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LStR 2002 Rz 495–4967.6 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung (§ 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…18 Abs. 1 Z 3 lit. a bis lit. c EStG 1988) aufgenommen wurden sowie Zinsen für solche Darlehen. Rz 496: Zur Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlich genutzten Gehöften siehe AÖFEStR 2000 Rz 6633a Nr. 72/1990.

LStR 2002 Rz 503–5057.6.3 Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

7.6.3 Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988) 7.6.3.1 Allgemeines Rz 503: Begünstigt sind sowohl die eigentlichen Errichtungskosten als auch Aufwendungen für den Ankauf eines unbebauten Grundstücks im Ausmaß einer ortsüblichen Bauparzelle zur Errichtung eines Eigenheimes oder…

LStR 2002 Rz 614–6207.14.2.2 Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…unabhängig davon, ob der Wohnungswerber oder eine Person des begünstigten Personenkreises die Sonderausgaben abgesetzt hat, so weit die rückgezahlten Beträge wieder für Zwecke der Wohnraumschaffung oder der Wohnraumsanierung vom Wohnungswerber oder einer anderen Person des begünstigten Personenkreises verwendet werden. Der Steuerpflichtige muss den Nachweis erbringen…

LStR 2002 Rz 437–4417.3 Fremdfinanzierung von Sonderausgaben bei Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

… 18 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet ist, oder dass der Steuerpflichtige von seinem Rechtsvorgänger, der seinerzeit das Darlehen zur Wohnraumschaffung bzw. Wohnraumsanierung aufgenommen und verwendet hat, die Rückzahlungsverpflichtung übernommen hat (VwGH 29.11.1994, 94/14/0093). Rz 438…

LStR 2002 Rz 5407.6.5 Ausschluss des Sonderausgabenabzuges
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.6.5 Ausschluss des Sonderausgabenabzuges Rz 540: Wurden Beträge bereits einmal als Sonderausgaben für die Wohnraumschaffung geltend gemacht, dann können diese Beträge aus einem anderen Rechtstitel nicht nochmals als Sonderausgaben abgesetzt werden (§ 18 Abs. 3 Z 3 lit. a EStG 1988). Wird zB ein…

LStR 2002 Rz 429–4317 SONDERAUSGABEN (§ 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…freiwilligen Unfallversicherung als Werbungskosten abzusetzen. Diese Prämien sind nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben zu gewähren. Beispiel 2: Ein Steuerpflichtiger beantragt, Aufwendungen für eine Eigentumswohnung als Wohnraumschaffung abzusetzen. Mangels Vorliegens der Errichtereigenschaft wird dieser Antrag abgewiesen. Es ist jedoch zu überprüfen, ob die Voraussetzungen eines…

LStR 2002 Rz 574–5777.11 Persönliche Abzugsberechtigung (§ 18 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Versicherungsprämien im Sinne des §§ 18 Abs. 1 Z 1a und 2 EStG 1988 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Der Sonderausgabenabzug steht auch dann zu, wenn innerhalb des begünstigten…

LStR 2002 Rz 580–5837.12.2 Sonderausgaben mit Höchstbetragsbeschränkungen (nur bis 2020)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufes von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen), Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie für Genussscheine und junge Aktien. Der Betrag erhöht sich um 2.920 Euro…

LStR 2002 Rz 600–6057.14 Nachversteuerung (§ 18 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…7.14.1 Allgemeines Rz 600: Gemäß § 18 Abs. 4 EStG 1988 kann es bei folgenden Sonderausgabentatbeständen zu einer Nachversteuerung kommen: Versicherungsprämien (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), Ausgaben zur Wohnraumschaffung (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. a, b und d EStG 1988), Ausgaben…

EStR 2000Einleitung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Erlass des BMF vom 12. Jänner 1990, 06 0930/1-IV/6/90, betr. die Absetzbarkeit von Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden, AÖF Nr. 72/1990. Erlass des BMF vom 28. November 1990, 06 0453/1-IV…

