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2 Treffer1504 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 243116.3. Zentralregulierer
geltende FassungRichtlinien13.07.2005
16.3. Zentralregulierer Rz 2431: Als Zentralregulierer wird ein Unternehmer bezeichnet, der den Abrechnungsverkehr zwischen in der Regel mehreren Abnehmern und deren Lieferanten durchführt. Der Zentralregulierer zahlt - unabhängig davon, wann der jeweilige Abnehmer an ihn zahlt - in der Regel innerhalb der vom Lieferanten gesetzten Skontofrist…
ZK-2260Anhang 10AE "Liste der Zentralstellen"
geltende FassungRichtlinien27.01.2017
Anhang 10AE "Liste der Zentralstellen" Die nachstehend angeführten Zentralstellen sind dafür zuständig, die Exemplare Nummer 5, die Suchanzeigen, die Nachprüfungsersuchen und sonstige Papiere zu versenden oder zu empfangen, die für die Ermittlungen und die Aufdeckung von Verstößen gegen die Versandbestimmungen erforderlich sind. Diejenigen Länder, die…