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7 117 Treffer402 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Umgr 1; vgl. § 2 Abs. 2 zweiter Satz UmgrMV). Elektronische strukturierte Meldungen über FinanzOnline (§ 2 Abs. 2 erster Satz UmgrMV) von nach dem 30.6.2025 vertraglich unterfertigten Einbringungen gelten hingegen stets als bei der nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 UmgrStG zuständigen Abgabenbehörde eingereicht;…

LStR 2002 Rz 12031–1203242.6.4.4 Rückerstattung einer Zahlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…im Rahmen eines bescheidförmigen Verfahrens zu unterscheiden. Rz 12037: Folgenden Organisationen wird gemäß § 10 Z 1 der Verordnung der Zugang für die FinanzOnline-Teilnahme von der Finanzverwaltung ohne Antrag ermöglicht: 1.Eine Organisation, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen als spendenbegünstigt ausgewiesen ist (…

LStR 2002 Rz 12036–1204742.6.5.3 Datenübermittlung in FinanzOnline
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Rahmen eines bescheidförmigen Verfahrens zu unterscheiden. Rz 12037: Folgenden Organisationen wird gemäß § 10 Z 1 der Verordnung der Zugang für die FinanzOnline-Teilnahme von der Finanzverwaltung ohne Antrag ermöglicht: 1.Eine Organisation, die auf der HomepageWebseite des Bundesministeriums für Finanzen als spendenbegünstigt ausgewiesen ist (…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung 3.13.1. Durch Terminverlust Rz 278: Eine Zahlungserleichterung erlischt durch Terminverlust wegen Nichteinhaltung eines Ratentermins oder Nichteinhaltung einer in den Spruch des Zahlungserleichterungsbescheides aufgenommenen Bedingung. Rz 279: Ist durch Nichteinhaltung eines Ratentermins oder durch Nichteinhaltung einer in den Bescheid…

LStR 2002 Rz 12055–1205742.6.5.6 Nachholung einer Übermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…anderer Betrag alsseine Identifikationsdaten korrekt bekannt gegeben. Es erfolgte jedoch keine Datenübermittlung, wie A vor Abgabe seiner Steuererklärung für 2017 in FinanzOnline festgestellt hat. A wendet sich an die Organisation X mit der in der Bekanntgabe durchBitte um Nachholung. Die Organisation X ist dazu verpflichtet…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

42.5.11a § 41 EStG 1988 Rz 10909: § 41 EStG 1988 - Pflichtveranlagung bei überschneidenden Bezügen, wenn das steuerpflichtige Einkommen unter Euro 10.900 liegt (Rz 909) (2008) Der Steuerpflichtige erzielte im Kalenderjahr 2007 folgende Einkünfte: 01.01. bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von…

LStR 2002 Rz 12051–1205442.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…von 200 € gespendet und seine Identifikationsdaten korrekt bekannt gegeben. Es erfolgte jedoch keine Datenübermittlung, wie A vor Abgabe seiner Steuererklärung für 2017 in FinanzOnline festgestellt hat. A wendet sich an die Organisation X mit der Bitte um Nachholung. Die Organisation X ist dazu verpflichtet…

UStR 2000 Rz 285021.11. Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat stellt, hat diesen Antrag ausnahmslos elektronisch über Finanz-Online einzureichen. Besteht im Inland eine Organschaft, hat jede Organgesellschaft mit aufrechter UID-Nummer einen FinanzOnline-Zugang für das Vorsteuererstattungsverfahren, über den die für die jeweilige Gesellschaft zustehenden Vorsteuern…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

4.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005) Rz 127: Ist zwischen der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet, können die Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG von…

ZK-0612Anlage 2 - gestrichen
geltende FassungRichtlinien01.12.2013

Anlage 2 - Fax an WB Fallback-Endegestrichen Betreff: Ende des Fallbackverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren ! Werte e-zoll-Anwender ! Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist wieder funktionsfähig. Ihre Anmeldungen und sonstigen Anträge werden daher wieder elektronisch verarbeitet. Wir danken für Ihr Verständnis…

LStR 2002 Rz 1391–139241.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

41.9 Rückforderung der Prämie (§ 108g Abs. 5 EStG 1988) Rz 1391: Zu Unrecht erstattete Prämien sind vom Steuerpflichtigen rückzufordern. Als zu Unrecht erstattet gilt eine Prämie auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach Ablauf der Bindungsfrist von 10 Jahren die Auszahlung der aus seinen Beiträgen…

EStR 2000 Rz 7512–751328.2 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung (§ 40 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

28.2 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung (§ 40 EStG 1988) 28.2.1 Allgemeines Rz 7512: Die Einkommensermittlung und eine sich daraus ergebende Gutschrift der Negativsteuer (siehe LStR 2002 Rz 811) erfolgt (grundsätzlich) im Wege der Veranlagung. Wurden im Antragsjahr keine nichtselbständigen Einkünfte Einkommen…

LStR 2002 Rz 12058–1206342.6.6 Berücksichtigung im Abgabenverfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Der Zuwendende kann sich vor Bescheiderlassung in FinanzOnline darüber informieren, welcher Betrag von einer konkreten Organisation übermittelt wurde (siehe Rz 12059). Rz 12059: Ungeachtet dieser abgestuften Zugriffsmöglichkeit für die Finanzverwaltung in Bezug auf die konkret übermittelnde Organisation kann sich der Zuwendende in FinanzOnline darüber informieren…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

17. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) 17.1. Anwendungsbereich für die Aussetzung der Einbringung (§ 231 Abs. 1 BAO) Rz 1490: Die Aussetzung der Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht…

AL-10001. Allgemeine Weisungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…2a Altlastensanierungsgesetz. (3) Für die Anwendung AbisZ wird als Bedienungs- und Ausfüllhilfe sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten (in FinanzOnline) als auch für die Zollämterdas Zollamt Österreich (im BMF-Portal) jeweils auf der "Altlastenbeitrag Verbrauchsteuer Internet Plattform" (VIPplus) unter dem Menüpunkt "Hilfe" ein Anwenderhandbuch zur Verfügung stehen…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator Rz 1698: Die Ausführungen in der Kraftfahrzeugsteuer zu Oldtimern und zur Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator (siehe Rz 1508 ff) sind sinngemäß anzuwenden. D.4.3. Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge Rz 1699: Die Ausführungen in der…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988§ 41 Abs. 2a EStG 1988) Rz 912e: Gemäß §§ 41 Abs. 2a EStG 1988 41 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, wenn bis 30. Juni des Folgejahres keine Steuererklärung…

EStR 2000 Rz 1323–13305.5.4a.5 Verfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…I Nr. 137/2017, im Wege von FinanzOnline zu übermitteln. Das Antrags- und Meldeformular gilt für alle (in- und ausländischen) Einrichtungen. Wird der gesetzlich vorgesehene Weg der Einreichung nicht eingehalten und die Spendenbegünstigung in anderer Form beantragt, liegt verfahrensrechtlich kein Antrag vor, sodass auch eine…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…