RIS AI
6 Treffer1540 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 568–57213.1.3 Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers oder einer ihm nahe stehenden Person zu Lasten der Körperschaft (siehe Rz 601 bis 606) und das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung (siehe Rz 607 bis 608). Rz 569: Die verdeckte Ausschüttung setzt jedoch nicht voraus…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind - neben der Eigentums- oder Nahebeziehung zwischen den beteiligten Personen - das objektive Tatbild der Bereicherung des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person zu Lasten der Gesellschaft und das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung (KStR 2013 Rz 568)…

KStR 2013 Rz 600–60813.4 Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Verminderung des Gesellschaftsvermögens durch den Anteilsinhaber akzeptiert hat (VwGH 27.5.1999, 96/15/0018). Eine auf Vorteilszuwendung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft liegt auch dann vor, wenn der Zuwendung das Verlangen Dritter (zB Bank, Subventionsgeber) nach Erbringung von Gesellschafterbeiträgen zur Sanierung einer gesellschaftlich verbundenen Körperschaft…

LStR 2002 Rz 83812.4 Katastrophenschäden (§ 34 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…die sich als - wenn auch außergewöhnliche - Folge eines potentiellen Risikos oder einer potentiellen Betriebsgefahr darstellen, dassdas der Steuerpflichtige durch seine freie Willensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…keine Grundlage, diese Willensentscheidung nachträglich umzudeuten. Eine spätere "Umqualifikation" der entgeltlichen auf eine unentgeltliche Übertragung kommt daher nicht in Betracht. Wurde die Übertragung vor dem 16.11.2021 seitens des Steuerpflichtigen abweichend von der in Rz 134b und Rz 6625 in der Fassung vor dem…

KStR 2013 Rz 799–805GmbH und Stille Gesellschaft
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…einem unangemessen hohen Preis, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Wird vor dem Kauf ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen eingeholt, ist dies für die Frage der subjektiven Willensentscheidung zu berücksichtigen. War der Körperschaft nicht bekannt, dass das Gutachten überhöhte Werte beinhaltet, kann eine verdeckte Ausschüttung…