2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…
…die der Werbung dienen, gehören insbesondere: die Werbeberatung. Hierbei handelt es sich um die Unterrichtung über die Möglichkeiten der Werbung; die Werbevorbereitung und die Werbeplanung. Bei ihr handelt es sich um die Erforschung und Planung der Grundlagen für einen Werbeeinsatz, zB die Markterkundung, die Verbraucheranalyse…
Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]
6.3 Werbeabgabe (WerbeAbgG 2000) 6.3.1 Allgemeines zur Werbeabgabe Die durch das Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000 neu eingeführte bundeseinheitliche Werbeabgabe hat die von den Gemeinden früher erhobenen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben für Werbeleistungen abgelöst. 6.3.1.1 Steuergegenstand (§ 1 Abs…
9.2. Werbedrucke und Werbegegenstände (C31) 9.2.1. Warenkreis 9.2.1.1. Werbedrucke Abgabenfrei sind Werbedrucke, wie beispielsweise Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen oder Merkblätter betreffend zum Verkauf oder zur Vermietung angebotene Waren, im Verkehrswesen, bei Versicherungen und bei Banken angebotene Dienstleistungen, wenn (Art. 87…