RIS AI
5 Treffer1524 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 6413a.12. Vermietung von Beförderungsmitteln
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…2015 gemäß § 3a Abs. 15 Z 1 UStG 1994 im Inland. Beispiel 1: Der österreichische Unternehmer Ö mit Sitz in Wien vermietet eine Yacht an einen österreichischen Privaten für die Dauer von 4 Monaten. Diese wird in Italien im Hafen von Genua übergeben. Ö hat…

LRL 2012 Rz 71–754.2. Tatbestand der Bewirtschaftung (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…Verleih und entgeltliche Ausstellung von Antiquitäten und Kunstwerken, Handel mit Weinen, Jagd, Vermietung von Luxusfahrzeugen (zB Oldtimern), Yachten oder Privatflugzeugen, Bewirtschaftung eines Schlosses (zB durch Abhaltung von Ausstellungen, Vermietung). Rz 75: Die "Schaffung einer Kapitalanlage" entspricht grundsätzlich einer in der privaten Lebensführung begründeten Neigung (VwGH…

KStR 2013 Rz 633–63613.6 Erscheinungsformen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…den Anteilsinhaber die vollen Anschaffungs-angeschafften bzw. Herstellungskosten (sowie etwaige Fremdfinanzierungskosten) des Wirtschaftsguts zuzurechnen. Dies trifft insbesondere aufhergestellten Immobilien zuder Fall sein (siehe dazu Rz 637 ff); bei sonstigen Wirtschaftsgütern ist eine Ausschüttung an der WurzelZuordnung zur außerbetrieblichen Sphäre nur in Ausnahmefällen möglich (zB Yachten).

UStR 2000 Rz 888–9236.1.16. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Motorräder, Mopeds, Fahrräder und Anhänger jeder Art) als auch Wasserfahrzeuge (zB Boote, Yachten) sowie Luftfahrzeuge. Auch beschädigte und nicht fahrbereite Fahrzeuge sowie gebrauchte Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge von historischem Wert ("Oldtimer") gelten als Fahrzeuge im Sinne der gegenständlichen Bestimmung; nicht hingegen fallen schrottreife Fahrzeuge (Wracks) hierunter…

UStR 2000Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

…Eisenbahnen, Flughäfen und Häfen (siehe 45.34-00) | 45.24 | Wasserbau | 45.24-00 | Wasserbau | | Diese Unterklasse umfasst: | | Bau von: Wasserstraßen, Häfen (einschließlich Yachthäfen), Flussbauten, Schleusen usw. Talsperren und Deiche Nassbaggerei Unterwasserarbeiten | 45.25 | Spezialbau…