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VS-10005.1.4.3.4. Reduzierte Freimengen/Freigrenzen im Grenzverkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

… 6 UStG 1994). Reduzierte Freimengen/Freigrenzen für die Einfuhr von Tabakwaren im Grenzverkehr: | 25 Stück | Zigaretten oder | 10 Stück | Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) oder | 5 Stück | Zigarren oder | 25 Gramm | Rauchtabak oder…

VS-10005.1.4.3. Reisefreimengen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Freimengen/Freigrenzen für die Einfuhr von Tabakwaren | 200 Stück | Zigaretten oder | 100 Stück | Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) oder | 50 Stück | Zigarren oder | 250 Gramm | Rauchtabak oder | | eine anteilsmäßige Zusammenstellung dieser…

ZK-20301.2. Eingeschränkte Freimengen und Freigrenze (355)
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…werden, innerhalb folgender eingeschränkter Freimengen und Freigrenzen (§ 6 Abs. 6 UStG 1994): Tabakwaren: 25 Stück Zigaretten oder 10 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) oder 5 Stück Zigarren oder 25 Gramm Rauchtabak Produkte der Kategorie "Tabak zum Erhitzen" (§ 2 Z 4, …

VB-02200.2. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.

VS-10004.7. Verbringen zu privaten Zwecken
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…dass die vstW tatsächlich für den Eigenbedarf des Reisenden bestimmt sind. Richtmengen für Tabakwaren: | 800 Stück | Zigaretten | 400 Stück | Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) | 200 Stück | Zigarren | 1,0 kg | Rauchtabak | 800…

VB-02203.3. Aufgaben der Ausgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

3.3. Aufgaben der Ausgangszollstelle (1) Bei ungebrochener Durchfuhr ist zu prüfen, ob die Ausfuhrbewilligung des Versandlandes vorliegt und in dieser als Bestimmungsland ein anderes Land als Österreich angegeben ist. Ergibt diese Prüfung keine Beanstandung, so sind auf der rechten oberen Ecke der Vorderseite der…

VB-02203.4. Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

3.4. Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten Beim Transport von Suchtmittelsendungen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten über eine österreichische Ausgangszollstelle in einen Drittstaat ausgeführt werden, ist die Ausfuhrbewilligung des Versandlandes beim Transport mitzuführen. Im Zuge der Austrittsbestätigung durch die österreichische Ausgangszollstelle ist auch das Vorliegen…

VB-02202.5. Abfertigungshinweise
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

2.5. Abfertigungshinweise (1) Auf die Verpflichtung zur besonders genauen Kontrolle und allfälligen Untersuchung von Waren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Suchtmittel enthalten (insbesondere bei Arzneiwaren und Chemikalien), wird besonders aufmerksam gemacht. (2) Besonderes Augenmerk ist auch der genauen Ermittlung der Menge (wegen…

UZK-DAAbschnitt II Waren pflanzlichen Ursprungs
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Abschnitt II Waren pflanzlichen Ursprungs Kapitel 9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze Restregel zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von zwei oder mehr austauschbaren Vormaterialien. (2) Der…

UZKAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld Artikel 83 Verbote und Beschränkungen (1) Eine Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld entsteht auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen…

UP-40013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.Die Ware muss vom jeweiligen Abkommen der einzelnen Vertragspartner erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne…

UP-43008.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

8.10. Einfuhr in Teilsendungen Werden Erzeugnisse der Abschnitte XVI und XVII oder der Positionen 7308 und 9406 des HS in zerlegtem oder noch nicht zusammengesetztem Zustand in Teilsendungen eingeführt, so ist es möglich, diese ursprungsmäßig als Ganzes zu betrachten und nur einen einzigen Präferenznachweis…

UP-481011. Verbindung zu anderen Präferenzmaßnahmen der EU und Sonderregelung für Tabakwaren
geltende FassungRichtlinien19.01.2016

11. Verbindung zu anderen Präferenzmaßnahmen der EU und Sonderregelung für Tabakwaren 11.1. Verbindung zu anderen Präferenzmaßnahmen der EU (1) Nach Artikel 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (ABl. Nr. L 374 vom 31.12.1990) wendet Andorra - in gleicher…

VS-10004.7.2. Unterscheidung gewerblich - privat
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.7.2. Unterscheidung gewerblich - privat Art. 32 SystemRL beinhaltet Hinweise, die der Auslegung des Begriffes Eigenbedarf dienen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: handelsrechtliche Stellung und die Gründe des Besitzers für den Besitz der vstW Ort, an dem sich die vstW befinden, oder, gegebenenfalls…

ZT-250520.2. Erforderliche Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

20.2. Erforderliche Ursprungsnachweise Damit diese Zollkontingente in Anspruch genommen werden können, müssen laut Artikel 31 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission den Zollbehörden ein gültiger Ursprungsnachweis sowie eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden. Dabei gilt: a)hat die…

UZK-DAAbschnitt IV Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Abschnitt IV Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren Restregel zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von…

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

5.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren) 5.2.1. Grundsätzliches Das Prüfungsverfahren gemäß den Ursprungsregeln ist bei Vorliegen eines formell gültigen Präferenznachweises das anwendbare Verfahren zur Klärung von Zweifeln am Ursprung der Ware. Ein formell gültiger Präferenznachweis eröffnet dem Anmelder grundsätzlich…

UZK-DAArtikel 43 Nichtbehandlung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 43 Nichtbehandlung (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Die zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union angemeldeten Erzeugnisse müssen dieselben sein wie die, die aus dem begünstigten Land, als dessen Ursprungserzeugnisse sie gelten, ausgeführt wurden. Vor der Anmeldung zur Überlassung zum…

VS-10006.4.3.4. Verbrauchsteuerbefreiung für Bordvorrat im Luft- und Schiffsverkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Value Geschäfte besitzen zusätzlich zur Kennzeichnung Duty Free den Zusatz Travel Value. Ein Erwerb von Zigaretten in Duty Free oder Travel Value-Geschäften auf Flughäfen (Drittlandsflüge) wird bei Mengen bis zu 400 Stk. Zigaretten (sinngemäß auch auf andere Tabakwaren anzuwenden) auf der Bordkarte (elektronisch) vermerkt…

UZK-IAArtikel 103 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 103 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die folgenden Erzeugnisse sind von der Verpflichtung, eine Erklärung zum Ursprung auszufertigen und vorzulegen, ausgenommen: a)Erzeugnisse, die in Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen verschickt werden…