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6 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5096–510515.1.9 Weinbau
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…man die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten) und die Verarbeitung von Wein einschließlich der Vermarktung. Als Weingärten gelten auch stillgelegte Flächen. 15.1.9.1 Abgrenzung zum Nebenbetrieb Rz 5097: Erzeugt ein Winzer auch Schaumwein, Sekt oder Edelbrände…

KStR 2013 Rz 198–2092.9 Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (§ 5 Z 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

… 5 Z 9 lit. b KStG 1988 sieht eine Befreiung für Winzergenossenschaften vor. Werden die nachfolgenden Voraussetzungen für die Steuerbefreiung im gesamten Besteuerungszeitraum nicht vollständig erfüllt, unterliegen auch diese Genossenschaften der Körperschaftsteuer. 2.9.1.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Rz 200: Die Bestimmungen…

KStR 2013 Rz 1396–139825.4 Genossenschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 5 Z 9 lit. a und b KStG 1988). Rz 1397: Insbesonders ist für die steuerliche Qualifizierung eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Arten von Genossenschaften notwendig: Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Verwertungsgenossenschaften und Nutzungsgenossenschaften: Diese Genossenschaften (zB Molkereigenossenschaften, Winzergenossenschaften einerseits und Zuchtgenossenschaften, Weidegenossenschaften, Maschinengenossenschaften andererseits) sind vorrangig…

EStR 2000 Rz 4249–425011.3.10 Wechsel der Pauschalierungsmethode oder der Gewinnermittlungsart
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…für teilpauschalierte Winzer und Gärtner sowie für den Betrieb eines Mostbuschenschankes. Im Übrigen siehe zum Wechsel der Gewinnermittlungsart Rz 689 ff. Der Ausschluss eines Übergangsgewinnes im Falle des Wechsels der Pauschalierungsmethode gilt auch für einen Wechsel der Pauschalierungsmethode im Zuge des Wechsels von der Anwendung…

VereinsR 2001 Rz 728–7566.3 Werbeabgabe (WerbeAbgG 2000)
geltende FassungRichtlinien12.01.2004

…oder gerichtlicher Verpflichtung Eigenwerbung fällt nicht unter die Werbeabgabe. Beispiel 1: Vereinsbezeichnung auf "Firmenwagen" des Vereines Beispiel 2: Ein Verein als Zusammenschluss mehrerer Winzer legt einen gemeinsamen Werbeprospekt auf, wobei die Winzer als Mitglieder die anteiligen Kosten tragen. Die Werbung gilt als Eigenwerbung der Winzer…

EStR 2000 Rz 4155–416211.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…5154. Rz 4159: Der Abzug der pauschal ermittelten Betriebsausgaben darf nur bis zur Höhe der Betriebseinnahmen erfolgen. Der Winzer kann daher einen allfälligen Verlust aus Weinbau nur geltend machen, wenn er die gesamten tatsächlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Weinbau und den anderen land- und forstwirtschaftlichen…