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22 Treffer1633 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 512–51311.2.5 Mittelbare Einlagen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

11.2.5 Mittelbare Einlagen Rz 512: Ein von einer Großmuttergesellschaft unmittelbar an die Enkelgesellschaft gewährter Zuschuss aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen ist ertragsteuerrechtlich unabhängig vom Zahlungsfluss als Doppeleinlage im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG 1988, zunächst als Einlage der Großmuttergesellschaft in ihre Tochtergesellschaft und in…

LStR 2002 Rz 121229a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

… 82a EStG 1988 wird ab 1. Juli 2011 (maßgeblich ist der Zahlungsfluss) bei Weitergabe von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers (Auftrag gebendes Unternehmen) für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Bauunternehmens eingeführt. Die Haftung für lohnabhängige Abgaben knüpft zum großen Teil an dieselben Voraussetzungen wie die Haftung…

EStR 2000 Rz 4610–461913.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

13.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring Rz 4610: Bei einer Forderungsabtretung fließen Zahlungen, die der Schuldner des Zedenten unmittelbar an den Zessionar leistet, dem Zedenten im Zeitpunkt der Zahlung zu (VwGH 12.2.1965, 1767/64). Eine andere Betrachtung ist dann geboten, wenn die in…

VPR 2021 Rz 487–4943.2.4.3. Einzelfragen zum Inhalt des Local File
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…VPDG-DV sinngemäß nach den Grundsätzen des Realisationsprinzips zu verstehen, weshalb nicht auf den tatsächlichen Zahlungsfluss abzustellen wäre. Beispiel: Bestimmte unternehmensgruppeninterne Produktlieferungen gelten nach den Grundsätzen des einschlägigen Realisationsprinzips bereits am 1.10.2016 als verwirklicht, wobei eine Zahlung der Produkte erst am 1.2…

EStR 2000 Rz 3716–37229.1.2 Begünstigte Investitionen
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, sodass die Laufzeit gegebenenfalls verlängert werden muss. Eine fondsgebundene Lebensversicherung stellt kein zur Deckung des Gewinnfreibetrages taugliches Wirtschaftsgut dar. Als Anschaffungszeitpunkt ist bei Wertpapieren - unabhängig vom Zahlungsfluss und vom Zeitpunkt der Erteilung des Kaufauftrages - jener Zeitpunkt anzusehen, zu dem das Wertpapier…

EStR 2000 Rz 7310–732327.2 Außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…denen die Leistungserbringung zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe oder -veräußerung (§ 24 Abs. 6: der Betriebsaufgabe) bereits erfolgt ist. Sollte in derartigen Fällen der Zahlungsfluss oder die Rechnungslegung erst nach Betriebsaufgabe oder -veräußerung (§ 24 Abs. 6: der Betriebsaufgabe) erfolgen, sind diese Einkünfte/Umsätze nicht einzubeziehen. Beispiel: A…

EStR 2000 Rz 7936–795030.1.5.3 Unbewegliches Vermögen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…von Art. 17 Abs. 1, derzufolge durch eine im Zahlungsfluss an den Künstler zwischengeschaltete dritte Person (zB ausländische Agentur) direkt auf den Künstler durchgegriffen werden kann ("echter Künstlerdurchgriff"). In jenen Fällen, in denen die vom Veranstalter geleisteten Zahlungen an eine ausländische Agentur gezahlt werden, die…

EStR 2000 Rz 8300–831834 Mitteilungspflicht (§ 109a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…da die Mitteilung über den Zahlungsfluss im Jahr 2023 nicht die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres 2022 betrifft. Ein gesonderter Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 kommt ebenfalls nicht in Betracht, da der Zahlungsfluss im Jahr 2023 in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2023 keinen…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…fingierte Betriebsaufwendungen - dazu gehören auch überhöhte Einstandspreise - in das Ausland und hat diese Vorgangsweise zur Folge, dass die für die Entrichtung der geschuldeten Abgaben erforderlichen finanziellen Mittel durch Zahlungsfluss in das Ausland dem Zugriff der österreichischen Finanzverwaltung entzogen werden, so kann dies den Tatbestand des …

