…Wirkung zu. 9.6.1.2. Nichtstattgabe des Zahlungserleichterungsansuchens (§ 217 Abs. 4 lit. b in Verbindung mit § 230 Abs. 2 BAO) Rz 941: Nach § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO steht dem Abgabepflichtigen eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe (§ 97 BAO) des dem zeitgerecht…
…7 zweiter Satz BAO zeitgerechten Aussetzungsantrag nicht stattgegeben, so bleibt die durch die Antragstellung bewirkte Hemmung (§ 230 Abs. 6 BAO) im Hinblick auf § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO in Verbindung mit § 230 Abs. 2 BAO bis zum Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe des den…
…Abgabepflichtigen im Einzelfall mit der zeitgerechten Entrichtung verbunden zu sein; sie muss sohin in den besonderen Umständen der konkreten Besteuerungsangelegenheit, nicht in allgemein wirkenden Normen ihren Grund haben (VwGH 21.9.1981, 81/17/0069). Rz 228: Die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung (mit Wiederaufnahmeantrag…
…die Abweisung von Aussetzungsanträgen und Vorlageanträgen (§ 264 BAO) gegen Aussetzungsanträge abweisende Beschwerdevorentscheidungen kommt dem § 212a Abs. 4 BAO zufolge die Wirkung einer Einbringungshemmung zu. 16.10. Vollstreckungsbescheid (§ 230 Abs. 7 BAO) Rz 1454: Gemäß § 230 Abs. 7 BAO kann die Abgabenbehörde eine auf Grund des…
…BAO zeitgereicht eingebracht worden ist. Rz 1443: Eine aufschiebende Wirkung iSd § 230 Abs. 4 BAO ist in der Regel nur dann nicht zuzuerkennen, wenn bei einem iSd § 230 Abs. 3 BAO zeitgerecht eingebrachten Zahlungserleichterungsansuchen die Voraussetzungen für einen Vollstreckungsbescheid (vor Erledigung dieses Ansuchens) vorliegen würden…
…für die Stellung eines Vorlageantrages zustehenden Frist (§ 264 Abs. 1 BAO), einbringt (§ 212a Abs. 7 BAO in Verbindung mit § 217 Abs. 4 BAO). Hinsichtlich der Hemmungswirkung siehe Rz 1434. Rz 534: Die Säumniszuschlagsverpflichtung wird durch einen Aussetzungsantrag nur dann hinausgeschoben, wenn er zeitgerecht im Sinne…
…bei Vornahme der Aussetzung, Lastschrift bei Wiederaufnahme der Einbringung). 17.3. Wirkung der Aussetzung der Einbringung Rz 1493: Die Wirkung einer Aussetzung der Einbringung besteht darin, dass die betroffene Abgabenschuldigkeit ganz oder zum Teil aus der laufenden Verbuchung der Gebarung herausgenommen wird. Die Höhe des…
…406: Ein Aussetzungsantrag ist ein Anbringen iSd § 85 BAO und unterliegt somit der Entscheidungspflicht des § 85a BAO. Rz 407: Bezieht sich ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung auf mehrere Abgabenbeträge, so kann es sein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aussetzung bei einem Abgabenbetrag gegeben…
…Wirkungen eines Ansuchens um Zahlungserleichterung Rz 214: Ein vom Abgabepflichtigen gestelltes Ansuchen um Zahlungserleichterung ist, wenn es zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3 BAO eingebracht wurde, für den Beginn des Zeitraumes, für den Stundungszinsen zu entrichten sind, maßgeblich, (Rz 297 und Rz 298), kann eine Hemmung…
…39 Buchstabe d des Zollkodex nicht erfüllt ist, so wird die AEOC-Bewilligung dieser Person ausgesetzt, während ihre AEOS-Bewilligung gültig bleibt. Wird eine Entscheidung in Bezug auf eine Person, die sowohl ein AEOS als auch ein AEOC ist, nach Artikel 16 Absatz 1 ausgesetzt…
Artikel 45 Aussetzung der Vollziehung (1) Die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten…
…hervor, welche die Einbringung einer Abgabenschuld zu gefährden oder zu erschweren drohen, so ist gemäß § 230 Abs. 7 BAO mit Vollstreckungsbescheid vorzugehen. Mit der Bekanntgabe dieses Bescheides treten Zahlungserleichterungen außer Kraft. Rz 287: Auch die mit einem zeitgerecht eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterung zwingend verbundene Hemmungswirkung (…
…Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine Entscheidung über den Antrag auf Erlass…
…Vollstreckung hemmenden Wirkung hinausgeschoben (VwGH 18.12.1992, 89/17/0083; VwGH 11.8.1993, 93/13/0156). Das Gleiche gilt für Anträge auf Aussetzung der Einhebung und Bewilligungen von Aussetzungen der Einhebung (§ 212a BAO). Rz 25: Hängt die Fälligkeit einer Abgabe von einer Bescheidzustellung…
…93/16/0192). Rz 1801: Während für die Nachsicht (§ 236 BAO) das Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen bei allen Mitschuldnern gefordert wird, genügt es für eine Maßnahme nach § 237 BAO, wenn die Billigkeitsgründe lediglich in der Person des antragstellenden Gesamtschuldners gelegen sind (VwGH 30.3.20008…
…aufschiebende Wirkung gemäß § 230 Abs. 4 BAO zuerkannt werden kann. Der Antrag löst keine Stundungszinsenpflicht aus. 3.15.2. Ende des Zeitraumes, für den Stundungszinsen zu entrichten sind Rz 299: Der Zeitraum, für den Stundungszinsen zu entrichten sind, endet im Fall der Bewilligung einer Zahlungserleichterung…
…eine Steuerlastverschiebung getroffen wird (Rz 1532) die Drittelgrenze durch Ausgleichszahlungen überschritten, liegt eine Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen des Art. V UmgrStG vor, die zum Veräußerungs(Aufgabe)tatbestand des § 24 Abs. 7 EStG 1988 bei der Personengesellschaft (für alle Gesellschafter) zum Teilungsstichtag führt. Zu den steuerlichen Wirkungen…
Artikel 18 Ende der Aussetzung (Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Die Aussetzung einer Entscheidung endet mit Ablauf des Aussetzungszeitraums, es sei denn, vor dem Ablauf des Zeitraums tritt einer der folgenden Fälle ein: a)Die Aussetzung wird aufgehoben, weil in den…
…Inhaber der Entscheidung Zeit für die Ergreifung von Maßnahmen zu geben, damit er die Bedingungen oder Pflichten erfüllen kann; c)der Inhaber der Entscheidung eine Aussetzung beantragt, da er vorübergehend nicht in der Lage ist, die mit der Entscheidung verbundenen Bedingungen oder aus ihr erwachsenden…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…