1.3. Erneuerung, Änderung 1.3.1. Antrag/Erteilung Art. 164 UZK-DA Zur Erneuerung/Änderung einer Bewilligung genügt ein einfacher schriftlicher Antrag, der insbesondere den Hinweis auf die frühere Bewilligung und gegebenenfalls die für deren Änderung erforderlichen Angaben enthält (Art. 164 UZK-DA). Wenn…
6. Nacherhebung von Abgaben; Rückzahlung von Sicherheiten Bei Zollkontingentabfertigungen (dh. bei Kontingentanträgen, welche im Rahmen einer Zollabfertigung gestellt wurden und bei denen sich die Erstattung unmittelbar aus den von Brüssel übermittelten Ziehungsergebnissen ergibt) erfolgt die Nacherhebung von Abgaben für das gesamte Anwendungsgebiet durch die Kontingentstelle…
3.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung 3.13.1. Durch Terminverlust Rz 278: Eine Zahlungserleichterung erlischt durch Terminverlust wegen Nichteinhaltung eines Ratentermins oder Nichteinhaltung einer in den Spruch des Zahlungserleichterungsbescheides aufgenommenen Bedingung. Rz 279: Ist durch Nichteinhaltung eines Ratentermins oder durch Nichteinhaltung einer in den Bescheid…
1.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung 1.3.1. Anwendungsbereich Art. 163 UZK-DA Laut Art. 163 Abs. 1 Buchstabe b UZK-DA ist im Verfahren der Endverwendung der Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (vereinfachtes Bewilligungsverfahren) nur dann zulässig, wenn…
2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…
4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…
2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…
4. Überwachung 4.1. Nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen (1) Anträge auf nachträgliche Ausstellung von Rückwarennachweisen sind bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle einzubringen. (2) Bei Dreieckverkehren (siehe Abschnitt 1.4.) mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der…
19.8. Ermessen Rz 1683: Bejaht die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Unbilligkeit in der Einhebung einer Abgabe bzw. im Behalten einer bereits entrichteten Abgabe (siehe Rz 1627 bis Rz 1629), so schließt sich daran die Ermessensentscheidung, die dem § 20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
1.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO) 1.2.5.1 Allgemeines 1.2.5.1.1 Eintritt des Verlustes abgabenrechtlicher Begünstigungen Rz 184: Das Unterhalten eines Gewerbebetriebes oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (vgl. § 44 Abs. 1 BAO), eines begünstigungsschädlichen Betriebes…
19.6. § 236 BAO 19.6.1. Nachsicht nur für fällige Abgabenschuldigkeiten Rz 1620: Nur fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag ganz oder zum Teil nachgesehen werden. Für die Nachsicht einer festgesetzten Abgabe ist zwar die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung, doch erscheint es in der…
6. Sanktionen Erfüllt der Inhaber einer AEO-Bewilligung die Voraussetzungen und Kriterien für die Erteilung dieser Bewilligung gemäß Art. 39 UZK nicht mehr, kommen als Sanktionen je nach Lage des Falles die Aussetzung (Art. 23 Abs. 4 Buchstabe b UZK) oder der Widerruf der AEO…
2.10.5 Ausnahmebescheid (§ 6a Abs. 2 KStG 1988) 2.10.5.1 Antrag Rz 250: Nach § 6a Abs. 2 KStG 1988 kann die gemeinnützige Bauvereinigung einen Antrag auf Einschränkung der Steuerpflicht auf ein begünstigungsschädliches Geschäft (Ausnahmeantrag) vor Aufnahme dieses Geschäftes stellen. Der Ausnahmeantrag ist…
Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…
22.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO) Rz 1927: Durch § 239 Abs. 2 BAO soll vermieden werden, dass sich Zahlungen des Abgabepflichtigen mit Rückzahlungen kreuzen bzw. dass Rückzahlungen beim Abgabepflichtigen knapp vor neuen Fälligkeitsterminen einlangen. Rz 1928: Die Frist des § 239 Abs. 2…
Artikel 23 Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (1) Der Inhaber der Entscheidung kommt den Verpflichtungen nach, die sich aus dieser Entscheidung ergeben. (2) Der Inhaber der Entscheidung unterrichtet die Zollbehörden unverzüglich über alle nach dem Erlass der Entscheidung eintretenden Ereignisse, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung…
8. Wiedereröffnung oder rückwirkende Eröffnung von Zollkontingenten 8.1. Wiedereröffnung Wenn eine Rückübertragung auf ein ausgeschöpftes Kontingent erfolgt, wird dieses von der Europäischen Kommission wiedereröffnet und die Wiedereröffnung den Mitgliedstaaten mitgeteilt (siehe ZT-2510, Verwaltungsabsprache über die Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente). Die Wiedereröffnung und der Zeitpunkt…
6. Andere Waren in Teilsendungen Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Abfertigung von Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 in Teilsendungen gemäß der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII der KN. Muster eines Bescheides über Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen Zollamt…
Anhang 1: Liste der Erdölerzeugnisse, für welche die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer zolltariflichen Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung gelten Anhang 1 | KN-Code | Warenbezeichnung | ex Kapitel 27: "Verschiedene" | Bestimmte, in den zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 aufgeführte Erzeugnisse | 2707…
5.5.4a.5 Verfahren Rz 1323: § 4a Abs. 5 EStG 1988 regelt den Antrag auf Zuerkennung, die Aufrechterhaltung und die Aberkennung der Spendenbegünstigung. Die Zuerkennung der Spendenbegünstigung wirkt grundsätzlich unbefristet, jedoch sind jährlich gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, weil es ansonsten zu einem Widerruf kommen…