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17 Treffer1532 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…217 Abs. 4 lit. c und 230 Abs. 3 und 5 BAO Bedeutung zu. Rz 281: Die Ausstellung des Rückstandsausweises beendet den Zahlungsaufschub. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Berechnung der Stundungszinsen (siehe Ausführungen zu § 212 Abs. 2 BAO) sowie für die Verwirkung des Säumniszuschlages…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…gilt der Zahlungsaufschub für Zwecke der Berechnung der Stundungszinsen allerdings erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229 BAO) als beendet (§ 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO), weil vor diesem Zeitpunkt Vollstreckungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden dürfen. Auf diesen über den Terminverlust hinausreichenden Zahlungsaufschub ist auch…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…und dritten Säumniszuschlages maßgeblichen Dreimonatsfristen unterbrochen. Sie beginnen nach Beendigung der Zahlungserleichterung zu laufen oder neuerlich zu laufen, es sei denn, ein Zahlungsaufschub im Sinne des § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO gilt nicht als beendet, da kein Rückstandsausweis (§ 229 BAO) ausgestellt wurde (§ 217 Abs…

UZK-IAAnhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…die zollamtliche Überwachung der Waren in der Endverwendung oder die vorübergehende Verwahrung ordnungsgemäß beendet oder bei anderen Zollvorgängen als besonderen Verfahren der Status der Waren geregelt wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des Unterzeichners die Frist von dreißig Tagen…

UZK-IAAnhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…die zollamtliche Überwachung der Waren in der Endverwendung oder die vorübergehende Verwahrung ordnungsgemäß beendet oder bei anderen Zollvorgängen als besonderen Verfahren oder vorübergehender Verwahrung der Status der Waren geregelt wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des Unterzeichners die Frist…

UZK-DAArtikel 18 Ende der Aussetzung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 18 Ende der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Die Aussetzung einer Entscheidung endet mit Ablauf des Aussetzungszeitraums, es sei denn, vor dem Ablauf des Zeitraums tritt einer der folgenden Fälle ein: a)Die Aussetzung wird aufgehoben, weil in den…

UZKArtikel 110 Zahlungsaufschub
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…

UZKArtikel 111 Aufschubfrist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…an dem der Globalisierungszeitraum endet. Sie wird um die Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte der Tage des Globalisierungszeitraums entspricht. (4) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe c gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt…

RAE Rz 519–5364.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a Abs…

RAE Rz 1430–145016. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (Fälligkeit oder eine von Gesetzes wegen zustehende oder bescheidmäßig zuerkannte Zahlungsfrist) oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…festgesetzt, dass der Zollschuldner keine längere Zahlungsfrist erhält, als er im Falle eines Zahlungsaufschubs nach Artikel 110 erhalten hätte. Die Zollbehörden können auf Antrag des Zollschuldners die Frist verlängern, wenn der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag infolge einer nachträglichen Kontrolle nach Artikel 48 bemessen wurde…

UZK-DAArtikel 253 Geltungsdauer von Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 bereits in Kraft sind Gemäß Artikel 224 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 getroffene Entscheidungen zur Gewährung eines Zahlungsaufschubs, die am 1. Mai 2016 gültig sind, bleiben wie folgt gültig: a)wenn der Zahlungsaufschub zur Anwendung…

UZK-DAAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…

EStR 2000 Rz 615720.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

20.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld Rz 6157: Erfolgt die Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich gegenüber einem EU/EWR-Staat nicht durch einen Wegzug einer natürlichen Person bzw. durch eine Übertragung eines Wirtschaftsgutes an eine andere natürliche Person, ist auf Grund eines…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

17. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) 17.1. Anwendungsbereich für die Aussetzung der Einbringung (§ 231 Abs. 1 BAO) Rz 1490: Die Aussetzung der Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht…

RAE Rz 223–2463.6. Erhebliche Härte
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Erhebliche Härte Rz 223: Das Vorliegen einer erheblichen Härte ist eine der kumulativen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung (VwGH 21.2.1989, 88/15/0045; VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Rz 224: Der deutlichste Fall einer "erheblichen Härte" ist die…

EStR 2000 Rz 7574–758228.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

28.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988) 28.6.1 Anrechnung Rz 7574: Auf die durch Veranlagung festgesetzte Einkommensteuerschuld werden angerechnet: Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen; die Anrechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Vorauszahlungen entrichtet sind. Die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte…