3.8 Anhang Rz 137b: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Steuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Privilegien: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24…
…30. Juni 2021) eine Entlastung von der Normverbrauchsabgabe vorgesehen. Außerdem besteht nach § 2 Abs. 1 Z 11 KfzStG 1992 sowie aufgrund von Staatsverträgen wie dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, bzw. dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969…
…auf alle für die abgabenfreie Einfuhr relevanten Umstände, wie beispielsweise auf die Anzahl der abgabenfreien Beförderungsmittel, auf die Dauer der Übertragungssperrfrist, oder auf die Möglichkeit der Einfuhr von Ersatzfahrzeugen. Für diplomatisches Personal von Vertretungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, das Nichtgemeinschaftswaren einführt, gilt: Führt beispielsweise der deutsche Botschafter…
…Vertragsstaaten Rz 319: Abschn. 3.4.2.1 findet im Hinblick darauf, dass das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 als Kodifikation des Völkergewohnheitsrechts auf dem Gebiet der diplomatischen Beziehungen anzusehen ist, auch im Verhältnis zu Staaten Anwendung, die nicht Vertragsstaaten des…
…Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates 1) nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, sonstige konsularische Vereinbarungen oder der New Yorker Konvention vom 16. Dezember 1969 über Spezialmissionen Anspruch…
…der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, sonstige konsularische Vereinbarungen oder der New Yorker Konvention vom 16. Dezember 1969 über Spezialmissionen Anspruch…
…werden (§ 89 Abs. 1 lit. c ZollR-DG in Verbindung mit Art. 37 Abs. 2 Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966 und Art. 50 Abs. 2 Wiener Konsularrechtskonvention, BGBl. Nr. 318/1969). Die Abgabenfreiheit ist hinsichtlich zum Verbrauch bestimmter Waren auf jene Mengen beschränkt, die…
1. Rechtsgrundlagen -Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 - erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. -Erste Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011 - 1. AußWV 2011), BGBl…
2. Befreiungsbestimmungen nach AbkommenBefreiungen durch Einräumung von Privilegien 2.02.1. Anwendung der Befreiungsbestimmungen im Abschnitt 2. (1) Die Befreiungsbestimmungen sind ohne zusätzliche Dokumente oder Anträge anzuwenden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinweis: Befreiungen, die für Einzelpersonen der Organisationen gelten, sind hier nicht berücksichtigt…
11.8. Waren für andere ausländische Dienststellen in Österreich (330) 11.8.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf (siehe Abschnitt 0.2.6., Kurznummer 9930 1600), und die für die inländischen Anschlussstrecken, Anschlussstationen und den Betriebsdienst ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen bestimmt sind (§ 90…
…Komitee für die Auswanderung aus Europa, BGBl. Nr. 530/1980; Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966 (näheres siehe Abschnitt 3.4.2.1); Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969 (näheres siehe Abschnitt 3.4.2.3); Protokoll über die…
3. Befreiungen durch Privilegien und ImmunitätenAbkommen zur Hilfeleistung 3.03.1. Anwendungsvorschriften und RechtsgrundlagenAnwendung 3.0.1. Rechtsgrundlage Allgemeine Rechtsgrundlage ist(1) Im Katastrophenhilfefall werden außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen bei der Verbringung von Waren aus dem Gemeinschaftsgebiet bzw. in das Bundesgesetz überGemeinschaftsgebiet (auch die EinräumungRückbringung von Privilegien…
3.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen Rz 137a: Zum Progressionsvorbehalt bei unbeschränkter Steuerpflicht ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 siehe EStR 2000 Rz 7597a. Botschaftspersonal - Besteuerung sonstiger Bezüge Soweit Bedienstete der in Österreich errichteten diplomatischen Missionen steuerpflichtig sind, erfolgt ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im…
2.3. Interbus-Übereinkommen (1) In dem Bestreben, die Entwicklung des grenzüberschreitenden Verkehrs in Europa zu fördern und insbesondere seine Organisation und Durchführung zu erleichtern, hat die Europäische Gemeinschaft mit bestimmten Drittstaaten das Interbus-Übereinkommen abgeschlossen. Durch dieses Übereinkommen erfolgt eine harmonisierte Liberalisierung bestimmter grenzüberschreitender…
2.4. Einfuhrbeschränkungen für Kulturgut nach dem Kulturgüterrückgabegesetz (1) Die Einfuhr eines Kulturgutes nach Österreich ist unrechtmäßig und verboten, wenn das Kulturgut aus einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat unrechtmäßig verbracht wurde und diese Verbringung auch im Zeitpunkt der Einfuhr nach Österreich unrechtmäßig wäre. (2) "Vertragsstaat" ist…
…Organisationen mit Amtssitz in Österreich, die im Anwendungsgebiet eingerichtet sind, genießen die gleichen Privilegien, wie sie diplomatischen Vertretungsbehörden in Österreich eingeräumt werden (siehe Abschnitt 11.1.), soweit im betreffenden Amtssitzabkommen nicht Abweichendes vorgesehen ist. 11.4.3. Verfahrenshinweise 11.4.3.1. Antrag und Zollanmeldung …
3.6 Steuerbefreiungen im Zusammenhang mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen 3.6.1 Völkerrechtlich privilegierte Personen 3.6.1.1 Einrichtungen Rz 120: Zu den völkerrechtlich privilegierten Personen gehören die in Österreich akkreditierten diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungsbehörden, die Vertretungen der Europäischen Union in Österreich…
…Heizmaterialien, und Baumaterialien zum Bau oder Umbau von Gebäuden (einschließlich von Waren, die als Einrichtungsstücke mit den Gebäuden fest verbunden werden), die zum ausschließlichen Ge- oder Verbrauch der im Anwendungsgebiet befindlichen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich dienen (§ 89 Abs. 1…
4.4.9. Besonderheiten für bestimmte Warenkategorien 4.4.9.1. Tabakwaren Personen oder Personenvereinigungen, die Tabakwaren im Sinne des TabStG 2022 (Tabakwaren) an Letztverbraucher abgeben (zB Tabaktrafikanten), dürfen keine Tabakwaren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS zu gewerblichen Zwecken beziehen, in Gewahrsame halten…
2.3.2. Durchfuhrbeschränkungen (1) Für die Durchfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist gemäß § 1 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz eine Bewilligung des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung III/3, erforderlich. Die Bewilligung kann…