EStR 2000 Rz 6219–622120.2.5 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Datum der Veröffentlichung ist gemäß § 6b Abs. 5 KStG 1988 auf der Liste anzugeben. 20.2.5.3 Tilgungsträger für fremdfinanzierte Wohnraumschaffung Rz 6221: Als Tilgungsträger werden verschiedenste Formen von Kapitalanlagen bezeichnet, die zur Tilgung eines endfälligen Kredites angespart werden. Dabei werden nur die anfallenden…

EStR 2000 Rz 6662–666422.4.4.5.3 Herstellungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…RV/7104974/2017; 5.2.2025, RV/5100289/2024). Soweit Herstellungsaufwendungen im Rahmen der Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung als Sonderausgaben abgezogen worden sind, hindert dies ihre ungeschmälerte Berücksichtigung hingegenebenso nicht. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Herstellungskosten als außergewöhnliche Belastung (zB behindertengerechter Umbau, Einbau eines…

LStR 2002 Rz 12002–1200642.6.2 Betroffene Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind (siehe dazu Rz 12004). Folgende weitere Sonderausgaben: auslaufend bis 2020: Personenversicherungen, Pensionskassenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), auslaufend bis 2020: Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und -sanierung (§ 18 Abs. 1 Z 3 EStG 1988), Renten und dauernde Lasten (§ 18 Abs…

LStR 2002 Rz 534–5397.6.4.5 Herstellung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.6.4.5 Herstellung Rz 534: Herstellungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn Veränderungen an der Bausubstanz des bereits vorhandenen Wohnraumes vorgenommen werden. Die Neuschaffung von Wohnraum (zB Dachbodenausbau) fällt nicht unter diese Begünstigung, sondern kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z…

LStR 2002 Rz 90812.8.27 Wohnkosten
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

12.8.27 Wohnkosten Rz 908: Wohnungskosten hat die Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu tragen. Ihnen fehlt das Element der Außergewöhnlichkeit (VwGH 15.7.1998, 95/13/0270). Auch stellen die Kosten der Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung bzw. eines Eigenheimes eine bloße Vermögensumschichtung dar (zB…

LStR 2002 Rz 522–5287.6.4 Wohnraumsanierung
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

7.6.4 Wohnraumsanierung 7.6.4.1 Begünstigter Wohnraum Rz 522: Begünstigt sind nur Aufwendungen zur Sanierung bereits vorhandenen Wohnraumes. Die Aufwendungen für die Schaffung neuen Wohnraumes durch Dachbodenausbau, Umgestaltung von Kellerräumen, Verbau einer Loggia oder Dachterrasse usw. sind bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen Aufwendungen…

LStR 2002 Rz 529–5337.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

7.6.4.3 Umfang des Sanierungsaufwandes Rz 529: Zur begünstigten Wohnraumsanierung zählen die Instandsetzung (einschließlich energiesparender Maßnahmen) sowie die Herstellung. Voraussetzung für einen begünstigten Aufwand ist das Vorliegen eines Verbesserungsbedarfes. Dieser liegt zB dann nicht vor, wenn zusätzlich zu einer bestehenden funktionsfähigen Heizungsanlage ein…

LStR 2002 Rz 334–3365.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.9.4.7 Abzugsfähige Aufwendungen Rz 334: Als Werbungskosten im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer kommen insbesondere anteilige Mietkosten, anteilige Betriebskosten (Beheizung, Beleuchtung, sonstige Betriebskosten), bei Eigenheimen oder Eigentumswohnungen anteilige Absetzung für Abnutzung sowie anteilige Finanzierungskosten in Betracht. Eine Berücksichtigung der Absetzung für Abnutzung…

LStR 2002 Rz 506–5187.6.3.2 Errichtereigenschaft
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

7.6.3.2 Errichtereigenschaft Rz 506: Sonderausgaben für Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung liegen nur vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude herstellt oder herstellen lässt. Rz 507: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, die Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber…

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

4.2.2 Wohnraumbewertung ab 1. Jänner 2013 (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 366290/20122024) Rz 149: § 2 (1) Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Wohnraum kostenlos oder verbilligt zur Verfügung…