…zulässt, sind Umwege erforderlich, die höhere Kosten verursachen. Rz 5171: Den Betriebseinnahmen steht die Wirtschaftserschwernis als Belastung gegenüber. Deshalb kann zum Ausgleich in die Vermögensübersicht am Schluss des betreffenden Wirtschaftsjahres ein Passivposten in Form eines Rechnungsabgrenzungspostens bis zur Höhe der erhaltenen Entschädigung eingesetzt werden, der…
…Rz 6824 (unter Außerachtlassung der lohnsteuerlichen Spezifika, vor allem der Versteuerung gemäß § 67 EStG 1988). Wirtschaftserschwernisse Rz 6885: Siehe Rz 5170 f. Wirtschaftsgut Rz 6886: Wird ein Wirtschaftsgut oder ein Kundenstock veräußert, ist der daraus resultierende Ertrag nicht unter § 32 EStG 1988 zu subsumieren (vgl…
…1 Z 33 EStG 1988 steuerfreien Wertminderung oder sonstige Umstände betrifft, zB Entschädigungen für Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse, Wegebenützung oder für eine temporäre Nutzung einer Liegenschaft als Lagerplatz, die dem von der Rechtseinräumung unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer oder Grundstücksbewirtschafter zufließt. Erfasst sind auch Optionsentgelte aus der Einräumung einer…
…oder absolute Nutzungsverbote, erhöhte Aufwendungen, Wirtschaftserschwernisse und allfällige Entschädigungen bei der Feststellung des Einheitswertes nicht zu berücksichtigen. 15.8.2.2 Betriebsaufgabe Rz 5178: Im Hinblick auf die gesetzliche Regelung der Einheitsbewertung könnte eine Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe wohl nur dann angenommen werden, wenn die unter…
…Bestandteil der Einkünfte aus der Veräußerung und somit von der Steuerbefreiung nicht erfasst (vgl. Rz 5170 ff zu Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse). Zum Begriff "behördlicher Eingriff" siehe Rz 7371 f. Ein behördlicher Eingriff liegt auch dann vor, wenn er sich auf Grund von gesetzlichen Vorschriften ergibt…
…4250). Aufzählung von Betriebseinnahmen, die zusätzlich zur Pauschalierung zu erfassen sind (Rz 4176 bis 4185). Über das laufende Jahr hinausgehende Einmalentschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse sind dann gesondert anzusetzen, wenn es aus diesem Grund zu einer Verminderung des Einheitswertes gekommen ist (Rz 4182); Veräußerung von…
…30a EStG 1988 unterliegen. Buchführende Steuerpflichtige können nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung (und damit unabhängig von der betrieblichen Einkunftsart) in Höhe der Entschädigung für die Wirtschaftserschwernisse einen Passivposten in Form eines Rechnungsabgrenzungspostens bilden, der verteilt auf die Jahre der Wirtschaftserschwernis, längstens auf 20 Jahre…
…Dabei ist es unerheblich, ob diese beim Empfänger als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechtes oder als Entschädigung für Bodenwertminderung, Wirtschaftserschwernisse usw. zu behandeln sind. 4.2.1.2.4 Abnutzbares Anlagevermögen Rz 613: Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind solche, die einem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen…
…1829/65; VwGH 8.6.1979, 2042/78), Ersatz des Ertragsausfalls (VwGH 8.6.1979, 2042/78), Wirtschaftserschwernisse (VwGH 24.2.1961, 3045/58), siehe Rz 5170 f. Dazu kommen weitere Passivposten in Zusammenhang mit so genannten vorbelasteten Einkünften (Einnahmen); siehe Rz 3303. Rz 2413…
…für die Einräumung eines Schipistenservituts, Entschädigungen für die Duldung des Fortbestandes der durchgeführten Geländeänderungen, Entgelt für die Einräumung des Rechtes der Wegbenützung, Entgelt für die Einräumung eines Wassermitbenutzungsrechtes. Entschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse Rz 4182: Grundsätzlich sind bei der Vollpauschalierung Entschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse…
…für Nutzungsbeschränkungen und für Wirtschaftserschwernisse.. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn EntschädigungenEntschädigungen aufgrund von Wirtschaftserschwernissen für einen längeren Zeitraum können bei buchführenden Land- und Forstwirten nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung durch Ansatz und gleichmäßige Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens periodengerecht abgegrenzt werden (siehe Rz 5171…
…wenn die Bodenwertminderung auf Grund einer Maßnahme im öffentlichen Interesse eintritt (siehe dazu Rz 1038, Rz 6653 und Rz 8207b). c) Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei buchführenden Land- und Forstwirten kann eine Einmalentschädigung auf 20 Jahre verteilt werden (Rz…
…Mast 3.3.4.3.1. Flächenberechnung [Grafik] 3.3.4.3.2. Bodenwertminderung, Wirtschaftserschwernis [Grafik] 3.3.4.4. Auswertung, Zusammenfassung [Grafik] 1) Die Aufteilung des 50.000 € übersteigenden Betrages von 28.933,13 € erfolgt entsprechend dem ermittelten Aufteilungsprozentsatz…
4.4.3.2 Einzelfälle Anschaffung oder Herstellung Rz 665: Aufwendungen zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren und nichtabnutzbaren Anlagegütern dürfen nicht im Zeitpunkt der Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden (VwGH 16.6.1987, 86/14/0190). Sie sind im Anlagenverzeichnis zu erfassen und bei…