anlage 1 genannten Suchtgifte bzw. der in der Anlage 2 genannten psychotropen Stoffe entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes ist gemäß § 44 Abs. 1 Z 1 SMG als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch…