12.8.8 Begräbniskosten Rz 890: Gemäß § 549 ABGB gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie sind demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Ist kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so haften hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Finden…
3.3.21 Freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers zu Begräbniskosten (§ 3 Abs. 1 Z 19 EStG 1988) Rz 101: Sowohl freiwillige Zuwendungen an den Arbeitnehmer zu den Begräbniskosten (zB Grabstein, Beerdigung, Totenmahl) für dessen (Ehe-)Partner oder dessen Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 als…
22.4.4 Ermittlung der Einkünfte 22.4.4.1 Altgrundstücke, Neugrundstücke Rz 6654: Entscheidend für die Ermittlung der Einkünfte und den Umfang der Steuerpflicht ist, ob es sich handelt um Altgrundstücke oder Neugrundstücke. Maßgebender Stichtag ist dabei der 31.3.2012. Grundstücke, die zum…
4.2. Särge, Urnen und Grabschmuck (C41) 4.2.1. Särge und Urnen Abgabenfrei sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener (Art. 113 ZBefrVO; Kurznummer 9930 1400). Leere Särge und Urnen sind von der Befreiung nicht umfasst. 4.2.2. Grabschmuck 4…
2. Abfertigungsvoraussetzungen 2.1. Anwendungszeitpunkt Die Bestimmungen der im Abschnitt 0.1. genannten Abkommen finden im Zeitpunkt der Verbringung von Leichen nach oder durch Österreich Anwendung. 2.2. Leichenpass (1) Für die Ausstellung eines Leichenpasses ist die zuständige Behörde des Todesortes oder des Ortes der…
1. Gegenstand 1.1. Leichenbeförderung nach internationalen Abkommen (1) Gemäß den Bestimmungen des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung sowie des Europarat-Übereinkommens über die Leichenbeförderung bedarf es zur Beförderung von Leichen solcher Personen, die auf dem Gebiet eines der Teilnehmerstaaten dieser Abkommen verstorben sind, eines Leichenpasses…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für den Transport von Leichen aus dem Ausland nach Österreich sind 1.das Internationale Abkommen über Leichenbeförderung, BGBl. Nr. 118/1958; 2.das Europarat-Übereinkommen über die Leichenbeförderung, BGBl. Nr. 515/1978. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union…
12.4.5 Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände (ausgenommen PKW, siehe Rz 838e) Rz 838d: Zu den Kosten für die Ersatzbeschaffung durch die Katastrophe zerstörter Vermögensgegenstände zählen beispielsweise: erforderlicher Neubau des gesamten Wohngebäudes oder von Gebäudeteilen, Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Neuanschaffung von Kleidung oder Geschirr…