…wenn die Umstände des Einzelfalls dafür sprechen, der vermutete Sachverhalt habe von allen anderen denkbaren Möglichkeiten die größte Wahrscheinlichkeit. Auch in Kopie vorgelegte Rechnungen und Rechnungen ohne Rechnungsadressaten können nach den Umständen des Einzelfalles zur Glaubhaftmachung ausreichen. Können die Ausgaben mangels vorhandener Belege nicht ermittelt…
…weder Nachzahlungen für Zeiträume davor noch Vorauszahlungen für Zeiträume danach abgesetzt werden können. Eine andere Besteuerungsperiode betreffende "pauschalierungsfähige" Ausgaben sind daher nach der jeweiligen Gewinnermittlungsart im Zeitpunkt des Abflusses zu behandeln. Ungeachtet des Umstandes, dass (mangels Ansatzes von Anlagevermögen) Rücklagen (steuerfreie Beträge) nach § 12 Abs…
…sind nur in Form von Geldspenden abzugsfähig; auch die Zuwendung eines Sparbuches kann als Geldspende angesehen werden; hingegen stellt die Zuwendung von Gutscheinen idR keine Geldspende dar. Allerdings kann die Spende eines Gutscheins als Geldspende angesehen werden, wenn- unabhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses - beim…
…und Vermögensbeteiligung der Mitglieder, sparsame Verwaltung, Bindung des Restvermögens). 1.1.7.2 Gemischtnützige Zwecke Rz 114: Verfolgt ein Rechtsträger neben begünstigten auch nichtbegünstigte Zwecke (darunter sind auch eigennützige Zwecke zu verstehen), ist er von abgabenrechtlichen Begünstigungen ausgeschlossen, es sei denn, die nicht begünstigten Zwecke…
…Der Zeitpunkt der Vereinnahmung und Verausgabung steht in einer zeitlichen Wechselbeziehung; somit gelten die Regeln über den Zufluss von Einnahmen - mit umgekehrten Vorzeichen - auch für den Abfluss von Ausgaben. Dies bedeutet, dass Ausgaben dann abgeflossen sind, wenn der geleistete Betrag aus der Verfügungsmacht des Leistenden…
…16.7 Behandlung von Subventionen bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 Rz 2573a: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben grundsätzlich nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip…
…Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit daher der Geldfluss eine bereits früher entstandene Forderung oder Verbindlichkeit betrifft, kommt es zu einer Erfassung von Betriebseinnahmen oder…
…Einziehungsaufträgen kommt es zum Abfluss mit der Abbuchung. Es bestehen keine Bedenken, auf den Valutatag abzustellen (siehe Rz 4625). Für die empfangene Spendenorganisation ist jedoch nur der Zeitpunkt des Zuflusses auf dem Spendenkonto ersichtlich. Zur Vermeidung von Unsicherheiten im Zuge des Jahreswechsels gilt kann nach…
…zur tatsächlichen Beendigung des Mietverhältnisses uneingeschränkt nutzbar ist (VwGH 24.10.2019, Ro 2018/15/0013; siehe auch Rz 3124). Rz 6407: Hat sich jedoch der Mieter vertraglich zur Vornahme von Investitionen verpflichtet, so fließt dem Vermieter die entsprechende Einnahme bereits im Zeitpunkt der Vornahme…
…4532). 13 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988) Maßgeblichkeit der Erlangung bzw. des Wegfalls der Verfügungsmacht (Rz 4601 und 4620). Scheck: Zufluss bzw. Abfluss im Zeitpunkt der Übergabe (Rz 4617 und 4624). Kreditkarte: Zufluss bzw. Abfluss im Zeitpunkt der kontenmäßigen Gutschrift bzw…
…und Betriebsausgaben grundsätzlich nicht von Bedeutung. Dieses Prinzip wird insoweit durchbrochen, als außerordentliche Einnahmen gesondert zu erfassen sind und bestimmte Ausgaben im Verordnungswege zum Abzug zugelassen werden. Dabei ist zu beachten, dass alle nicht abpauschalierten Einnahmen und Aufwendungen nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip zu erfassen…
…Anschaffungskosten (siehe auch Rz 2617 ff). Auf Grund des Zufluss-Abfluss-Prinzips sind diese Kosten allerdings erst dann einkünftemindernd zu berücksichtigen, wenn sie auch tatsächlich verausgabt werden. Sollte dieser Zeitpunkt erst nach Erzielung der Einnahmen aus der Grundstücksveräußerung liegen, ist zu unterscheiden: a)Die Kosten…
…die empfangende Organisation bei Kontogutschrift Rz 12024: Für die zeitliche Zuordnung von Zuwendungen als Sonderausgaben ist der Abfluss beim Zuwendenden iSd § 19 EStG 1988 maßgebend. Abgeflossen ist eine Ausgabe dann, wenn der geleistete Betrag aus der Verfügungsmacht des Leistenden ausgeschieden ist (VwGH 17.10.1984…
…Als außergewöhnliche Belastung geltend gemachte Aufwendungen sind grundsätzlich in jenem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem die Ausgabe nach den Grundsätzen des § 19 Abs. 2 EStG 1988 getätigt wurde (VwGH 14.6.1977, 1190/76). Zum Abfluss von außergewöhnlichen Belastungen, die durch aufgenommene Fremdmittel abgedeckt werden…
…Kuponfälligkeit. Inländische Beteiligungserträge, deren Ausschüttung von einer Körperschaft beschlossen wird, fließen an jenem Tag zu, der im Ausschüttungsbeschluss als Tag der Auszahlung bestimmt ist. Wird im Beschluss kein Tag der Auszahlung bestimmt, gilt der Tag nach der Beschlussfassung als Zeitpunkt des Zufließens gemäß § 95 Abs…
…oder der Einlagewert von Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen abzusetzen (siehe dazu auch Rz 664b ff). Abweichend zum Zufluss-Abfluss-Prinzip sind daher die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Gebäuden nicht im Zeitpunkt des Abflusses als Betriebsausgaben…
…dürfen nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 (Absetzung für Abnutzung) abgezogen werden. Wird der Betrag von 8001.000 Euro (bis 2022 800 Euro; bis 2019 400 Euro) nicht überschritten, so kann der gesamte Betrag im Zeitpunkt der Bezahlung abgesetzt werden…
…Rz 301: Das Transparenzprinzip ist hinsichtlich des Besteuerungszeitpunktes beim Anteilinhaber nicht unmittelbar anzuwenden. § 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 ImmoInvFG normieren den Zuflusszeitpunkt abweichend von § 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw…
…die Übernahme von Begräbniskosten vereinbart, liegt eine Gegenleistung vor. Der Anfall der Kosten ist gewiss, lediglich der Zeitpunkt und die genaue Höhe der Kosten sind ungewiss. Für Zwecke der Selbstberechnung/Mitteilung der ImmoESt ist daher die Gegenleistung im Verhältnis zum gemeinen Wert des übertragenen Grundstücks…
…die Anzahl der von einem inländischen Flughafen abgeflogenen Passagiere die Flugnummer, falls für den durchgeführten Abflug eine Flugnummer vergeben wurde der Zielflugplatz (siehe Rz 10) der von einem inländischen Flughafen abgeflogenen Passagiere Datum und Zeitpunkt des Abfluges die Bezeichnung des inländischen Flughafens, von dem der…