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Dienstleistungen können von allen Arbeitnehmer/innen in Anspruch genommen werden. Der Masseur rechnet die erbrachten Leistungen mit dem Arbeitgeber direkt ab; der Zahlungsfluss erfolgt unmittelbar vom Arbeitgeber an den Masseur. Ist der geldwerte Vorteil, der den Bediensteten durch die kostenlose Inanspruchnahme der Dienstleistungen erwächst, gemäß …

UmgrStR 2002 Rz 1417–14494.2.3. Steuerliche Bewertung des außerbetrieblichen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG sinngemäß Gebrauch machen (siehe Rz 900). Unter baren Entnahmen im Zeitraum zwischen Zusammenschlussstichtag und Abschluss des Zusammenschlussvertrages werden Entnahmen verstanden, die zu einem Zahlungsfluss führen. Das Ausmaß der baren Entnahmen ist insofern begrenzt, als unter Berücksichtigung der getätigten Entnahmen…

LStR 2002 Rz 75010.6.3 Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (Öffi-Ticket) gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…die Höhe der übernommenen Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte ist in das Lohnkonto aufzunehmen, um eine Nachvollziehbarkeit der Zahlungsflüsse sicherzustellen. Darüber hinaus ist ein belegmäßiger Nachweis über die Kosten des übernommenen Tickets - etwa eine Rechnung oder eine Kopie der Fahrkarte - zu den Lohnunterlagen aufzunehmen.

LStR 2002 Rz 1063542.5.7 § 19 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

42.5.7 § 19 EStG 1988 Rz 10635: § 19 EStG 1988 - Zufluss von Geschäftsführerbezügen (Rz 635) (1999) Anlässlich der großen Zahl von Insolvenzverfahren ergibt sich in der Lohnsteuerprüfungspraxis immer häufiger das Problem, ob insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern trotz Nichtauszahlung von Bezügen bereits ein Zufluss infolge…

EStR 2000 Rz 4620–462713.2 Verausgabung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

13.2 Verausgabung 13.2.1 Allgemeines Rz 4620: Der Zeitpunkt der Vereinnahmung und Verausgabung steht in einer zeitlichen Wechselbeziehung; somit gelten die Regeln über den Zufluss von Einnahmen - mit umgekehrten Vorzeichen - auch für den Abfluss von Ausgaben. Dies bedeutet, dass Ausgaben dann abgeflossen sind…

LStR 2002 Rz 632–6398.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

8.1.4 Regelung des Zuflusses in besonderen Fällen Rz 632: Vorschüsse und Vorauszahlungen von Arbeitslohn, die nicht den wirtschaftlichen Charakter eines Darlehens haben, sind gemäß § 78 Abs. 1 EStG 1988 dem Lohnzahlungszeitraum des Zufließens zeitlich zuzuordnen. Kann über Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment…

EStR 2000 Rz 4601–460913 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

13 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988) 13.1 Vereinnahmung 13.1.1 Allgemeines Rz 4601: Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen zugeflossen, sobald er die volle Verfügungsmacht über sie erhält (VwGH 17.10.1984, 82/13/0266; VwGH 22.2.1993, 92/15…

LStR 2002 Rz 6318 ZEITLICHE ZUORDNUNG VON EINNAHMEN UND AUSGABEN (§ 19 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

8 ZEITLICHE ZUORDNUNG VON EINNAHMEN UND AUSGABEN (§ 19 EStG 1988) 8.1 Zufließen von Einnahmen 8.1.1 Allgemeines Rz 631: Ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 erfolgt in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

8.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988 Rz 631a: Nachzahlungen von Pensionen gelten in den Kalendermonaten als zugeflossen, für die der Anspruch besteht. Diese Vorschrift ist auch bei der Veranlagung von Nachzahlungen entsprechender ausländischer Pensionen, für die Österreich…

EStR 2000 Rz 1030–10395.1.4 ABC der Betriebseinnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…

EStR 2000 Rz 6656–665722.4.4.3 Zuflussbesteuerung
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

22.4.4.3 Zuflussbesteuerung Rz 6656: Die Einkünfte nach § 30 EStG 1988 sind nach Maßgabe des Zufließens zu erfassen (zu Raten und Renten siehe Rz 6657) Der Zuflusszeitpunkt ist nach § 19 EStG 1988 zu bestimmen. Der Barkaufpreis gilt in jenem Zeitpunkt als zugeflossen, in…