…Bei teilweiser Bewilligung eines Ansuchens sind die Worte "unter Abweisung des Mehrbegehrens" in den Spruch des Bescheides aufzunehmen. Rz 250: Die Stundungsfrist endet mit dem Ablauf des in der Stundungsbewilligung zu bezeichnenden Zahlungstermins. Rz 251: Eine abgabenbezogene Stundung (zB für eine bestimmte Selbstbemessungsabgabe) setzt voraus…
…der Zahlungserleichterungsbewilligung sind, 750 Euro übersteigen und nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstag oder dem bisher maßgeblich gewesenen davon abweichenden Zahlungstermin entrichtet wurden. Die Stundungszinsen sind tageweise unter Zugrundelegung des jeweils maßgeblichen Rückstandsbetrages in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu…
… 214 Abs. 1 BAO sind dem § 214 Abs. 3 erster Unterabsatz BAO zufolge in Zahlungserleichterungsbewilligungen vorgesehene Zahlungstermine nur dann maßgeblich, wenn im Zeitpunkt der Zahlung oder sonstigen Gutschrift die Bewilligung wirksam ist oder ein Zahlungsaufschub iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO (betreffend den Zeitraum…
…217 Abs. 3 BAO (siehe Rz 937 und Rz 944). Rz 1449: Ein Terminverlust darf, wenn er aus anderen Gründen als die Nichteinhaltung eines in der Zahlungserleichterungsbewilligung vorgesehenen Zahlungstermins eintritt, frühestens zwei Wochen nach Verständigung des Abgabepflichtigen vom Eintritt des Terminverlustes wahrgenommen werden. Die Wahrnehmung…
…hievon abweichende, kraft Gesetzes zustehende (insbesondere Nachfristen; siehe Rz 38 bis Rz 50) oder bescheidmäßig zuerkannte (insbesondere Zahlungserleichterungen) Zahlungstermine berühren die Fälligkeit nicht (siehe Rz 24). Rz 2: Sofern Abgabenvorschriften nicht anderes vorsehen (zB bei Selbstbemessungsabgaben), werden Abgaben mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97…
Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…
…78 UZK) entstanden sind, sind auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und spätestens maximal 14 Tage ab Vorliegen der Grundlagen für die Abgabenberechnung buchmäßig zu erfassen und dem Zollschuldner bescheidmäßig mitzuteilen. Der Zahlungstermin ergibt sich aus Buchungstag + 3 Arbeitstage + 10 Kalendertage (Art. 108 Abs. 1 UZK).…
…für die Verbuchung der Gebarung gemäß § 214 Abs. 1 BAO maßgeblicher Zahlungstermin verbunden. Rz 1366: Wenn eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit eingemahnt werden muss, besteht eine Hemmung der Einbringung vom Eintritt der Vollstreckbarkeit an bis zum ungenützten Ablauf der zweiwöchigen Mahnfrist; bei freiwilliger Mahnung tritt die…
…sonstige Gutschriften sind, solange die Aussetzung aufrecht ist, nicht auf den ausgesetzten Betrag zu verrechnen, auch wenn es sich hiebei um die dem Zahlungstermin nach älteste verbuchte Abgabenschuldigkeit handelt. Rz 1496: Weiterhin anwendbar ist trotz Aussetzung der Einbringung etwa § 214 Abs. 8 BAO, wenn zB…
… 230 Abs. 5 BAO: Ein Rückstandsausweis darf höchstens zwei Wochen nach Verständigung des Abgabepflichtigen vom Eintritt des Terminverlustes ausgestellt werden, wenn dieser auf andere Gründe als die Nichteinhaltung eines in der Zahlungserleichterungsbewilligung vorgesehenen Zahlungstermins zurückzuführen ist (siehe Ausführungen zu § 230 Abs. 5 BAO). 3.13…
…Beförderung. Eingangsmeldungen, die vstW betreffen, für die im Steuergebiet eine Verbrauchsteuer zu entrichten ist und die von zertifizierten Empfängern mit Dauerzertifizierung abgegeben werden, werden zeitverzögert erst nach dem Zahlungstermin an den Abgangs-MS übermittelt. Diese Vorgangsweise zielt darauf ab, zu vermeiden, dass der Versender im…
…so wird jede später gebuchte Abgabenschuldigkeit, für die ansonsten ein Guthaben zur Verfügung gestanden oder hinsichtlich derer eine Zahlung oder die Verwendung einer sonstigen Gutschrift rechtzeitig gewesen wäre, mit dem Zahlungstermin (Fälligkeitstag, Zahlungsfrist oder Nachfrist) der vorzeitig getilgten Schuldigkeit versehen, sofern dieser nach dem für…
…des § 217 Abs. 5 BAO erfasst jene Fälle, in denen eine Abgabenschuldigkeit nicht bis zum Fälligkeitstag oder einem sonst maßgeblichen Zahlungstermin getilgt wurde, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art, wie zB verspätete Ansuchen um Zahlungserleichterungen oder die verspätete Einreichung von Erklärungen (VwGH 22.1.1987, 86…
…nach § 210 Abs. 4 BAO), über die im Spruch des Leistungsgebotes (insbesondere des Abgabenbescheides) abgesprochen wird. Wird ein solcher Bescheid mit Beschwerde angefochten und verschiebt die Beschwerdevorentscheidung den für die Verwirkung des Säumniszuschlages maßgebenden Zahlungstermin, so ist § 217 Abs. 9 BAO anwendbar. Beispiele: 1. Ein…
…Rz 828: Die Vertreterhaftung besteht insbesondere für Abgaben, deren Zahlungstermin (zB Fälligkeitszeitpunkt) in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt. Sie besteht aber auch für noch offene Abgabenschuldigkeiten, deren Zahlungstermin bereits vor der Tätigkeit des betreffenden Vertreters gelegen ist (zB VwGH 12.11.1997, 95/16/0155…
…Berechnungsvordruckes (Abgabenberechnung) mittels Vordruck nach Anhang 33-04 UZK-DA an die COFACE Niederlassung Austria als bürgenden Verband. Gleichzeitig werden die Abgaben buchmäßig erfasst. Bei der Setzung des Zahlungstermins ist dabei die bei der Geltendmachung des Abgabenanspruches gesetzte 6 Monatsfrist für die Entrichtung (vgl. Art…
…die Verspätung ohne Rechtsfolgen zu bleiben hat. Somit wird der Zeitpunkt der Verwirkung des ersten Säumniszuschlages hinausgeschoben, eine Hemmung der Einbringung (§ 230 Abs. 2 BAO) bewirkt und ein Terminverlust wegen Nichteinhaltung eines Zahlungstermins (§ 230 Abs. 5 in Verbindung mit § 212 Abs. 2 BAO) nicht wahrgenommen…
…weder einen Rückstand noch ein Guthaben ausweist, werden am selben Tag zuerst ein USt-Bescheid und sodann ein ESt-Bescheid mit Nachforderungen von jeweils 10.000 Euro gebucht; die Zahlungstermine treten für beide Abgaben am selben Tag ein (§ 210 Abs. 4 BAO für die USt…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…
28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…